Begriff · Depot und Steuern

Vorabpauschale: Steuer auf einen Gewinn, der noch nicht ausgezahlt wurde

Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus, er legt Erträge wieder an. Damit solche Fonds nicht jahrzehntelang steuerfrei bleiben, sieht das Investmentsteuergesetz eine jährliche Pauschale vor.

Sie ist kein Zusatz zur Abgeltungsteuer, sondern eine Vorwegnahme. Wer sie versteht, wundert sich im Januar nicht über eine Abbuchung.

Schreibtisch mit Kontoauszug und Notizen, ruhige Aufnahme
Kurz gefasst
Betrifft thesaurierende Fonds und ETFs im Depot.
Grundlage ist der Basisertrag: 70 Prozent des Basiszinses auf den Wert zum Jahresanfang.
Höchstens so hoch wie die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.
Wird beim Verkauf vom Gewinn abgezogen, also nicht doppelt besteuert.

Häufige Fragen

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Fachlich verantwortlich: Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Investmentsteuerrecht mit Verweis auf die Rechtsgrundlagen. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Steuerliche Beratung im Einzelfall leisten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Maßgeblich sind die geltende Rechtslage und der jeweils veröffentlichte Basiszins.
Zuletzt geprüft: 2. September 2026

Fragen und Antworten

Was ist die Vorabpauschale?

Eine pauschal ermittelte Größe, mit der thesaurierende Investmentfonds jährlich besteuert werden, obwohl sie nichts ausschütten. Sie stellt sicher, dass ein Mindestertrag laufend versteuert wird und nicht erst beim Verkauf.

Wie wird sie berechnet?

Grundlage ist der Basisertrag: 70 Prozent des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Basiszinses, angewendet auf den Rücknahmepreis zum Jahresbeginn. Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen. Die Vorabpauschale ist außerdem auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres begrenzt.

Fällt sie an, wenn der Fonds im Minus ist?

Nein. Ist der Wert im Kalenderjahr nicht gestiegen, beträgt die Vorabpauschale null. Sie kann nie höher sein als die Wertsteigerung des Jahres.

Wann wird die Steuer abgebucht?

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen. Die Depotbank bucht die Steuer dann vom verrechneten Konto ab. Deshalb sollte im Januar Guthaben vorhanden sein.

Wird sie beim Verkauf doppelt besteuert?

Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Die laufende Besteuerung verschiebt die Steuerlast nach vorn, sie erhöht sie nicht dauerhaft.

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