Zwei Fragen kommen in der Beratung immer: Kann ich die Beiträge absetzen, und muss ich die Rente später versteuern? Beides hat eine Systematik, die sich in wenigen Sätzen beschreiben lässt – und eine Rechnung, die in deine Steuererklärung gehört.
Diese Seite gibt den Überblick mit Verweis auf die Vorschriften. Die Bewertung deines Falls übernimmt dein Steuerberater; wir dürfen und wollen das nicht leisten. Stand: 14. September 2026.
Eine BU als eigenständiger Vertrag wird steuerlich den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zugeordnet. Für diese Gruppe gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag, in dem auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stecken. Weil diese in der Regel den größten Teil ausmachen, bleibt für die BU oft kein Spielraum übrig.
Anders ist es, wenn die Berufsunfähigkeitsabsicherung als Zusatzversicherung in einer Basisrente eingeschlossen ist. Dann gelten die Regeln für Altersvorsorgeaufwendungen, die einen eigenen, höheren Rahmen haben. Diese Gestaltung hat aber Folgen für die Verfügbarkeit und für die späteren Renten, die weit über die Steuerfrage hinausgehen.
Die maßgeblichen Vorschriften stehen in § 10 des Einkommensteuergesetzes. Den Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de.
Wird die BU-Rente aus einem eigenständigen Vertrag gezahlt, erfasst das Steuerrecht sie als abgekürzte Leibrente. Besteuert wird dann nicht die ganze Rente, sondern ein Ertragsanteil, dessen Höhe sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Zahlung richtet. Je kürzer die restliche Laufzeit, desto geringer der Anteil.
Stammt die Rente aus einer Basisrente oder einer betrieblichen Versorgung, greift stattdessen die nachgelagerte Besteuerung: die Beiträge waren begünstigt, die Leistung wird entsprechend höher erfasst. Das ist kein Nachteil an sich, verändert aber die Netto-Rente, mit der du planen musst.
Für die Absicherungsplanung heißt das vor allem eines: Rechne mit der Rente nach Steuern, nicht mit der Bruttorente aus dem Angebot. Wie hoch der Abzug in deinem Fall ausfällt, sagt dir dein Steuerberater; wir bauen die Höhe der Absicherung dann darauf auf.
Vereinfachte Darstellung der Systematik. Die Einordnung deines Vertrags klärt der Steuerberater.
Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen im gemeinsamen Höchstbetrag. Rente als abgekürzte Leibrente mit Ertragsanteil.
Beiträge im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen. Leistung nachgelagert besteuert. Vertrag ist nicht kündbar und nicht übertragbar.
Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Nachgelagerte Besteuerung, dazu Fragen zu Beitragspflichten und Portabilität beim Jobwechsel.
Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und leisten keine Steuerberatung. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information zur Systematik, keine Auskunft zu deinem Fall. Für die steuerliche Bewertung und die Erklärung wende dich an einen Steuerberater – auf Wunsch arbeiten wir direkt mit ihm zusammen.
Sag uns, wie du versichert bist und was dein Steuerberater zur Einordnung sagt. Wir legen die Rentenhöhe so aus, dass nach Steuern das übrig bleibt, was du zum Leben brauchst.
Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für diese gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag, der bei Arbeitnehmern in der Praxis meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist. Ob sich bei dir noch etwas auswirkt, beurteilt dein Steuerberater.
Renten aus einer selbstständigen BU werden als abgekürzte Leibrente mit einem Ertragsanteil erfasst, der von der Laufzeit abhängt. Bei einer BU innerhalb einer Basisrente oder einer betrieblichen Versorgung gilt eine andere Systematik. Die Einordnung deines Vertrags gehört in die Steuererklärung und damit zum Steuerberater.
Die Beiträge sind dort anders abziehbar, die spätere Rente wird aber auch anders besteuert. Ob das für dich günstiger ist, hängt von Einkommen, Laufzeit und Vertragsgestaltung ab und lässt sich nur mit einer Steuerberechnung beantworten.
Bei einer Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung greifen die Regeln der nachgelagerten Besteuerung. Das kann sinnvoll sein, verändert aber Beitragspflichten und die spätere Rente deutlich. Wir zeigen die Gestaltung, die steuerliche Bewertung übernimmt der Steuerberater.
Nein. Wir haben die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und dürfen nicht in Steuersachen beraten. Wir stellen die Verträge und ihre Wirkung dar und arbeiten auf Wunsch mit deinem Steuerberater zusammen.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite ist eine allgemeine Information zur steuerlichen Systematik, Stand 14. September 2026, und keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Einkommensteuergesetz, sowie die Einordnung durch deinen Steuerberater.