Ein Betrieb braucht nicht alles, aber er braucht das Richtige in der richtigen Reihenfolge. Diese Seite listet die betrieblichen Sparten mit einer Zeile dazu, worum es geht. Wo anfangen, steht weiter unten.
Was der Betrieb Dritten schuldet.
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Dritter aus dem Betrieb. Der Vertrag, der vor allen anderen kommt, weil ein Personenschaden die Substanz trifft.
Aus- und Einbaukosten, Verbindungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Rückruf. Für alle, die produzieren, montieren, zuliefern oder handeln.
Boden, Wasser und geschützte Arten. Wichtig für Betriebe mit Tanks, wassergefährdenden Stoffen oder Arbeit auf fremden Grundstücken.
Reine Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit. Für beratende und planende Berufe der Kernvertrag, für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben.
Persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vorstand, meist auf Anspruch der eigenen Gesellschaft. Für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern.
Was dem Betrieb gehört und was passiert, wenn es ausfällt.
Waren, Vorräte und Betriebseinrichtung gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Die Arbeit steckt in der richtigen Versicherungssumme.
Halle, Ladenlokal, Betriebsgebäude, mit gleitendem Neuwert und dem Elementarbaustein, der in Hamburg dazugehört.
Bruch, Bedienfehler, Kurzschluss. Die Allgefahrendeckung für Technik, dort wo die benannten Gefahren des Inhaltsvertrags nicht greifen.
Fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn nach einem Sachschaden. Die Haftzeit ist die wichtigste Zahl im Vertrag.
Stillstand auf behördliche Anordnung ohne Sachschaden. Für Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, Pflege und Praxen.
Angriff, Datenverlust, IT-Ausfall und die Pflichten danach. Die dritte Stillstandsursache neben Sachschaden und Behörde.
Absicherung und Zusatzleistungen für Belegschaft und Leitung.
Unfallschutz für die Belegschaft, rund um die Uhr und ohne Gesundheitsprüfung. Die gesetzliche Unfallversicherung endet am Werkstor.
Entgeltumwandlung, Zuschuss und Versorgungsordnung. Auf Verlangen der Mitarbeitenden Pflicht, in der Gestaltung Chance.
Zusatzschutz über den Betrieb, ohne Gesundheitsfragen. Die sichtbarste Zusatzleistung im Verhältnis zum Beitrag.
Was passiert, wenn die Person ausfällt, an der der Betrieb hängt. Die am häufigsten übersehene Absicherung im Firmenprogramm.
Ohne Pflichtversicherung gibt es keine Erwerbsminderungsrente aus eigener Beitragszeit. Die Umorganisationsklausel entscheidet über den Wert des Vertrags.
Streit, Forderungen und Handlungen im eigenen Haus.
Anwalts- und Gerichtskosten in Arbeits-, Vertrags- und Immobilienstreitigkeiten. Im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch die gewinnende.
Forderungsausfall durch Zahlungsunfähigkeit, plus laufende Bonitätsprüfung der Abnehmer. Zuerst eine Antwort auf Kundenkonzentration.
Unterschlagung, Fälschung und Betrug durch Mitarbeitende oder Dritte. Die einzige Deckung, die vorsätzliche Handlungen ersetzt.
Das Fahrzeug und die Ladung sind zwei verschiedene Verträge.
Ein Vertrag, eine Fälligkeit, ein Beitragssatz für den ganzen Fuhrpark. Ab drei bis fünf Fahrzeugen meist die bessere Lösung.
Eigene Ware im eigenen Fahrzeug, Versandware und die Haftung als Frachtführer. Die Kaskoversicherung deckt die Ladung nicht.
Eine Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat.
Erstens die Existenzrisiken: Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme und, wenn produziert oder geliefert wird, die erweiterte Produkthaftpflicht. Ein einzelner Personenschaden oder ein Rückruf erreichen Summen, die kein Betrieb aus dem Cashflow trägt.
