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Forderungen

Geliefert, aber nicht bezahlt

Die Rechnung ist gestellt, die Ware ausgeliefert, dann kommt die Insolvenznachricht. Der Verlust ist nicht der entgangene Gewinn, sondern der komplette Materialeinsatz plus Arbeitszeit. Bei zwei oder drei großen Kunden im Portfolio kann ein einzelner Ausfall den Betrieb ins Wanken bringen.

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Wie die Deckung funktioniert

Drei Leistungen, die zusammengehören.

Bonitätsprüfung

Der Versicherer prüft jeden Abnehmer und setzt ein Kreditlimit. Diese Prüfung ist für viele Betriebe der eigentliche Nutzen, weil sie fortlaufend erfolgt und den Betrieb warnt, wenn sich die Bonität eines Kunden verschlechtert.

Ausfalldeckung

Zahlt der Abnehmer nicht, ersetzt der Versicherer die Forderung innerhalb des Limits, in der Regel zu 80 bis 90 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags. Der Selbstbehalt bleibt beim Betrieb.

Inkasso

Der Versicherer übernimmt in der Regel den Forderungseinzug oder steuert ihn. Das entlastet die eigene Buchhaltung und beschleunigt in vielen Fällen die Zahlung, weil ein Dritter mahnt.

Was nicht gedeckt ist

Streitige Forderungen. Ist der Kunde der Meinung, die Leistung sei mangelhaft, liegt kein Zahlungsunfähigkeitsfall vor, sondern ein Vertragsstreit. Der gehört in den Rechtsschutz, nicht in die Kreditversicherung.

Für welche Betriebe sich das rechnet

Zwei Zahlen entscheiden.

Die erste Zahl ist die Kundenkonzentration. Verteilt sich der Umsatz auf zweihundert Kunden, ist ein einzelner Ausfall unangenehm, aber tragbar. Machen drei Kunden siebzig Prozent des Umsatzes, ist ein Ausfall existenziell. Warenkreditversicherung ist zuerst eine Antwort auf Konzentration, nicht auf Umsatzgröße.

Die zweite Zahl ist die Zahlungsfrist. Wer gegen Vorkasse liefert, hat kein Forderungsrisiko. Wer dreißig oder sechzig Tage Zahlungsziel gewährt, finanziert seine Kunden mit eigenem Geld. Je länger das Ziel und je höher das Volumen, desto größer die offene Position, die in der Bilanz steht.

Ein dritter Punkt kommt bei Betrieben mit Bankfinanzierung hinzu: Eine Warenkreditversicherung verbessert die Bewertung des Forderungsbestands. Manche Banken rechnen versicherte Forderungen anders an als unversicherte, was sich auf Linien und Konditionen auswirken kann. Wie eine Bank das im Einzelfall bewertet, entscheidet sie selbst.

Die Varianten

Nicht jeder Betrieb braucht die Volldeckung.

VarianteUmfangPassend für
VolldeckungDer gesamte Forderungsbestand wird versichert, alle Abnehmer werden geprüftBetriebe mit breitem Kundenkreis und laufendem Lieferverkehr
Top-Kunden-DeckungNur die größten Abnehmer, oft die zehn oder zwanzig wichtigstenBetriebe mit starker Konzentration auf wenige Großkunden
EinzelforderungsdeckungEin einzelner Auftrag oder Abnehmer wird gezielt versichertErstgeschäft mit unbekanntem Kunden oder ungewöhnlich großer Einzelauftrag
ExportdeckungAuslandsforderungen, teils mit politischem RisikoBetriebe mit Lieferungen in Märkte mit erhöhtem Zahlungs- oder Länderrisiko

Was der Betrieb dafür einhalten muss

Die Obliegenheiten sind der wichtigste Teil.

Kreditlimits sind einzuhalten. Wird über das gesetzte Limit hinaus geliefert, ist der übersteigende Teil unversichert. Das klingt selbstverständlich, ist im Alltag aber der häufigste Grund für gekürzte Leistungen, weil Aufträge angenommen werden, bevor das Limit erhöht wurde.

