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Recht

Streiten wird teuer, bevor man gewinnt

Eine Kündigungsschutzklage, ein Streit über die Schlussrechnung, eine offene Forderung: In allen drei Fällen entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, bevor überhaupt klar ist, wer recht hat. Der Firmen-Rechtsschutz trägt diese Kosten und nimmt damit die Rechnung aus der Entscheidung heraus.

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Die Bausteine

Firmen-Rechtsschutz wird aus Modulen gebaut, nicht als Ganzes gekauft.

Arbeits-Rechtsschutz

Streitigkeiten mit Mitarbeitenden: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Vergütung, Zeugnisberichtigung. Für Betriebe mit Personal der wichtigste Baustein, weil arbeitsgerichtliche Verfahren regelmäßig und mit eigener Kostenlogik auftreten.

Vertrags- und Sachenrecht

Streit über Lieferungen, Werkleistungen, Mängel, Rechnungen und Kaufverträge. Der Baustein mit den höchsten Streitwerten und deshalb der, bei dem die Deckungssumme zählt.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten

Vorwürfe gegen Betrieb oder Geschäftsführung, etwa nach einem Arbeitsunfall, im Umweltrecht oder im Verkehr. Bei Vorsatzvorwürfen greift die Deckung vorläufig und wird bei Verurteilung wegen Vorsatz rückabgewickelt.

Immobilien-Rechtsschutz

Streit um gemietete oder eigene Betriebsgrundstücke: Mietminderung, Nebenkosten, Kündigung, Nachbarrecht. Für Betriebe mit gemieteten Räumen der leise, aber häufige Streitpunkt.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit

Die zwei Regeln, an denen die meisten Ablehnungen hängen.

Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten, im Arbeitsrecht häufig ebenfalls drei Monate. Wer einen Rechtsschutz abschließt, weil bereits ein Konflikt schwelt, bekommt für diesen Fall keine Deckung. Das ist keine Willkür des Versicherers, sondern die Bedingung, unter der sich das Produkt überhaupt rechnen lässt.

Der zweite Punkt ist der Rechtsschutzfall selbst: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt, an dem der Streit ausbricht. Liegt die Pflichtverletzung vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, ist der Fall vorvertraglich, auch wenn die Klage erst zwei Jahre später kommt. Deshalb ist ein durchgehend bestehender Vertrag mehr wert als der jeweils günstigste.

Vor jedem Verfahren steht die Deckungsanfrage beim Versicherer. Wir übernehmen sie und legen den Sachverhalt so dar, dass die Zusage nachvollziehbar ist. Kommt eine Ablehnung, prüfen wir die Begründung und gehen in die Auseinandersetzung mit dem Versicherer, nicht der Betrieb.

Was der Rechtsschutz nicht ist

Er zahlt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, er berät nicht selbst. Die rechtliche Vertretung übernimmt ein Anwalt, den der Betrieb frei wählt. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und dürfen keine Rechtsberatung leisten; wir kümmern uns um Deckung und Abwicklung, nicht um die rechtliche Einschätzung.

Typische Ausschlüsse

Vier Bereiche, in denen kein Tarif zahlt.

Baurisiko

Streitigkeiten aus dem Neubau, Umbau oder größeren Sanierungen des eigenen Betriebsgebäudes sind regelmäßig ausgeschlossen. Genau dort entstehen die höchsten Streitwerte, weshalb der Ausschluss so unangenehm ist.

Forderungseinzug gegen Kunden

Das Beitreiben eigener unbestrittener Forderungen ist meist nicht gedeckt oder nur bis zu einer engen Grenze. Bestrittene Forderungen sind dagegen häufig im Vertrags-Rechtsschutz enthalten.

Gesellschafterstreit

Konflikte zwischen Gesellschaftern oder um Anteile, Beschlüsse und Geschäftsführerbestellung sind in Standardtarifen ausgeschlossen. Wer das Risiko sieht, braucht eine Sonderlösung.

Steuerstreit ohne Baustein

Verfahren vor dem Finanzgericht sind nur mit gesondertem Steuer-Rechtsschutz gedeckt. Die Vertretung übernimmt Steuerberater oder Anwalt, der Rechtsschutz trägt die Kosten.

Was den Baustein Arbeitsrecht so wichtig macht

Ein Blick auf die Kostenlogik.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Diese Regel ist der Grund, warum viele Betriebe einen Streit lieber mit einer Abfindung beenden als ihn zu führen: Selbst der Erfolg kostet. Ein Arbeits-Rechtsschutz verschiebt diese Rechnung und macht den Ausgang zur Sachfrage.

Ordnet man das nach Häufigkeit, steht bei Betrieben mit Personal der Arbeits-Rechtsschutz an erster Stelle, bei Betrieben ohne Personal der Vertrags-Rechtsschutz. Beides ist als Kombination erhältlich, meist mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro und einem moderaten Selbstbehalt je Fall.

Wir stellen die Bausteine nach dem zusammen, was im Betrieb tatsächlich passieren kann, und nicht nach dem Vollpaket. Ein Betrieb ohne Fahrzeuge braucht keinen Verkehrsbaustein, ein Betrieb ohne eigene Immobilie keinen Immobilien-Rechtsschutz.

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Sag uns, ob Personal, Fahrzeuge und eigene Immobilien im Spiel sind. Danach richten sich die Bausteine.

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Fragen und Antworten

Zu Wartezeit, Bausteinen und Ablauf.

Gilt der Rechtsschutz sofort?

Für die meisten Bausteine erst nach drei Monaten Wartezeit. Wer abschließt, weil ein Konflikt bereits absehbar ist, erhält für diesen Fall keine Deckung. Maßgeblich ist zudem der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt der Klage.

Können wir unseren Anwalt frei wählen?

Ja, die Anwaltswahl liegt beim Betrieb. Der Versicherer kann Kanzleien empfehlen, vorschreiben darf er sie nicht. Wir stellen die Deckungsanfrage und klären die Kostenübernahme, bevor Gebühren entstehen.

Ist der Streit um unsere Schlussrechnung gedeckt?

Bestrittene Forderungen aus Verträgen fallen in der Regel in den Vertrags-Rechtsschutz. Das reine Beitreiben unbestrittener Forderungen ist meist ausgeschlossen oder nur bis zu einer engen Grenze gedeckt; dafür ist ein Inkassoweg der übliche.

Was ist mit Streitigkeiten aus einem Bauvorhaben?

Baurisiken sind regelmäßig ausgeschlossen, sowohl für Neubau als auch für größere Umbauten am eigenen Objekt. Wer ein Bauvorhaben plant, sollte das wissen und die Absicherung über die Bauverträge und die Bauversicherungen regeln.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Marktüblich sind 300.000 Euro je Fall, häufig mit einem Selbstbehalt von 250 bis 500 Euro. Für Betriebe mit hohen Auftragsvolumina lohnt eine höhere Summe, weil sich Streitwert und Kostenrisiko im Vertragsrecht am Auftragswert orientieren.

Wer entscheidet, ob wir klagen sollen?

Der Betrieb mit seinem Anwalt. Wir können das nicht beurteilen und dürfen es als Versicherungsmakler auch nicht: Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten. Unsere Aufgabe ist, dass die Kostenfrage geklärt ist, bevor die Entscheidung fällt.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.

Diese Seite erklärt Bausteine und Grenzen des Firmen-Rechtsschutzes allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung: Die rechtliche Einschätzung eines Falls und die Vertretung übernimmt ein Anwalt. Verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

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