Zweitens der Stillstand. Sachwerte lassen sich ersetzen, verlorene Monate nicht. Inhalts- oder Gebäudeversicherung gehören deshalb immer mit einer Betriebsunterbrechungsdeckung zusammen, und bei technikabhängigen Betrieben zusätzlich mit Cyber.
Drittens die Personen. Fällt die Person aus, die den Betrieb trägt, hilft keine Sachversicherung. Für Inhaber ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Vertrag vor allen betrieblichen; für die Belegschaft sind Gruppenunfall, bAV und bKV die Instrumente, die im Bewerbungsgespräch tatsächlich wirken.
Viertens das Spezialgeschäft: Warenkredit bei Kundenkonzentration, Vertrauensschaden bei gebündelten Zahlungsrechten, D&O bei mehreren Gesellschaftern, Umweltdeckung bei Anlagen. Diese Verträge lohnen sich nicht für jeden, aber für die Betroffenen sehr.
Wir prüfen zuerst, was vorhanden ist, und sprechen danach über Änderungen. Für die Vermittlung stellen wir dem Betrieb nichts in Rechnung; wir werden über die Courtage der Versicherer vergütet. Steuerliche, bilanzielle und rechtliche Bewertungen gehören zu Steuerberater und Anwalt; wo eine Frage nicht in unsere Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO fällt, sagen wir das.
Wenn der Einstieg über den Betrieb leichter ist.
Die Zusammenstellung für Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden und ohne eigene Versicherungsabteilung.
Tätigkeitsschäden, Werkzeug, Fuhrpark und Bauleistung: die Punkte, die im Handwerk regelmäßig fehlen.
Betreuung der betrieblichen Verträge inklusive bAV-Verwaltung und Schadenservice.
Der Einstieg für Betriebe, die zuerst wissen wollen, wie wir arbeiten.
Sag uns, was der Betrieb macht und welche Verträge bestehen. Wir sichten und sagen, was fehlt und was zu viel ist.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zum Vorgehen bei betrieblichen Verträgen.
Nein. Wir übernehmen die Betreuung vorhandener Verträge, ohne dass etwas umgestellt werden muss, und setzen nur dort neu an, wo eine Lücke oder ein klar besserer Vertrag vorliegt. Ein Wechsel um des Wechsels willen kostet Historie und bringt nichts.
Für den Betrieb nichts. Wir werden über die Courtage der Versicherer vergütet, wenn uns die Betreuung übertragen wird. Eine Rechnung an den Betrieb stellen wir nicht. Unsere Vergütung legen wir auf der Seite Fakten und Transparenz offen.
Bei einem Betrieb mit fünf bis zehn Verträgen in der Regel zwei bis drei Wochen, sobald die Policen vorliegen. Wir holen fehlende Unterlagen selbst bei den Versicherern nach, dafür genügt eine Maklervollmacht.
Die Betriebshaftpflicht, weil ein Personenschaden Summen erreicht, die kein Betrieb selbst trägt. Danach kommt die Absicherung des Stillstands und die der Personen, an denen der Betrieb hängt.
Nein. Wir haben Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, § 34f Abs. 1, § 34i und § 34c GewO. Steuerliche, bilanzielle und rechtliche Bewertungen gehören zu Steuerberater und Anwalt. Wir sagen offen, wenn eine Frage nicht in unsere Erlaubnis fällt.
Ja. Unser Schwerpunkt liegt in Hamburg und im Kreis Pinneberg, weil wir dort in den Betrieb kommen. Die Betreuung läuft ebenso per Video und Telefon, und die meisten Vorgänge lassen sich ohnehin digital abwickeln.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite ist ein Überblick über betriebliche Versicherungssparten. Die Beschreibungen sind allgemein; maßgeblich sind im Einzelfall die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Steuerliche und rechtliche Bewertungen gehören zu Steuerberater und Anwalt.