Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Zwei Drittel aller Unfälle passieren aber in der Freizeit, und dort greift sie nicht. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke für die ganze Belegschaft, rund um die Uhr und ohne Gesundheitsfragen.
Die Abgrenzung entscheidet über den Bedarf.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist Pflicht, wird vom Arbeitgeber allein finanziert und deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Ihre Leistungen sind Heilbehandlung, Verletztengeld, Rehabilitation und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente.
Nicht gedeckt sind Unfälle in der Freizeit, im Urlaub, beim Sport oder im Haushalt. Nach Zahlen der Statistik ereignet sich die Mehrheit der Unfälle genau dort. Für Mitarbeitende bedeutet das: Der Schutz endet mit dem Verlassen des Betriebs und des direkten Wegs.
Die Gruppenunfallversicherung setzt hier an. Sie zahlt eine einmalige Invaliditätsleistung, gestaffelt nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung, und auf Wunsch weitere Bausteine. Der Vertrag läuft über den Betrieb, der Anspruch steht den Mitarbeitenden zu.
Was üblicherweise vereinbart wird.
Der Kern des Vertrags. Bemessen wird nach der Gliedertaxe: Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils gilt. Mit Progression steigt die Leistung bei hohen Graden überproportional.
Eine feste Summe an die Hinterbliebenen. Sie wird oft niedrig gewählt, weil der eigentliche Bedarf in der Invalidität liegt, hat aber im Ernstfall unmittelbare Wirkung für die Familie.
Ergänzungen für die Zeit der Behandlung. Für Betriebe mit vielen gewerblich Beschäftigten sinnvoll, weil dort Verdienstausfall schneller drückt.
Eine monatliche Zahlung ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, meist ab 50 Prozent. Sie ist die konsequente Variante, wenn dauerhafte Beeinträchtigung abgesichert werden soll.
Drei Gründe, die in der Praxis genannt werden.
Der erste ist die Wirkung als Zusatzleistung. Eine Gruppenunfallversicherung ist im Verhältnis zu ihrem Beitrag gut sichtbar, weil sie die ganze Familie im Blick hat und im Schadenfall unmittelbar wirkt. Anders als bei Vorsorgeprodukten muss niemand vierzig Jahre warten, um den Nutzen zu erkennen.
Der zweite ist die einfache Einrichtung. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Einzelanträge; versichert wird die Gruppe nach abstrakten Merkmalen, etwa alle gewerblich Beschäftigten oder alle Mitarbeitenden eines Standorts. Ein- und Austritte laufen über eine Meldung, oft nur einmal jährlich zum Stichtag.
Der dritte ist die Absicherung des Betriebs selbst. Verletzt sich eine Schlüsselperson dauerhaft, hilft die Leistung, die Folgekosten zu tragen. Wird der Vertrag zugunsten des Betriebs abgeschlossen, ist die steuerliche Behandlung eine andere als bei Leistung an die Mitarbeitenden; diese Frage klärt die Steuerberatung.
Ob Beiträge zur Gruppenunfallversicherung Arbeitslohn darstellen und wie sie zu behandeln sind, hängt von der Vertragsgestaltung ab, insbesondere davon, wer bezugsberechtigt ist. Wir stellen die Gestaltungsvarianten dar, die steuerliche Bewertung nimmt der Steuerberater vor. Eine Steuerberatung dürfen wir nicht leisten.
Vier Prüfpunkte.
Alte Gruppenverträge tragen Summen aus der Zeit ihres Abschlusses. Eine Invaliditätssumme, die vor fünfzehn Jahren angemessen war, ist heute ein Bruchteil davon.
Ohne Progression bleibt die Leistung bei schwerer Invalidität hinter dem Bedarf zurück. Eine Progression von 225 oder 500 Prozent kostet wenig und verändert das Ergebnis im Ernstfall erheblich.
Wer ist versichert: alle, nur gewerblich Beschäftigte, nur die Geschäftsführung? Die Abgrenzung muss sachlich begründet sein und zur Belegschaft passen, die es heute gibt.
Sie ist der Maßstab für die Leistung und unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich. Wir vergleichen sie, weil sie im Schadenfall über die Höhe entscheidet, nicht die Versicherungssumme allein.
Anzahl der Mitarbeitenden und die Frage, ob alle oder nur eine Gruppe versichert werden sollen, genügen für ein Angebot.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zu Personenkreis, Leistungen und Steuer.
Ja, das ist der Kern des Produkts. Die Gruppenunfallversicherung deckt Unfälle rund um die Uhr und weltweit, also auch in Freizeit, Urlaub, Sport und Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift dort nicht.
Nein. Versichert wird die Gruppe nach abstrakten Merkmalen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Einzelanträge. Das macht die Einrichtung einfach und schließt niemanden aus, der bereits Vorerkrankungen hat.
Das hängt von der Gestaltung ab. Üblich ist die Leistung an die Mitarbeitenden oder ihre Hinterbliebenen; möglich ist auch eine Bezugsberechtigung des Betriebs, etwa bei Schlüsselpersonen. Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Folgen, die der Steuerberater bewertet.
Eine Tabelle im Vertrag, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Sie unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich und entscheidet im Schadenfall über die Leistungshöhe. Wir vergleichen sie ausdrücklich.
In der Regel über eine Stichtagsmeldung, oft jährlich, teils halbjährlich. Neue Mitarbeitende sind ab Eintritt versichert, ohne dass eine Einzelmeldung nötig ist. Die genauen Fristen stehen im Vertrag; wir übernehmen die Meldung.
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, und die überwiegende Zahl der Berufsunfähigkeitsfälle entsteht durch Krankheit, vor allem psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skeletts. Als einzige Absicherung der Arbeitskraft ist eine Unfallversicherung deshalb zu schmal.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite erklärt Aufbau und Abgrenzung der betrieblichen Gruppenunfallversicherung allgemein. Die steuerliche Behandlung der Beiträge hängt von der Vertragsgestaltung ab und gehört zum Steuerberater; eine Steuerberatung leisten wir nicht.