Ein Betrieb hat andere Risiken als eine Privatperson, und Lücken zeigen sich erst im Schadenfall. Wir sortieren nach Existenzgefahr, nicht nach Prämie.
Was zuerst abgesichert wird, entscheidet sich daran, was den Betrieb im Ernstfall beendet.
Der erste und wichtigste Vertrag. Wichtig ist, dass Tätigkeitsschäden mitversichert sind – Schäden an Sachen, an denen gearbeitet wird. Genau die sind in vielen Standardverträgen ausgeschlossen und machen den größten Teil der Praxisfälle aus.
Maschinen, Waren und Einrichtung sind ersetzbar. Der Umsatzverlust während der Wiederherstellung ist es nicht. Die Ertragsausfallversicherung ist der Baustein, der am häufigsten fehlt und am teuersten wird.
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden oder der Betrieb von IT abhängt, ist der Ausfall ein Betriebsrisiko. Gute Tarife zahlen nicht nur den Schaden, sondern stellen Krisendienstleister und begleiten die Meldepflichten.
Streit mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden bindet Geld und Zeit. Bei Kapitalgesellschaften kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung hinzu, die eine D&O abfedert.
Vier Schritte, die wir bei jedem Betrieb gleich gehen.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag zu dem passt, was tatsächlich getan wird. Erweitert sich das Geschäft, ohne dass der Vertrag folgt, entsteht eine Lücke.
Wir trennen, was den Betrieb existenziell trifft, von dem, was ärgerlich aber tragbar ist. Danach richtet sich die Reihenfolge.
Bei Gewerbeverträgen entscheidet der Kleindruck: Ausschlüsse, Selbstbehalte, Summen je Position, Obliegenheiten. Wir zeigen die Unterschiede offen.
Du meldest bei uns, wir übernehmen Meldung und Regulierung und widersprechen bei einer Ablehnung, wo es begründet ist.
Fragen von Betriebsinhabern.
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