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Vorsatz

Der Schaden kommt von innen

Haftpflichtversicherungen decken Fahrlässigkeit, keinen Vorsatz. Wenn aber jemand im Betrieb bewusst Geld entnimmt, Rechnungen fälscht oder Ware abzweigt, ist genau das der Fall. Die Vertrauensschadenversicherung ist die einzige Deckung, die vorsätzliche Handlungen zum Nachteil des Betriebs ersetzt.

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Was gedeckt ist

Vorsätzliche Handlungen zum Nachteil des Betriebs.

Unterschlagung und Diebstahl

Entnahmen aus Kasse, Lager oder Konto durch Personen mit Zugriff. Der klassische Fall, und meist über längere Zeit gelaufen, bevor er auffällt.

Untreue und Betrug

Fingierte Lieferanten, überhöhte Rechnungen, Scheingeschäfte, Provisionen in die eigene Tasche. Häufig in Beschaffung und Buchhaltung, weil dort Zahlungswege zusammenlaufen.

Fälschung

Gefälschte Unterschriften, manipulierte Belege, veränderte Zahlungsdaten. Auch die Manipulation von Kontoverbindungen in Rechnungen fällt hierunter.

Betrug durch Dritte

Der sogenannte Chefbetrug: eine gefälschte Anweisung der Geschäftsführung, die zu einer echten Überweisung führt. Viele Verträge decken das als eigenen Baustein; ohne ihn fehlt genau dieser häufig gewordene Fall.

Warum keine andere Versicherung greift

Ein klarer Ausschluss über alle Sparten.

Vorsätzliche Handlungen sind in Haftpflichtverträgen ausgeschlossen, und zwar systematisch: Wer vorsätzlich schädigt, ist nicht versicherbar, weil sonst die Grenze zwischen Versicherung und Vermögensverwaltung verschwimmt. Für den geschädigten Betrieb gilt dieser Ausschluss allerdings mittelbar: Er hat einen Schaden, den keiner seiner Verträge trägt.

Die Inhaltsversicherung deckt Einbruchdiebstahl von außen, nicht die Entnahme durch Berechtigte. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden Dritter, nicht eigene Vermögensverluste. Die D&O deckt Pflichtverletzungen der Geschäftsführung, nicht die Tat eines Mitarbeitenden. Die Cyberversicherung deckt technische Angriffe, die Zahlung nach gefälschter Anweisung nur, wenn der entsprechende Baustein vereinbart ist.

Die Vertrauensschadenversicherung ist damit ein eigener Vertragstyp mit eigener Logik: Versicherungsnehmer und Geschädigter sind identisch, versichert ist der eigene Vermögensschaden, verursacht durch die vorsätzliche Handlung einer Vertrauensperson oder eines Dritten.

Für welche Betriebe sich das lohnt

Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Zugriffsrechte.

Merkmal im BetriebRisikowirkungBeispiel
Eine Person macht Buchhaltung und ZahlungsverkehrhochKeine Vier-Augen-Kontrolle bei Freigaben; Manipulationen fallen erst bei Prüfung auf
BargeldverkehrhochHandel, Gastronomie, Dienstleistung mit Kassen an mehreren Standorten
Hohe Zahlungsvolumina in der Beschaffungmittel bis hochScheinlieferanten und überhöhte Rechnungen sind schwer zu erkennen
Werthaltiges Lager mit vielen ZugriffenmittelSchwund lässt sich nicht immer von Diebstahl unterscheiden
Homeoffice und verteilte FreigabenmittelFreigabeprozesse per E-Mail sind anfällig für gefälschte Anweisungen

Wie ein Schaden abläuft

Der Ablauf unterscheidet sich von anderen Sparten.

Vertrauensschäden werden fast immer verzögert entdeckt, oft bei einem Personalwechsel oder einer Prüfung. Deshalb arbeiten diese Verträge mit einer Rückwärtsdeckung: Versichert sind auch Handlungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden, sofern sie erst während der Laufzeit entdeckt werden. Wie weit diese Rückwärtsdeckung reicht, ist ein zentraler Vergleichspunkt.

