Im aktiven Vollzugsdienst zahlt der Dienstherr die Behandlung. Mit dem Eintritt in den Ruhestand wechselst du in die Beihilfe – und brauchst einen Restkostentarif.
Wer erst dann sucht, wird nach Gesundheitszustand geprüft, mit 60 statt mit 25. Eine Anwartschaftsversicherung hält dir das Eintrittsrecht offen.
Die freie Heilfürsorge ist an den aktiven Vollzugsdienst gebunden. Sie endet, wenn der Dienst endet – bei Zurruhesetzung, bei Wechsel in eine andere Laufbahn und je nach Vorschrift auch bei Versetzung in den Innendienst. Danach greift die Beihilfe, die nur einen Prozentsatz der Kosten übernimmt. Der Rest ist deine Sache.
Eine private Krankenversicherung prüft bei Abschluss deinen Gesundheitszustand. Mit 25 ist das meist unproblematisch, mit 58 oft nicht mehr. Eine Anwartschaftsversicherung löst das: Du zahlst während der Heilfürsorge einen kleinen Beitrag und behältst dafür das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Restkostentarif zu wechseln.
Es gibt sie in zwei Formen. Die kleine Anwartschaft hält nur den Gesundheitszustand fest. Die große Anwartschaft friert zusätzlich das Eintrittsalter ein, kostet mehr und senkt später den Beitrag. Was sinnvoller ist, hängt von deinem Alter, deiner Gesundheit und der verbleibenden Dienstzeit ab.
Was wir bei Polizeivollzugsbeamten am häufigsten unversorgt finden.
Ohne Anwartschaft entscheidet dein Gesundheitszustand kurz vor dem Ruhestand darüber, ob und zu welchem Beitrag du überhaupt noch einen Restkostentarif bekommst.
Die Heilfürsorge gilt nur für dich. Für Angehörige braucht es eine eigene Lösung – je nach Regelung über Beihilfe und Restkostentarif oder über die gesetzliche Versicherung.
Zahnersatz ist in der Heilfürsorge nur begrenzt abgedeckt. Eine Zusatzversicherung schließt das, solange die Zähne gesund sind.
Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind typischerweise nicht enthalten. Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt das ab.
| Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft | Keine Anwartschaft | |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung später | Entfällt | Entfällt | Erneute Prüfung |
| Eintrittsalter | Zählt zum späteren Wechselzeitpunkt | Wird eingefroren | Zählt zum späteren Wechselzeitpunkt |
| Beitrag während der Dienstzeit | Niedrig | Höher | Keiner |
| Beitrag im Ruhestand | Nach Alter beim Wechsel | Niedriger, weil Alter eingefroren | Nach Alter und Gesundheit beim Wechsel |
| Risiko | Beitragshöhe später | Höhere Kosten heute | Ablehnung oder Zuschlag möglich |
Ob Heilfürsorge gilt, in welchem Umfang und bis wann, unterscheidet sich je Land und Laufbahn. Das klären wir zuerst.
Kleine oder große Anwartschaft, abhängig von Alter, Gesundheit und verbleibender Dienstzeit.
Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus, solange die Gesundheitsfragen unproblematisch sind.
Für Partner und Kinder rechnen wir Beihilfe plus Restkostentarif gegen die gesetzliche Versicherung. Beides kann richtig sein.
Welche Heilfürsorgevorschriften für dich gelten, ergibt sich aus dem Beamtenrecht deines Dienstherrn. Wir lesen die Regelung mit dir, beraten aber nicht rechtlich. Für Auslegungsfragen und Rechtsmittel sind Rechtsanwälte oder deine Gewerkschaft zuständig.
Sag uns, bei welchem Dienstherrn du bist und wie lange du noch im Vollzugsdienst bist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Während des Vollzugsdienstes meist nur eine Anwartschaftsversicherung. Sie hält dir den späteren Zugang zu einem Restkostentarif offen, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Dann wirst du beim Wechsel in den Ruhestand normal geprüft. Vorerkrankungen führen dann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung.
Die kleine sichert nur den Gesundheitszustand, die große auch das Eintrittsalter. Bei langer verbleibender Dienstzeit ist die große häufig günstiger gerechnet, sie kostet aber heute mehr.
Nein. Die Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst. Für Angehörige brauchst du eine eigene Lösung.
Nur begrenzt. Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus sind die häufigsten Lücken. Beides lässt sich zusätzlich versichern.
Die Grundstruktur ist ähnlich, die Vorschriften unterscheiden sich. Wir prüfen die für deinen Dienstherrn geltende Regelung.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags und die Heilfürsorgevorschriften deines Dienstherrn.