Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber haftet für die Zusage. Beides wird oft erst bemerkt, wenn jemand fragt. Wir bauen es so, dass es Verwaltung spart statt sie zu erzeugen.
Vier Pflichten und Chancen, die in der Praxis den Unterschied machen.
Auf Entgeltumwandlung sind mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben, weil Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Viele Betriebe zahlen mehr, weil der Zuschuss günstiger ist als eine Lohnerhöhung mit gleichem Effekt.
Die Zusage haftet der Betrieb, auch wenn ein Versicherer sie ausführt. Deshalb zählen Anbieterwahl und Dokumentation. Alte Direktversicherungen mit schwachen Garantien sind ein realer Haftungspunkt.
Sie regelt, wer teilnehmen darf, wie hoch der Zuschuss ist und was bei Austritt oder Elternzeit passiert. Ohne sie entstehen Einzelfallzusagen, die später schwer zu vereinheitlichen sind.
In Mangelberufen ist eine gut erklärte bAV ein Einstellungsargument. Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern dass Beschäftigte verstehen, was sie haben. Wir übernehmen die Kommunikation an die Belegschaft.
Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung.
Wir sichten vorhandene Zusagen, Anbieter und Konditionen. Alte Verträge übernehmen wir in die Betreuung, ohne dass etwas umgestellt werden muss.
Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionskasse, Höhe des Zuschusses, Aufteilung zwischen Umwandlung und Arbeitgeberanteil.
Ein Dokument, das die Regeln für alle festhält. Damit ist der Betrieb bei Fragen und im Streitfall auf der sicheren Seite.
Wir kommen in den Betrieb, erklären es verständlich und beraten einzeln. Der Betrieb hat damit keinen Verwaltungsaufwand.
Fragen von Geschäftsführung und Personalverantwortlichen.
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Sag uns kurz, wie viele Mitarbeitende der Betrieb hat und ob schon eine bAV besteht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.