Nach der Entdeckung ist die Beweisführung der schwierige Teil. Der Versicherer verlangt eine Aufstellung des Schadens und in der Regel eine Strafanzeige. Viele Verträge übernehmen die Kosten eines forensischen Sachverständigen, der den Schaden ermittelt; ohne diesen Baustein trägt sie der Betrieb.

Für die Frage, ob Anzeige erstattet wird und welche arbeitsrechtlichen Schritte folgen, ist anwaltlicher Rat nötig. Wir begleiten die Meldung an den Versicherer, dokumentieren den Sachverhalt und halten die Fristen; die rechtliche Bewertung der Tat und der Konsequenzen gehört zum Anwalt.

Was der Vertrag nicht ersetzt

Interne Kontrollen. Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, getrennte Berechtigungen in der Buchhaltung, regelmäßige Kassenprüfung und die Verifikation geänderter Bankdaten per Rückruf sind wirksamer als jede Police. Versicherer fragen diese Prozesse ab, und sie beeinflussen Annahme und Beitrag.

Passt dazu

Cyberversicherung Technische Angriffe und Datenverlust. D&O-Versicherung Pflichtverletzungen der Geschäftsführung. Warenkredit Wenn der Kunde nicht zahlt. Alle Gewerbesparten Der Überblick über das betriebliche Programm.
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Wie viele Personen haben Zugriff auf Kasse, Konto und Freigaben? Danach richtet sich der Bedarf.

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Fragen und Antworten

Zu Deckung, Rückwärtsdeckung und Nachweis.

Deckt nicht schon die Inhaltsversicherung Diebstahl?

Nur Einbruchdiebstahl von außen. Die Entnahme durch Personen, die berechtigt Zugang haben, ist dort ausgeschlossen. Genau diese Fälle deckt die Vertrauensschadenversicherung, und nur sie.

Sind Handlungen aus der Vergangenheit gedeckt?

In der Regel ja, über die Rückwärtsdeckung: Versichert sind Taten, die vor Vertragsbeginn begangen, aber erst während der Laufzeit entdeckt werden. Wie weit sie zurückreicht, unterscheidet die Verträge deutlich und ist ein zentraler Vergleichspunkt.

Ist der Chefbetrug mitversichert?

Nur mit dem entsprechenden Baustein. Bei diesem Betrugsmuster wird eine gefälschte Anweisung der Geschäftsführung genutzt, um eine echte Überweisung auszulösen. Weil die Zahlung freiwillig erfolgt, greifen andere Deckungen nicht. Wir prüfen diesen Baustein ausdrücklich.

Müssen wir Strafanzeige stellen?

Die meisten Verträge setzen das voraus. Ob und wie Anzeige erstattet wird und welche arbeitsrechtlichen Schritte folgen, beurteilt ein Anwalt. Wir begleiten die Meldung an den Versicherer und die Dokumentation.

Wie wird der Schaden nachgewiesen?

Über eine Aufstellung der Entnahmen und in größeren Fällen über einen forensischen Sachverständigen. Viele Verträge übernehmen dessen Kosten als eigene Position; ohne diesen Baustein trägt sie der Betrieb. Das ist beim Vergleich zu beachten.

Bekommen wir den Vertrag auch ohne Vier-Augen-Prinzip?

Meist ja, aber Beitrag und Selbstbehalt fallen höher aus, und manche Versicherer verlangen Auflagen. Interne Kontrollen sind der wirksamste Hebel, sowohl für den Schutz als auch für die Konditionen.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.

Diese Seite erklärt Aufbau und Grenzen der Vertrauensschadenversicherung allgemein. Die strafrechtliche und arbeitsrechtliche Bewertung eines Vorfalls gehört in anwaltliche Hände; verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

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