Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der große Bruder. Sie zahlt, wenn du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das Krankentagegeld ist der kleine. Es hält dein Einkommen stabil, solange du krankgeschrieben bist und wieder gesund wirst.
Zwei Bausteine, zwei Zeitfenster. Wer nur einen davon hat, ist entweder für die langen Monate abgesichert oder für den Rest des Berufslebens – nie für beides.
Der Ablauf ist bei jedem gleich. Nur die Frage, wer in welcher Etappe zahlt, entscheidet sich Jahre vorher – beim Abschluss.
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Das Netto bleibt, wie es war. Selbstständige haben diese Etappe nicht: Bei ihnen fehlt das Einkommen ab dem ersten Tag.
70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Netto. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Differenz zum gewohnten Netto trägst du selbst – hier arbeitet das Krankentagegeld.
Bei derselben Erkrankung zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach kommt von dort nichts mehr.
Steht fest, dass du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, zahlt die BU ihre Rente – bis zum vereinbarten Endalter.
| Krankentagegeld | Berufsunfähigkeit | |
|---|---|---|
| Was gezahlt wird | Ein Tagessatz für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit | Eine monatliche Rente |
| Auslöser | Ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit | Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent |
| Wie lange | Solange die Arbeitsunfähigkeit dauert | Bis zum vereinbarten Endalter, oft bis 67 |
| Endet, wenn | Du wieder arbeitsfähig bist oder Berufsunfähigkeit feststeht | Du wieder in deinem Beruf arbeiten kannst |
| Die typische Dauer | Wochen bis Monate | Jahre bis Jahrzehnte |
Operation, Reha, danach zurück in den Job. Berufsunfähig war hier niemand. Das Krankentagegeld hat fünf Monate lang das Netto stabil gehalten – die BU hätte gar nicht geleistet.
Die ersten Monate trägt das Krankentagegeld. Als klar wird, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht absehbar ist, stellt die BU Berufsunfähigkeit fest und übernimmt. Das Krankentagegeld endet genau in diesem Moment.
Dass es dauerhaft bleibt, weiß niemand am Unfalltag. Bis die BU-Leistung anerkannt ist, vergehen Wochen. Wer nur eine BU hat, wartet in dieser Zeit ohne Einkommen. Das Krankentagegeld überbrückt sie.
Die langen Jahre sind gesichert. Die Monate einer heilbaren Krankheit trägst du selbst – und die Wochen, bis die BU-Leistung anerkannt ist, ebenfalls.
Jede Krankschreibung ist abgefedert. Wird die Krankheit dauerhaft, endet die Zahlung mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit – und danach kommt nichts.
Vom ersten Krankheitstag bis zum Rentenbeginn eine durchgehende Linie. Kein Zeitfenster ohne Zahlung, kein Bruch beim Übergang.
Maßstab ist das Netto, nicht das Brutto. Zusammen mit dem Krankengeld darf das Krankentagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen – Überversicherung führt im Leistungsfall zur Kürzung, nicht zu mehr Geld.
Bei Angestellten setzt das Krankentagegeld sinnvoll nach der Lohnfortzahlung ein, also ab dem 43. Tag. Bei Selbstständigen entscheidet die eigene Liquiditätsreserve, ab welchem Tag es losgeht.
Beide Verträge fragen den Gesundheitszustand ab. Wer beides in einem Rutsch beantragt, wird einmal bewertet – und zwar mit dem heutigen Befund.
Wer erst das Krankentagegeld abschließt und die BU aufschiebt, hat im Ernstfall den kleinen Bruder ohne den großen. Genau dann endet die Zahlung, wenn sie am meisten gebraucht wird.
Du bekommst eine Aufstellung, was dein Arbeitgeber und die Kasse in welcher Etappe zahlen, wo dein Netto einbricht und was die beiden Bausteine getrennt kosten. Ohne Kosten, ohne Abschlusszwang.
Sie decken zwei verschiedene Zeitfenster ab. Das Krankentagegeld hält dein Einkommen stabil, solange du krankgeschrieben bist und wieder gesund wirst. Die BU zahlt, wenn du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Reicht das Budget zunächst nur für eins, hat die BU Vorrang, weil dort der größere Schaden liegt.
Nein. Das Krankentagegeld läuft in der Regel über einen Krankenversicherer, die BU über einen Lebensversicherer. Wir sortieren beides so, dass Karenzzeit und Leistungsbeginn zusammenpassen.
Nein. Das Krankentagegeld endet, sobald Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen feststeht. Ab diesem Punkt leistet nur noch die BU. Genau deshalb muss die BU vorher stehen.
Ohne Lohnfortzahlung fehlt das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag, während Miete, Leasing und Beiträge weiterlaufen. Die Frage ist nicht ob, sondern ab welchem Tag das Krankentagegeld einsetzen soll.
Der Beitrag hängt von Beruf, Alter, Gesundheitszustand, Höhe der Leistung und Karenzzeit ab. Wir rechnen beide Bausteine im Angebot getrennt aus, damit du siehst, was welcher Teil kostet.
Beide Verträge fragen den Gesundheitszustand ab. Wer heute gesund ist, bekommt die besseren Bedingungen. Nach einer längeren Krankschreibung ist der Abschluss oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 10. September 2026.
Diese Seite stellt zwei Versicherungsarten gegenüber. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.