Sieben Fahrzeuge, sieben Verträge, sieben Hauptfälligkeiten und für jedes eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Der Flottenvertrag fasst das zusammen: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Beitragssatz für den ganzen Fuhrpark. Ab etwa drei bis fünf Fahrzeugen ist er meist die bessere Lösung.
Der wesentliche Unterschied zum Einzelvertrag.
Im Einzelvertrag bestimmt die Schadenfreiheitsklasse jedes Fahrzeugs den Beitrag. Im Flottenvertrag entfällt dieses System: Grundlage ist der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks, meist über die letzten drei bis fünf Jahre, ausgedrückt als Verhältnis von Schadenaufwand zu Beitrag. Diese Schadenquote entscheidet über den Beitragssatz für alle Fahrzeuge.
Das hat zwei Folgen. Erstens: Ein einzelner Schaden hebt nicht den Beitrag eines Fahrzeugs, sondern verschlechtert die Quote des Fuhrparks. Zweitens: Ein junger Fahrer im Transporter kostet nicht mehr als ein erfahrener, weil personenbezogene Merkmale entfallen. Für Betriebe mit wechselnden Fahrern ist das der eigentliche Vorteil.
Neue Fahrzeuge laufen ohne neuen Antrag in den Vertrag hinein, ausscheidende werden abgemeldet, abgerechnet wird unterjährig. Wer regelmäßig Fahrzeuge tauscht, spart damit vor allem Verwaltungsaufwand. Die Hauptfälligkeit ist einheitlich, sodass nur noch ein Termin im Jahr zu beachten ist.
Vier Entscheidungen, die zu treffen sind.
Nicht jedes Fahrzeug braucht Vollkasko. Üblich ist eine Staffelung: Neufahrzeuge und Leasing in Vollkasko, ältere in Teilkasko, ausgereizte Werkstattfahrzeuge nur Haftpflicht. Die Gruppen werden im Vertrag definiert.
Im Flottengeschäft sind Selbstbehalte der wirksamste Beitragshebel, weil Kleinschäden die Quote belasten. Üblich sind 500 bis 1.000 Euro in der Vollkasko. Entscheidend ist, dass der Betrag zur Liquidität passt.
Sie senkt den Beitrag, bindet die Reparatur aber an das Netz des Versicherers. Für Betriebe mit eigener Werkstatt oder festen Servicepartnern meist nicht sinnvoll.
Schutzbrief, GAP-Deckung bei Leasing, erweiterte Wildschadendeckung, Ladung und Werkzeug im Fahrzeug. Letzteres läuft nicht über die Kfz-Police, sondern über die Inhaltsversicherung mit Außenversicherung.
Und wann nicht.
| Ausgangslage | Einschätzung | Grund |
|---|---|---|
| Drei bis fünf Fahrzeuge, guter Schadenverlauf | Meist sinnvoll | Verwaltungsvorteil und einheitliche Fälligkeit wiegen mehr als kleine Beitragsunterschiede |
| Alle Fahrzeuge in bester Schadenfreiheitsklasse | Rechnen, nicht wechseln | Einzelverträge mit SF-Rabatt können günstiger sein als der Flottensatz |
| Wechselnde oder junge Fahrer | Deutlicher Vorteil | Personenbezogene Merkmale entfallen im Flottentarif |
| Schlechter Schadenverlauf der letzten Jahre | Vorsicht | Die Quote wird eingerechnet; ein Wechsel verschiebt das Problem nicht |
| Häufiger Fahrzeugtausch, Leasing | Sinnvoll | Aufnahme und Abmeldung ohne Neuantrag, unterjährige Abrechnung |
Nicht der Abschluss, sondern der Schadenverlauf.
Weil die Quote über den Beitrag entscheidet, lohnt es sich, Kleinschäden bewusst zu behandeln. Ein Parkschaden für 700 Euro, der über die Vollkasko läuft, kann über die nächsten Jahre mehr kosten als die Reparatur selbst. Wir sehen den Schadenverlauf jährlich mit dem Betrieb durch und besprechen, welche Schäden selbst getragen werden sollten.
Der zweite Hebel ist die Fahrzeugliste. In fast jedem übernommenen Fuhrpark stehen Fahrzeuge, die längst verkauft sind, oder Deckungen, die nicht mehr zum Fahrzeugalter passen. Beides bereinigen wir bei der Übernahme, und das ist regelmäßig der schnellste Beitragserfolg.
Für die Vermittlung stellen wir dem Betrieb nichts in Rechnung; wir werden über die Courtage des Versicherers vergütet. Bei Flotten holen wir grundsätzlich mehrere Angebote ein, weil die Bewertung des Schadenverlaufs von Versicherer zu Versicherer deutlich abweicht.
Was im Fahrzeug transportiert wird, ist über die Kfz-Versicherung nicht gedeckt. Werkzeug und Material laufen über die Außenversicherung im Inhaltsvertrag, transportierte Fremdgüter über die Verkehrshaftungs- oder Werkverkehrsversicherung. Das ist der häufigste Irrtum bei Handwerksfuhrparks.
Anzahl der Fahrzeuge, Typen und der Schadenverlauf der letzten drei Jahre genügen für eine Einschätzung.
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Zu Flottentarif, Wechsel und Schadenverlauf.
In der Regel ab drei bis fünf Fahrzeugen, je nach Versicherer. Der Vorteil liegt zunächst in der Verwaltung: ein Vertrag, eine Fälligkeit, eine Rechnung. Der Beitragsvorteil kommt hinzu, wenn der Schadenverlauf gut ist oder wenn junge und wechselnde Fahrer im Spiel sind.
Sie entfallen im Flottenvertrag, weil dieser nicht personen-, sondern fuhrparkbezogen rechnet. Wer überall in bester Klasse steht, sollte deshalb rechnen lassen, bevor er wechselt: In diesem Fall kann der Einzelvertrag günstiger bleiben.
Nein. Personenbezogene Merkmale wie Alter und Fahrerfahrung fließen im Flottentarif nicht ein. Für Betriebe mit Auszubildenden oder häufig wechselnden Fahrern ist das der wesentliche Vorteil gegenüber Einzelverträgen.
Über eine Meldung, ohne neuen Antrag und ohne eigene Risikoprüfung. Abgerechnet wird unterjährig, ausscheidende Fahrzeuge werden abgemeldet und gutgeschrieben. Wir übernehmen An- und Abmeldungen für den Betrieb.
Nicht über die Kfz-Versicherung. Werkzeug und Material laufen über die Außenversicherung im Inhaltsvertrag, meist mit eigener Höchstgrenze und der Bedingung, dass das Fahrzeug verschlossen ist. Über Nacht im Fahrzeug gelagertes Werkzeug ist bei vielen Tarifen ausgeschlossen.
Häufig ja. Weil der Beitrag von der Schadenquote des Fuhrparks abhängt, kann ein kleiner Kaskoschaden über Jahre teurer werden als die Reparatur. Wir gehen den Schadenverlauf jährlich durch und besprechen die Grenze, ab der gemeldet wird.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite erklärt die Systematik von Flottenverträgen allgemein. Ab welcher Fahrzeugzahl ein Flottentarif angeboten wird und wie der Schadenverlauf bewertet wird, entscheidet der jeweilige Versicherer.