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Begriff · Depot und Steuern

Vorabpauschale: Steuer auf einen Gewinn, der noch nicht ausgezahlt wurde

Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus, er legt Erträge wieder an. Damit solche Fonds nicht jahrzehntelang steuerfrei bleiben, sieht das Investmentsteuergesetz eine jährliche Pauschale vor.

Sie ist kein Zusatz zur Abgeltungsteuer, sondern eine Vorwegnahme. Wer sie versteht, wundert sich im Januar nicht über eine Abbuchung.

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Kurz gefasst
Betrifft thesaurierende Fonds und ETFs im Depot.
Grundlage ist der Basisertrag: 70 Prozent des Basiszinses auf den Wert zum Jahresanfang.
Höchstens so hoch wie die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.
Wird beim Verkauf vom Gewinn abgezogen, also nicht doppelt besteuert.
Schreibtisch mit Kontoauszug und Notizen, ruhige Aufnahme

Häufige Fragen

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Wir schauen uns die Struktur an und erklären, welche Beträge wann anfallen. Steuerliche Gestaltung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.

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Redaktion und Prüfung
Fachlich verantwortlich: Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Investmentsteuerrecht mit Verweis auf die Rechtsgrundlagen. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Steuerliche Beratung im Einzelfall leisten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Maßgeblich sind die geltende Rechtslage und der jeweils veröffentlichte Basiszins.
Zuletzt geprüft: 2. September 2026
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