Ein Betrieb hat andere Risiken als eine Privatperson, und Lücken zeigen sich erst im Schadenfall. Wir sortieren nach Existenzgefahr, nicht nach Prämie.
Was zuerst abgesichert wird, entscheidet sich daran, was den Betrieb im Ernstfall beendet.
Der erste und wichtigste Vertrag. Wichtig ist, dass Tätigkeitsschäden mitversichert sind – Schäden an Sachen, an denen gearbeitet wird. Genau die sind in vielen Standardverträgen ausgeschlossen und machen den größten Teil der Praxisfälle aus.
Maschinen, Waren und Einrichtung sind ersetzbar. Der Umsatzverlust während der Wiederherstellung ist es nicht. Die Ertragsausfallversicherung ist der Baustein, der am häufigsten fehlt und am teuersten wird.
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden oder der Betrieb von IT abhängt, ist der Ausfall ein Betriebsrisiko. Gute Tarife zahlen nicht nur den Schaden, sondern stellen Krisendienstleister und begleiten die Meldepflichten.
Streit mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden bindet Geld und Zeit. Bei Kapitalgesellschaften kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung hinzu, die eine D&O abfedert.
Vier Schritte, die wir bei jedem Betrieb gleich gehen.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag zu dem passt, was tatsächlich getan wird. Erweitert sich das Geschäft, ohne dass der Vertrag folgt, entsteht eine Lücke.
Wir trennen, was den Betrieb existenziell trifft, von dem, was ärgerlich aber tragbar ist. Danach richtet sich die Reihenfolge.
Bei Gewerbeverträgen entscheidet der Kleindruck: Ausschlüsse, Selbstbehalte, Summen je Position, Obliegenheiten. Wir zeigen die Unterschiede offen.
Du meldest bei uns, wir übernehmen Meldung und Regulierung und widersprechen bei einer Ablehnung, wo es begründet ist.
Fragen von Betriebsinhabern.
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Was gedeckt ist, wo die Grenzen liegen und woran wir Verträge messen.
Sag uns kurz, was dein Betrieb macht und wie viele Mitarbeitende es gibt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Die Betriebshaftpflicht, in vielen Gewerken sogar vorgeschrieben. Alles Weitere hängt vom Geschäft ab: Wer Waren und Maschinen hat, braucht eine Inhaltsversicherung mit Ertragsausfall, wer Daten verarbeitet, sollte Cyber prüfen.
Schäden an der Sache, an der gerade gearbeitet wird – die Heizung, die beim Einbau beschädigt wird, der Boden, auf dem montiert wird. In vielen Standardtarifen sind sie ausgeschlossen, obwohl sie einen großen Teil der realen Schäden ausmachen. Wir prüfen diesen Punkt in jedem Angebot.
Für Personenschäden halten wir fünf Millionen Euro für die Untergrenze, in vielen Gewerken zehn. Der Beitragsunterschied zwischen drei und zehn Millionen ist gering, der Unterschied im Ernstfall existenziell.
Meist ja. Die häufigsten Funde sind eine veraltete Tätigkeitsbeschreibung, zu niedrige Summen nach Wachstum und ein fehlender Ertragsausfall. Die Prüfung kostet nichts, und wenn alles passt, sagen wir das auch.
Für dich nichts. Als Makler werden wir im Vermittlungsfall vom Versicherer vergütet; entscheidest du dich gegen eine Umstellung, entstehen keine Kosten. Daneben sind Nettotarife mit Honorar und Servicevereinbarungen möglich.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.