Gesundheitsdaten · Antrag

ePA und Gesundheitsdaten im BU-Antrag

Seit die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten angelegt wird, kommt im Beratungsgespräch regelmäßig die Frage: Sieht der Versicherer das jetzt alles? Die kurze Antwort lautet nein – und die längere ist trotzdem wichtig.

Diese Seite erklärt, wer auf welche Daten zugreifen darf, was du im Antrag selbst offenlegen musst und wie du deine eigene Vorgeschichte vorher zusammenträgst. Stand: 14. September 2026.

Smartphone mit Gesundheits-App neben Arztunterlagen auf einem Holztisch
Kurz gefasst
Die ePA ist ein Werkzeug der Versorgung. Versicherer gehören nicht zu den Stellen, die im Behandlungskontext zugreifen dürfen.
Was der Versicherer erfährt, bestimmst du über deine Angaben im Antrag und über die Erklärung zur Erhebung von Gesundheitsdaten.
Deine Anzeigepflicht bleibt unverändert. Sie hängt nicht an der ePA, sondern an den gestellten Fragen.
Vor dem Antrag lohnt sich die eigene Bestandsaufnahme: ePA-Einsicht plus Auskunft der Krankenkasse.

Wer darf welche Daten sehen

Die ePA ist für Ärztinnen, Kliniken, Apotheken und weitere Leistungserbringer gedacht, die dich behandeln. Der Zugriff ist an den Behandlungskontext gebunden und du kannst ihn einschränken. Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherer sind darin nicht vorgesehen.

Was ein Versicherer im Antragsverfahren erfährt, läuft deshalb weiter über zwei Wege: über deine eigenen Angaben in den Gesundheitsfragen und über Auskünfte, die er mit deiner Zustimmung bei Ärzten, Kliniken oder deiner Krankenkasse einholt. Für diese Erhebung braucht er eine Erklärung von dir, und du kannst häufig zwischen einer pauschalen Einwilligung und einer Zustimmung im Einzelfall wählen.

Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz und im Sozialgesetzbuch V. Wir geben diese Hinweise als Information weiter; die rechtliche Bewertung deines Falls gehört zu einem Anwalt, nicht zu uns.

Drei Quellen, drei Rollen

Sie werden im Gespräch oft vermischt, funktionieren aber völlig unterschiedlich.

Quelle 1
Elektronische Patientenakte

Deine Akte im Versorgungssystem. Du steuerst Zugriff und Inhalt, kannst widersprechen und einzelne Dokumente verbergen. Für dich ein guter Überblick, für Versicherer kein Zugang.

Quelle 2
Antrag und Gesundheitsfragen

Der eigentliche Kanal. Hier entscheidet sich, was der Versicherer weiß – und hier entsteht das Risiko, wenn Angaben unvollständig sind.

Quelle 3
Auskünfte bei Dritten

Arztberichte, Klinikunterlagen, Kassendaten. Erhebung nur mit deiner Erklärung, im Antragsverfahren oder später im Leistungsfall.

Der häufigste Irrtum

Die ePA macht die Gesundheitsfragen nicht überflüssig und ersetzt sie auch nicht. Wer im Antrag etwas weglässt, weil es „ja in der Akte steht", riskiert dieselben Folgen wie vorher: Anpassung, Kündigung oder Leistungsverweigerung, je nachdem wie die fehlende Angabe zu bewerten ist.

Bestandsaufnahme vor dem Antrag

Vier Schritte, mit denen du deine eigene Vorgeschichte kennst, bevor ein Versicherer sie prüft.

1
ePA ansehen

Über die App deiner Krankenkasse siehst du, welche Dokumente dort liegen. Das ist der schnellste erste Überblick.

2
Auskunft bei der Krankenkasse anfordern

Die Kasse kann dir mitteilen, welche Behandlungen in den vergangenen Jahren abgerechnet wurden. Das deckt auch Zeiträume ab, die in der ePA fehlen.

3
Lücken bei den behandelnden Ärzten schließen

Du hast Anspruch auf Einsicht in deine Patientenakte und auf Kopien. Bei relevanten Diagnosen lohnt sich der Befund im Original, weil Versicherer darauf abstellen.

4
Anonyme Voranfrage stellen

Mit vollständigem Bild fragen wir ohne deinen Namen bei mehreren Versicherern an. Erst danach geht ein Antrag raus.

Was das praktisch für dich heißt

Für den Ablauf ändert die ePA wenig. Für deine Vorbereitung ändert sie viel, weil du dich nicht mehr auf Erinnerung verlassen musst. Wer vor dem Antrag weiß, was dokumentiert ist, füllt die Fragen ruhiger und vollständiger aus – und genau daran entscheidet sich später, ob der Vertrag im Leistungsfall trägt.

Wenn du unsicher bist, ob eine Behandlung angabepflichtig ist, klären wir das vor dem Antrag. Die Frage kostet nichts, die falsche Antwort später möglicherweise die Rente.

Vorbereitung · kostenfrei

Erst das eigene Bild, dann der Antrag

Wir sagen dir, welche Auskünfte du brauchst, gehen die Gesundheitsfragen mit dir durch und stellen die Voranfrage anonym. Ohne Verpflichtung und ohne dass irgendwo ein Antrag mit deinem Namen entsteht.

Voranfrage vorbereiten Termin anfragen
BU mit Vorerkrankungen → Datenschutz bei ALVINEX →

Fragen und Antworten

Kann ein Versicherer in meine ePA sehen?

Die elektronische Patientenakte ist für die Versorgung gedacht. Zugriff haben Leistungserbringer wie Ärzte, Kliniken und Apotheken im Behandlungskontext, nicht Lebens- oder Krankenversicherer. Ein Versicherer kann dich aber bitten, Unterlagen selbst beizubringen oder ihn zu Auskünften bei Ärzten zu bevollmächtigen. Stand: 14. September 2026.

Muss ich der Schweigepflichtentbindung zustimmen?

Ohne eine Erklärung zur Erhebung von Gesundheitsdaten kann ein Versicherer den Antrag in der Regel nicht prüfen. Du kannst statt einer pauschalen Einwilligung oft die Variante wählen, bei der du jeder Einzelabfrage zustimmst. Was in deinem Antrag angeboten wird, steht in den Antragsunterlagen.

Hilft mir die ePA beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen?

Sie kann helfen, weil Diagnosen und Behandlungen dort gebündelt sichtbar sind. Verlässlicher ist zusätzlich eine Auskunft der Krankenkasse über die abgerechneten Behandlungen, weil dort auch Zeiträume vor der ePA erfasst sind.

Kann ich Einträge in der ePA verbergen?

Du kannst der Nutzung der ePA insgesamt widersprechen und einzelne Dokumente verbergen oder löschen lassen. Das ändert nichts an deiner Pflicht, die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten – die Unterlagen bei Ärzten und Kasse bleiben bestehen.

Was heißt das für meinen BU-Antrag?

Praktisch nichts Neues, aber es lohnt sich, die eigene Vorgeschichte vor dem Antrag zu kennen. Wir sagen dir, welche Auskünfte sinnvoll sind, und stellen die Voranfrage anonym.

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Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Umgang mit Gesundheitsdaten im Antragsverfahren wieder, Stand 14. September 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und die Unterlagen deines Versicherers; rechtliche Bewertungen übernimmt eine Kanzlei.

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