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Handwerk · Beratung

Wer mit den Händen arbeitet, verliert mehr als ein Einkommen.

Im Handwerk hängt am Körper nicht nur das Gehalt, sondern bei Selbstständigen der ganze Betrieb. Die Absicherung muss deshalb beides trennen: dich und das Unternehmen.

Handwerksberufe werden von Versicherern ungünstig eingestuft, und bei Selbstständigen kommt die Umorganisationsprüfung hinzu. Genau dort entscheiden die Bedingungen.

Tischler arbeitet mit dem Stechbeitel an einer Holzverbindung
Kurz gefasst
Für Gesellen ist die Berufsgruppeneinstufung der größte Kostenfaktor. Sie unterscheidet sich je Versicherer erheblich.
Für Selbstständige ist die Umorganisationsklausel entscheidender als der Beitrag.
Betrieb und Person gehören getrennt betrachtet. Eine Betriebshaftpflicht schützt nicht dein Einkommen.
Ein Ertragsausfall nach Feuer oder Wasserschaden trifft kleine Betriebe härter als der Sachschaden selbst.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung. Krankentagegeld ab dem passenden Tag ist Pflichtprogramm.

Person und Betrieb sind zwei Rechnungen

Bei Angestellten im Handwerk ist die Lage übersichtlich: Das Einkommen muss abgesichert sein, alles andere ergibt sich daraus. Der Knackpunkt ist die Berufsgruppe. Dachdecker, Elektroniker, Tischler und Zahntechniker werden völlig unterschiedlich bewertet, und derselbe Beruf kann bei zwei Versicherern zwei Gruppen auseinanderliegen. Mit dem Meistertitel oder einem hohen Anteil an Planung und Kalkulation verbessert sich die Einstufung häufig.

Bei Selbstständigen kommt eine zweite Ebene hinzu. Der Versicherer prüft im Leistungsfall, ob du den Betrieb so umorganisieren könntest, dass du deine verbliebene Arbeitskraft weiter einsetzen kannst – zum Beispiel in der Büroarbeit, während Gesellen die körperliche Arbeit übernehmen. Ob und wie weit diese Prüfung reicht, steht in den Bedingungen. Das ist der wichtigste einzelne Punkt in jedem Vertrag für Selbstständige.

Und der Betrieb braucht eine eigene Rechnung. Betriebshaftpflicht, Inhalt, Werkzeug und Maschinen, Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung, Forderungsausfall bei zahlungsunfähigen Kunden. Diese Verträge schützen das Unternehmen. Sie schützen nicht dein Einkommen, und umgekehrt.

Was wir mit dir durchgehen

Person
Berufsunfähigkeit

Korrekte Berufsgruppe, Verzicht auf abstrakte Verweisung und bei Selbstständigen eine eng gefasste Umorganisationsklausel.

Person
Krankentagegeld

Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung. Der Karenzzeitpunkt sollte zu deinen Rücklagen passen, nicht zum Standardangebot.

Betrieb
Haftpflicht und Inhalt

Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, Inhaltsversicherung für Werkstatt, Werkzeug und Maschinen, auch auf Baustellen und im Fahrzeug.

Betrieb
Ertragsausfall

Nach Feuer oder Wasserschaden laufen Miete, Löhne und Leasing weiter, während nichts hereinkommt. Für kleine Betriebe ist das das größere Risiko.

Alter
Vorsorge ohne Arbeitgeber

Ohne betriebliche Altersvorsorge liegt die Vorsorge vollständig bei dir. Depot, Rürup oder Immobilie – je nach Zeithorizont und Steuerlast.

Nachfolge
Wenn es weitergehen soll

Betriebsübergabe, Absicherung von Kredit und Betriebsmitteln, Regelung für den Fall, dass du länger ausfällst.

So gehen wir vor

1
Status und Gewerk erfassen

Angestellt oder selbstständig, Gewerk, Meisterqualifikation, Anteil körperlicher Arbeit. Danach richtet sich die Berufsgruppe.

2
Gesundheit anonym vorklären

Im Handwerk sammeln sich Arbeitsunfälle und orthopädische Befunde an. Wir fragen anonym vor, bevor ein Antrag deinen Namen trägt.

3
Person absichern

Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld zuerst. Ohne Einkommen trägt der Betrieb sich nicht selbst.

4
Betrieb absichern

Haftpflicht, Inhalt, Ertragsausfall. Wir rechnen die Summen an deinen echten Werten, nicht an Pauschalen.

Unterversicherung ist der stille Standardfehler

Bei Inhaltsversicherungen sind die Summen oft Jahre alt. Wird der Wert im Schadenfall höher festgestellt, kürzt der Versicherer anteilig. Eine Überprüfung dauert eine Stunde und erspart im Ernstfall fünfstellige Beträge.

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Sag uns kurz, in welchem Gewerk du arbeitest und ob es um dich, den Betrieb oder beides geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – telefonisch, per Video oder bei dir im Betrieb.

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Bitte versuche es noch einmal. Wenn es weiterhin scheitert, erreichst du uns direkt unter 040 74 123 0800 oder info@alvinex.de. Deine Eingaben bleiben stehen.
Mit dem Senden stimmst du zu, dass wir dich zur Beantwortung deiner Anfrage kontaktieren.

Fragen und Antworten

Ist eine BU im Handwerk bezahlbar?

Sie kostet mehr als in Büroberufen. Die Spanne zwischen den Anbietern ist aber groß, und mit korrekter Tätigkeitsbeschreibung verbessert sich die Einstufung häufig.

Was ist die Umorganisationsprüfung?

Bei Selbstständigen prüft der Versicherer, ob du den Betrieb so umstellen könntest, dass du weiterarbeiten kannst. Wie weit diese Prüfung reicht, steht in den Bedingungen und ist der wichtigste Punkt im Vertrag.

Reicht eine Unfallversicherung statt BU?

Nein. Die meisten Leistungsfälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Eine Unfallversicherung ist eine Ergänzung, kein Ersatz.

Ich hatte einen Arbeitsunfall. Bekomme ich noch einen Vertrag?

Häufig ja, teils mit Ausschluss der betroffenen Körperregion. Wir klären das anonym bei mehreren Versicherern.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch, dass laufende Kosten und Lebenshaltung gedeckt sind. Der Karenzzeitpunkt richtet sich nach deinen Rücklagen.

Deckt die Betriebshaftpflicht auch Schäden am Werk selbst?

In der Regel nicht ohne Zusatzbausteine. Tätigkeitsschäden und Schäden am bearbeiteten Werk sind eigene Punkte, die wir gezielt prüfen.

Kommt ihr in den Betrieb?

Ja, in Hamburg und im Kreis Pinneberg. Sonst per Video oder telefonisch.

Passend dazu

BU für Handwerker Berufsgruppen, Umorganisation und die Bedingungen im Detail. Gewerbeversicherungen Haftpflicht, Inhalt, Ertragsausfall und mehr im Überblick. Wenn die BU nicht geht Alternativen bei schwieriger Annahme oder hohem Beitrag.
Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherungen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Verträge.

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