Zweitens die Meldefristen. Überfällige Forderungen sind innerhalb vereinbarter Fristen zu melden, meist wenige Wochen nach Fälligkeit. Wer zu lange auf freiwillige Zahlung hofft, verliert den Anspruch. Diese Fristen bauen wir in den Prozess der Buchhaltung ein, statt sie im Vertrag zu belassen.

Drittens die Mahnroutine. Der Versicherer verlangt einen dokumentierten Mahnprozess. Betriebe, die ihre Debitoren ohnehin sauber führen, erfüllen das leicht; für andere ist die Einführung dieses Prozesses der eigentliche Gewinn aus dem Vertrag.

Was wir nicht leisten

Wir vermitteln und betreuen die Versicherung. Bonitätsentscheidungen trifft der Versicherer, die Beurteilung streitiger Forderungen und die gerichtliche Durchsetzung gehören zu Anwalt oder Inkassodienstleister. Wie eine Bank versicherte Forderungen in ihrer Kreditentscheidung bewertet, entscheidet allein die Bank.

Passt dazu

Vertrauensschaden Vorsätzliche Handlungen im Betrieb. Firmen-Rechtsschutz Für streitige Forderungen. Betriebsunterbrechung Liquidität nach einem Sachschaden. Geschäftskonto Zahlungsverkehr und Liquidität.
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Forderungsrisiko prüfen

Nenn uns Jahresumsatz, Zahlungsziel und den Anteil der drei größten Kunden. Daraus ergibt sich die passende Variante.

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Fragen und Antworten

Zu Limits, Selbstbehalt und Obliegenheiten.

Wie viel wird im Schadenfall ersetzt?

In der Regel 80 bis 90 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags innerhalb des gesetzten Kreditlimits. Der Selbstbehalt bleibt beim Betrieb, damit die Sorgfalt bei der Kundenauswahl erhalten bleibt. Umsatzsteuer ist nicht versichert, weil sie beim Ausfall berichtigt werden kann.

Was passiert, wenn wir über das Limit liefern?

Der über das Limit hinausgehende Teil ist unversichert. Das ist der häufigste Grund für gekürzte Leistungen. Limits gehören deshalb in den Auftragsprozess und nicht nur in den Versicherungsordner; Erhöhungen beantragen wir vor der Lieferung.

Sind streitige Forderungen gedeckt?

Nein. Bestreitet der Kunde die Forderung, etwa wegen behaupteter Mängel, liegt kein Ausfall wegen Zahlungsunfähigkeit vor, sondern ein Vertragsstreit. Dafür ist der Firmen-Rechtsschutz zuständig, nicht die Kreditversicherung.

Müssen wir alle Kunden versichern?

Nicht zwingend. Neben der Volldeckung gibt es die Beschränkung auf die größten Abnehmer und die Einzelforderungsdeckung für einen bestimmten Auftrag. Bei starker Kundenkonzentration ist die Top-Kunden-Deckung oft die wirtschaftlichere Wahl.

Wie schnell müssen wir einen Zahlungsverzug melden?

Innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist, meist wenige Wochen nach Fälligkeit. Wer länger auf freiwillige Zahlung wartet, riskiert den Anspruch. Wir bauen diese Fristen in den Ablauf der Buchhaltung ein.

Hilft das bei der Bank?

Möglicherweise. Manche Banken bewerten versicherte Forderungen anders als unversicherte, was sich auf Linien und Konditionen auswirken kann. Wie das im Einzelfall gewichtet wird, entscheidet allein die Bank; eine Zusage können wir dazu nicht geben.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.

Diese Seite erklärt Aufbau und Obliegenheiten der Warenkreditversicherung allgemein. Bonitätsentscheidungen trifft der Versicherer, die Durchsetzung streitiger Forderungen gehört zu Anwalt oder Inkasso, die Bewertung im Kreditgeschäft zur Bank.

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