Ein günstiger Vertrag mit großer Wirkung: Er sorgt dafür, dass Familie oder Mitkreditnehmer im Todesfall nicht zusätzlich zum Verlust auch das Haus verlieren.
Der Beitrag ist bei dieser Sparte nebensächlich. Die Konstruktion entscheidet.
Als Richtwert das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttos, bei einer Finanzierung mindestens die Restschuld. Zu niedrig angesetzt löst sie das Problem nicht, zu hoch kostet unnötig – wir rechnen den konkreten Bedarf.
Wer nicht verheiratet ist, sollte den Partner versichern und selbst Versicherungsnehmer sein. Sonst fällt Erbschaftsteuer an, weil der Freibetrag bei nur 20.000 Euro liegt. Ein Konstruktionsfehler, den wir häufig finden.
Wer das Geld bekommt, steht im Vertrag, nicht im Testament. Ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht macht im Ernstfall den Unterschied zwischen wochenlanger Klärung und Auszahlung in Tagen.
Bei einer Finanzierung genügt oft eine mit der Restschuld fallende Summe – deutlich günstiger. Für den Familienschutz ist die konstante Variante richtig. Beides zu mischen ist häufig die beste Lösung.
Vier Schritte, meist in einem Gespräch erledigt.
Wir schauen, welche Kosten weiterlaufen und was an Einkommen wegfällt: Miete oder Rate, Ausbildung der Kinder, Betreuungskosten.
Wer versichert wen, wer ist Versicherungsnehmer, wer Bezugsberechtigter. Bei Unverheirateten und bei Geschäftspartnern ist das der wichtigste Teil.
Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich deutlich. Bei Vorerkrankungen oder Risikosport fragen wir vorab anonym an.
Geburt, Hauskauf, Sondertilgung: Die Summe sollte mitwachsen oder sinken. Wir melden uns dazu von selbst.
Was Interessenten fragen.
{{ f.a }}
Sag uns kurz, wen du absichern willst und ob eine Finanzierung dahintersteht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.