Im Handwerk hängt am Körper nicht nur das Gehalt, sondern bei Selbstständigen der ganze Betrieb. Die Absicherung muss deshalb beides trennen: dich und das Unternehmen.
Handwerksberufe werden von Versicherern ungünstig eingestuft, und bei Selbstständigen kommt die Umorganisationsprüfung hinzu. Genau dort entscheiden die Bedingungen.
Bei Angestellten im Handwerk ist die Lage übersichtlich: Das Einkommen muss abgesichert sein, alles andere ergibt sich daraus. Der Knackpunkt ist die Berufsgruppe. Dachdecker, Elektroniker, Tischler und Zahntechniker werden völlig unterschiedlich bewertet, und derselbe Beruf kann bei zwei Versicherern zwei Gruppen auseinanderliegen. Mit dem Meistertitel oder einem hohen Anteil an Planung und Kalkulation verbessert sich die Einstufung häufig.
Bei Selbstständigen kommt eine zweite Ebene hinzu. Der Versicherer prüft im Leistungsfall, ob du den Betrieb so umorganisieren könntest, dass du deine verbliebene Arbeitskraft weiter einsetzen kannst – zum Beispiel in der Büroarbeit, während Gesellen die körperliche Arbeit übernehmen. Ob und wie weit diese Prüfung reicht, steht in den Bedingungen. Das ist der wichtigste einzelne Punkt in jedem Vertrag für Selbstständige.
Und der Betrieb braucht eine eigene Rechnung. Betriebshaftpflicht, Inhalt, Werkzeug und Maschinen, Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung, Forderungsausfall bei zahlungsunfähigen Kunden. Diese Verträge schützen das Unternehmen. Sie schützen nicht dein Einkommen, und umgekehrt.
Korrekte Berufsgruppe, Verzicht auf abstrakte Verweisung und bei Selbstständigen eine eng gefasste Umorganisationsklausel.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung. Der Karenzzeitpunkt sollte zu deinen Rücklagen passen, nicht zum Standardangebot.
Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, Inhaltsversicherung für Werkstatt, Werkzeug und Maschinen, auch auf Baustellen und im Fahrzeug.
Nach Feuer oder Wasserschaden laufen Miete, Löhne und Leasing weiter, während nichts hereinkommt. Für kleine Betriebe ist das das größere Risiko.
Ohne betriebliche Altersvorsorge liegt die Vorsorge vollständig bei dir. Depot, Rürup oder Immobilie – je nach Zeithorizont und Steuerlast.
Betriebsübergabe, Absicherung von Kredit und Betriebsmitteln, Regelung für den Fall, dass du länger ausfällst.
Angestellt oder selbstständig, Gewerk, Meisterqualifikation, Anteil körperlicher Arbeit. Danach richtet sich die Berufsgruppe.
Im Handwerk sammeln sich Arbeitsunfälle und orthopädische Befunde an. Wir fragen anonym vor, bevor ein Antrag deinen Namen trägt.
Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld zuerst. Ohne Einkommen trägt der Betrieb sich nicht selbst.
Haftpflicht, Inhalt, Ertragsausfall. Wir rechnen die Summen an deinen echten Werten, nicht an Pauschalen.
Bei Inhaltsversicherungen sind die Summen oft Jahre alt. Wird der Wert im Schadenfall höher festgestellt, kürzt der Versicherer anteilig. Eine Überprüfung dauert eine Stunde und erspart im Ernstfall fünfstellige Beträge.
Sag uns kurz, in welchem Gewerk du arbeitest und ob es um dich, den Betrieb oder beides geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – telefonisch, per Video oder bei dir im Betrieb.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Sie kostet mehr als in Büroberufen. Die Spanne zwischen den Anbietern ist aber groß, und mit korrekter Tätigkeitsbeschreibung verbessert sich die Einstufung häufig.
Bei Selbstständigen prüft der Versicherer, ob du den Betrieb so umstellen könntest, dass du weiterarbeiten kannst. Wie weit diese Prüfung reicht, steht in den Bedingungen und ist der wichtigste Punkt im Vertrag.
Nein. Die meisten Leistungsfälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Eine Unfallversicherung ist eine Ergänzung, kein Ersatz.
Häufig ja, teils mit Ausschluss der betroffenen Körperregion. Wir klären das anonym bei mehreren Versicherern.
So hoch, dass laufende Kosten und Lebenshaltung gedeckt sind. Der Karenzzeitpunkt richtet sich nach deinen Rücklagen.
In der Regel nicht ohne Zusatzbausteine. Tätigkeitsschäden und Schäden am bearbeiteten Werk sind eigene Punkte, die wir gezielt prüfen.
Ja, in Hamburg und im Kreis Pinneberg. Sonst per Video oder telefonisch.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherungen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Verträge.