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Betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitgeber

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber haftet für die Zusage. Beides wird oft erst bemerkt, wenn jemand fragt. Wir bauen es so, dass es Verwaltung spart statt sie zu erzeugen.

Besprechung zur betrieblichen Altersvorsorge im Betrieb
★★★★★ 38 Google-Rezensionen Beratung auf Augenhöhe Verständlich statt Fachsprache Kosten und Risiken transparent Erreichbar, wenn du uns brauchst

Was Arbeitgeber wissen müssen

Vier Pflichten und Chancen, die in der Praxis den Unterschied machen.

Zuschusspflicht

Auf Entgeltumwandlung sind mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben, weil Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Viele Betriebe zahlen mehr, weil der Zuschuss günstiger ist als eine Lohnerhöhung mit gleichem Effekt.

Haftung bleibt beim Arbeitgeber

Die Zusage haftet der Betrieb, auch wenn ein Versicherer sie ausführt. Deshalb zählen Anbieterwahl und Dokumentation. Alte Direktversicherungen mit schwachen Garantien sind ein realer Haftungspunkt.

Versorgungsordnung

Sie regelt, wer teilnehmen darf, wie hoch der Zuschuss ist und was bei Austritt oder Elternzeit passiert. Ohne sie entstehen Einzelfallzusagen, die später schwer zu vereinheitlichen sind.

Wirkung als Argument

In Mangelberufen ist eine gut erklärte bAV ein Einstellungsargument. Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern dass Beschäftigte verstehen, was sie haben. Wir übernehmen die Kommunikation an die Belegschaft.

So führen wir sie ein

Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung.

1

Bestand aufnehmen

Wir sichten vorhandene Zusagen, Anbieter und Konditionen. Alte Verträge übernehmen wir in die Betreuung, ohne dass etwas umgestellt werden muss.

2

Modell festlegen

Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionskasse, Höhe des Zuschusses, Aufteilung zwischen Umwandlung und Arbeitgeberanteil.

3

Versorgungsordnung schreiben

Ein Dokument, das die Regeln für alle festhält. Damit ist der Betrieb bei Fragen und im Streitfall auf der sicheren Seite.

4

Belegschaft informieren

Wir kommen in den Betrieb, erklären es verständlich und beraten einzeln. Der Betrieb hat damit keinen Verwaltungsaufwand.

bAV im Detail

Alle Seiten zur betrieblichen Altersversorgung

Grundlagen, Arbeitgeberthemen und Rechner. Wer nur eine Frage hat, findet hier den kürzesten Weg dorthin.

Grundlagen
Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung für Mitarbeitende Durchführungswege im Vergleich Direktversicherung 15-%-Arbeitgeberzuschuss bAV bei Jobwechsel
Für Arbeitgeber
Pflichten des Arbeitgebers Versorgungsordnung bAV als Benefit bAV-Bestandsprüfung bAV für Geschäftsführer bAV digital verwalten
Rechner
Entgeltumwandlungs-Rechner Arbeitgeber-Ersparnis-Rechner Förderbetrag § 100 EStG Steuerfrei-Grenzen-Rechner Versorgungslücken-Rechner bAV oder Sparplan

Passt dazu

Für KMU Gewerbeschutz und Schlüsselpersonen Gewerbeversicherung Betriebliche Sachrisiken Altersvorsorge Private Vorsorge und Rentenlücke

Häufige Fragen

Fragen von Geschäftsführung und Personalverantwortlichen.

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Fragen und Antworten

Sind wir verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Anbieten müsst ihr Entgeltumwandlung, wenn ein Beschäftigter sie verlangt – das ist gesetzlicher Anspruch. Der Zuschuss von mindestens 15 Prozent ist bei Umwandlung ebenfalls Pflicht. Ein eigenes arbeitgeberfinanziertes Modell ist freiwillig.

Was kostet uns das?

Bei reiner Entgeltumwandlung im Wesentlichen der Zuschuss, der durch die gesparten Sozialabgaben oft ganz oder überwiegend gegenfinanziert ist. Bei arbeitgeberfinanzierten Modellen bestimmt ihr die Höhe selbst. Die Beratung und die laufende Betreuung stellen wir dem Betrieb nicht in Rechnung.

Können Sie unsere bestehende bAV übernehmen?

Ja. Wir übernehmen die Betreuung bestehender Verträge, prüfen die Konditionen und die Dokumentation und schließen Lücken. Eine Umstellung des Anbieters ist dafür nicht nötig und oft auch nicht sinnvoll.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter kündigt?

Die Zusage ist nach fünf Jahren unverfallbar, bei Entgeltumwandlung sofort. Der Vertrag kann privat weitergeführt, ruhend gestellt oder zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Wir regeln das in der Versorgungsordnung, damit im Einzelfall nicht diskutiert werden muss.

Wie viel Verwaltung entsteht bei uns?

Wenig, wenn es richtig aufgesetzt ist: monatliche Beitragsliste, Meldungen bei Ein- und Austritt. Beratung, Anträge, Änderungen und Fragen der Beschäftigten laufen über uns.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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