Angestellte haben nach genügend Beitragsjahren wenigstens die Erwerbsminderungsrente, so niedrig sie ist. Wer selbstständig und nicht pflichtversichert ist, hat auch das nicht. Für Inhaber ist die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb der Vertrag, der vor allen betrieblichen kommt.
Drei Unterschiede zum Angestelltenvertrag.
Ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus eigener Beitragszeit. Was privat abgesichert ist, ist die gesamte Absicherung. Es gibt keinen zweiten Boden.
Bei Selbstständigen prüft der Versicherer, ob der Betrieb so umorganisiert werden kann, dass die verbleibende Arbeitskraft ausreicht. Wie eng diese Prüfung ausfällt, unterscheidet die Bedingungswerke erheblich und ist der wichtigste Vergleichspunkt.
Die versicherbare Rente richtet sich am Einkommen aus. Bei schwankenden Gewinnen zählt der Durchschnitt mehrerer Jahre. Bei jungen Betrieben ist der Nachweis der Punkt, an dem Anträge scheitern.
Wächst der Gewinn, sollte die Rente mitwachsen. Eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ist für Selbstständige wertvoller als für Angestellte, weil die Einkommensentwicklung weniger planbar ist.
Der Unterschied zwischen zwei Verträgen zeigt sich hier.
Wird ein Selbstständiger berufsunfähig, fragt der Versicherer nicht nur, ob die konkrete Tätigkeit noch möglich ist, sondern auch, ob sich der Betrieb umorganisieren lässt: Aufgaben verteilen, Personal einstellen, die eigene Rolle verschieben. Ist das zumutbar möglich, gilt die Berufsunfähigkeit als nicht eingetreten.
Gute Bedingungswerke begrenzen diese Prüfung. Verbreitete Einschränkungen sind: keine Umorganisation, wenn dadurch das Einkommen um mehr als zwanzig Prozent sinkt; keine Umorganisation für Betriebsinhaber mit weniger als einer bestimmten Zahl an Mitarbeitenden; Verzicht auf Umorganisation bei akademischen oder leitenden Tätigkeiten. Welche dieser Klauseln der Vertrag hat, entscheidet im Leistungsfall über Zusage oder Ablehnung.
Für einen Handwerksmeister mit zwei Gesellen ist die Umorganisation praktisch nicht möglich, für einen Planungsbüroinhaber mit acht Mitarbeitenden schon. Wir vergleichen die Klauseln ausdrücklich und dokumentieren, welche Variante wir empfehlen und warum. Diese Dokumentation ist Teil unserer Beratungspflicht und liegt dem Betrieb schriftlich vor.
Vier Punkte, die den Vertrag tragen.
Der Versicherer darf nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die theoretisch möglich wäre. Das ist heute Marktstandard, gehört aber geprüft, gerade bei älteren Verträgen.
Die Leistung setzt voraus, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauert. Verträge mit drei Jahren Prognosezeitraum sind unbrauchbar und finden sich noch in Beständen.
Wird der Antrag später gestellt, sollte rückwirkend ab Eintritt geleistet werden, üblicherweise für bis zu drei Jahre. Bei Selbstständigen ist das relevant, weil sie oft zu lange weiterarbeiten.
Bei Vorerkrankungen fragen wir anonym bei mehreren Versicherern an, bevor ein Antrag gestellt wird. Ablehnungen und Zuschläge werden zwischen Versicherern gemeldet, ein voreiliger Antrag verschlechtert die Lage dauerhaft.
Es gibt Alternativen, und sie sind nicht gleichwertig.
Bei bestimmten Vorerkrankungen oder körperlich sehr belastenden Berufen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur mit Ausschlüssen zu bekommen. Dann kommen Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder in engen Grenzen eine schwere-Krankheiten-Absicherung in Betracht.
Diese Verträge leisten nach anderen Maßstäben: Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Greifen oder Sehen, unabhängig vom Beruf. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn praktisch keine Tätigkeit mehr möglich ist. Das ist deutlich weniger als eine BU, aber deutlich mehr als nichts.
Wir sagen offen, wenn eine Absicherung nur zweite Wahl ist, und schreiben es in die Dokumentation. Was wir nicht tun: eine Grundfähigkeitsversicherung als BU-Ersatz verkaufen. Die Unterschiede sind zu groß, um sie im Beratungsgespräch zu übergehen.
Beruf, Tätigkeitsanteile und Vorerkrankungen entscheiden über Annahme und Bedingungen. Wir klären das vor dem Antrag.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zu Umorganisation, Rentenhöhe und Annahme.
Maßstab ist der laufende private Bedarf, nicht der Gewinn des Betriebs. Als Orientierung dienen sechzig bis achtzig Prozent des Nettoeinkommens. Versicherer begrenzen die versicherbare Rente am Einkommen; bei schwankenden Gewinnen zählt der Durchschnitt mehrerer Jahre.
Der Versicherer prüft, ob der Betrieb so umgestellt werden kann, dass die verbliebene Arbeitskraft ausreicht. Ist das zumutbar möglich, gilt die Berufsunfähigkeit als nicht eingetreten. Gute Bedingungen begrenzen diese Prüfung, etwa über eine Einkommensgrenze oder eine Mitarbeiterzahl. Das ist der wichtigste Vergleichspunkt für Selbstständige.
In der Regel ja, aber Beruf und Gesundheit entscheiden über Annahme, Beitrag und Ausschlüsse. Bei körperlich belastenden Tätigkeiten wird es teurer und die Bedingungen werden enger. Vor dem Antrag klären wir das über eine anonyme Risikovoranfrage.
Weil Ablehnungen und Zuschläge zwischen Versicherern gemeldet werden. Ein voreiliger Antrag mit Ablehnung verschlechtert die Aussichten bei allen anderen dauerhaft. Die anonyme Anfrage klärt die Annahme ohne diese Folge.
Ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht kein Anspruch aus eigener Beitragszeit. Wer früher angestellt war, hat unter Umständen alte Ansprüche, die aber an Bedingungen gebunden sind. Verbindliche Auskunft gibt allein die Deutsche Rentenversicherung.
Nein, eine Alternative bei schwieriger Annahme. Sie zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten, nicht bei Berufsunfähigkeit. Für Bürotätigkeiten greift sie deutlich seltener als eine BU. Wir sagen das offen und dokumentieren es, statt sie als gleichwertig darzustellen.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite erklärt Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Selbstständige. Auskünfte zu gesetzlichen Rentenansprüchen erteilt allein die Deutsche Rentenversicherung; eine Rentenberatung leisten wir nicht.