Im Handwerk arbeitet der Körper mit. Genau deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung hier teurer als im Büro – und genau deshalb ist sie hier wichtiger.
Diese Seite zeigt, wie Versicherer Handwerksberufe einstufen, mit welchen Angaben du günstiger wegkommst, welche Klauseln im Ernstfall entscheiden und was bleibt, wenn die BU nicht zu bekommen ist.
Jeder Versicherer führt eigene Berufsgruppenverzeichnisse. Dieselbe Tätigkeit kann bei einer Gesellschaft in einer günstigeren Gruppe stehen als bei einer anderen, und die Unterschiede im Beitrag sind erheblich. Ein Vergleich über Gesellschaftsgrenzen hinweg ist im Handwerk deshalb kein Luxus, sondern der wichtigste Hebel.
Gefragt wird nicht nur nach der Berufsbezeichnung, sondern nach dem Arbeitsalltag: Wie viele Stunden entfallen auf körperliche Arbeit, wie viele auf Planung, Kalkulation, Kundengespräche und Führung? Wer als Meister oder Inhaber tatsächlich überwiegend organisiert, wird häufig anders eingestuft als der Geselle auf der Baustelle.
Diese Angaben müssen stimmen und dauerhaft gelten. Wer sich günstiger darstellt als die Realität, riskiert im Leistungsfall genau die Diskussion, die man vermeiden will. Wir gehen die Aufteilung deshalb sauber mit dir durch, bevor ein Antrag gestellt wird.
Bei körperlichen Berufen entscheiden diese Klauseln über den Wert des Vertrags.
Ohne diesen Verzicht kann der Versicherer darauf verweisen, dass du theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könntest. Für Handwerker ist das der wichtigste Punkt im Vertrag.
Selbstständige Handwerker müssen sich unter Umständen auf eine Umorganisation des Betriebs verweisen lassen. Wie weit das geht, regeln die Bedingungen unterschiedlich.
Wer als Geselle einsteigt und später Meister wird oder einen Betrieb übernimmt, braucht die Möglichkeit, die Rente ohne neue Prüfung zu erhöhen.
Sechs Monate sind der übliche Maßstab. Längere Zeiträume verschieben den Leistungsbeginn nach hinten – bei körperlichen Berufen mit langen Heilungsverläufen ein spürbarer Unterschied.
Die Rentenhöhe ist der größte Regler. Wer sie am tatsächlichen Bedarf ausrichtet statt am rechnerischen Maximum, senkt den Beitrag ohne die Absicherung zu entkernen. Wichtiger als eine hohe Rente auf dem Papier ist ein Vertrag, der in zwanzig Jahren noch bezahlt wird.
Der zweite Regler ist das Eintrittsalter. Ein früher Abschluss ist im Handwerk doppelt wertvoll, weil sowohl der Beitrag niedriger als auch die Gesundheitsgeschichte kürzer ist. Wer während der Ausbildung abschließt, sichert sich beides.
Der dritte Hebel sind Anlaufphasen und Einsteigertarife, bei denen der Beitrag in den ersten Jahren reduziert ist. Das hilft beim Start, muss aber durchgerechnet werden – die Ersparnis von heute wird später nachgeholt.
Rücken, Knie und Schultern sind im Handwerk die häufigsten Themen in der Risikoprüfung – und gleichzeitig die, bei denen Versicherer am unterschiedlichsten entscheiden. Stelle keinen Antrag, bevor eine anonyme Voranfrage gelaufen ist. Eine gespeicherte Ablehnung erschwert jeden weiteren Versuch.
Sag uns, welches Handwerk du ausübst und wie dein Arbeitstag aufgeteilt ist. Wir holen die Einstufungen mehrerer Versicherer ein und rechnen mehrere Rentenhöhen durch, damit der Beitrag dauerhaft passt.
Weil Versicherer nach Berufsgruppen kalkulieren und körperliche Arbeit statistisch häufiger zur Berufsunfähigkeit führt. Der Beitrag ist keine Bewertung deiner Person, sondern eine Einordnung deiner Tätigkeit.
Ja, und zwar erheblich. Versicherer fragen nach dem Anteil körperlicher Tätigkeit. Wer überwiegend plant, kalkuliert und führt, wird oft deutlich günstiger eingestuft. Der Anteil muss aber belegbar und dauerhaft sein.
Dann bleibt die Grundfähigkeitsversicherung als Zwischenweg. Sie sichert Fähigkeiten wie Heben, Greifen, Knien oder Stehen ab – genau das, was im Handwerk gebraucht wird.
Wer vom Arbeitseinkommen lebt und keine große Rücklage hat, hat kaum eine Alternative. Wir rechnen mehrere Rentenhöhen durch, damit der Beitrag dauerhaft tragbar bleibt – eine niedrigere Rente ist besser als eine gekündigte Police.
Was du im Monat brauchst, nicht was rechnerisch maximal möglich ist. Wir gehen vom Nettoeinkommen aus und rechnen ab, was im Ernstfall wegfällt und was bleibt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite beschreibt allgemeine Grundsätze der Risikoeinstufung und Tarifgestaltung im Handwerk. Verbindlich sind die Einstufung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.