Die neue geförderte Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027. Trag dich jetzt ein: Wir schätzen deinen Fall vorab ein, vergleichen die Anbieter, sobald ihre Verträge vorliegen, und beraten dich ab Januar in der Reihenfolge der Eintragung.
Drei Fragen, drei Rechner. Alles läuft in deinem Browser, gespeichert wird nichts. Dein Ergebnis kannst du mit einem Klick an deinen Januar-Termin anhängen.
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Bei höherem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug mehr bringen als die Zulage. Das prüft das Finanzamt von selbst. Überschlagen kannst du es im Förderrechner mit Günstigerprüfung.
Modellrechnung mit gleichbleibender Wertentwicklung und gleichen Kosten in beiden Fällen. Ohne Inflation, vor Steuern, keine Garantie. Fondsanlagen können auch an Wert verlieren.
Die Zulage ist nur ein Teil der Entscheidung. Ob Behalten, Beiträge stoppen oder Übertragen passt, hängt von Restlaufzeit, Guthaben, Garantiezins und Kosten deines Vertrags ab. Das rechnen wir im Termin für deinen Vertrag.
Stand: 29. September 2026. Modellrechnungen nach den Förderregeln ab 2027, keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Renditezusage.
Zwei Minuten, vier Pflichtfelder. Der Rest hilft uns, deinen Fall vorab einzuordnen. Kein Newsletter, kein Verkauf vor dem Start.
Das hat nicht geklappt. Bitte versuch es noch einmal oder ruf uns an: 040 74 123 0800.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung. Deinen Termin ab Januar 2027 bekommst du in der Reihenfolge der Eintragung. Vorab Fragen? 040 74 123 0800 oder WhatsApp.
Kündigen musst du nichts. Welcher Weg passt, hängt von Restlaufzeit, Guthaben, Garantiezins und den Kosten deines Anbieters ab.
Gegen Honorar: Wir vereinbaren vorab ein Honorar, du bekommst einen Nettotarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten.
Über die Courtage: Die Vergütung ist im Produkt enthalten, du bekommst keine Rechnung.
Das Gespräch und die Berechnung kosten dich nichts. Kommen wir zum Ergebnis, dass du deinen Riester behalten solltest, sagen wir das auch.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, der Start ist der 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt Riester in der bisherigen Form abschließbar.
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Neu abgeschlossen wird ab 2027 nach den neuen Regeln.
Das hängt von Restlaufzeit, Guthaben, Garantiezins und den Kosten deines Anbieters ab. Ein Wechsel kann Kosten verursachen. Wir rechnen beide Varianten für deinen konkreten Vertrag.
Ja. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert: Neben Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig auch Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.
Nicht zwingend. Wer jetzt Förderung nutzen will, kann noch 2026 einen Riester-Fondssparplan abschließen, der sich später flexibler überführen lässt als eine Rentenversicherung. Bei geringem Einkommen mit mehreren Kindern kann das alte Modell sogar günstiger sein.
Das Gespräch und die Berechnung kosten dich nichts. Danach gibt es zwei Wege: Vergütung über die im Produkt enthaltene Courtage oder ein Nettotarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten gegen Honorar. Kommen wir zum Ergebnis, dass du deinen bestehenden Vertrag behalten solltest, sagen wir das auch.
Du bekommst eine Bestätigung und von uns eine erste Einschätzung zu deinem Fall. Wir melden uns wieder, wenn es etwas Konkretes gibt, etwa den Anbietervergleich oder deinen Termin. Einen Newsletter bekommst du nicht, austragen kannst du dich jederzeit per E-Mail.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 29. September 2026.
Diese Seite informiert über Förderung und Funktionsweise des Altersvorsorgedepots. Sie ist keine Anlageempfehlung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Beurteilung deines Falls ist ein Steuerberater zuständig.
Zwei Minuten heute. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und beraten dich ab Januar 2027 in der Reihenfolge der Eintragung.