Der Aufwand einer Betriebsrente entsteht nicht beim Abschluss, sondern danach: Eintritte, Austritte, Gehaltsänderungen, Elternzeit, Fragen der Belegschaft. Wir organisieren das so, dass in der Lohnbuchhaltung nur eine Zahl ankommt.
Klare Trennung, damit nichts liegen bleibt.
Beiträge über die Lohnabrechnung abführen, Ein- und Austritte melden, längere Entgeltausfälle melden. Drei Handgriffe, keine Fachfragen.
Beratung und Dokumentation je Mitarbeitendem, Anträge, Änderungen, Beitragslisten, Kommunikation mit dem Versorgungsträger, Anpassung an neue Grenzwerte.
Verarbeitet die Beitragsliste. Rückfragen klären wir direkt mit dem Büro, nicht über den Umweg Geschäftsführung.
Entscheidet über Beitrag und Vertrag, bekommt alle Unterlagen in Kopie und hat einen Ansprechpartner mit Namen.
Vier feste Punkte, sonst anlassbezogen.
Neue Rechengrößen. Wir prüfen, welche Beiträge und Zuschüsse angepasst werden sollten, und melden uns mit einer Liste.
Ein- und Austritte innerhalb weniger Tage nach Meldung. Beratungsfenster für neue Mitarbeitende.
Beitragsänderungen, Zuzahlungen, Beitragspausen, Adress- und Namensänderungen.
Kurzbericht an die Geschäftsführung: Bestand, offene Punkte, was zu entscheiden ist.
Und was bewusst nicht.
Anmeldung, Dokumentation, Unterlagenversand und Meldungen laufen digital. Die Beratung selbst führen wir persönlich – vor Ort, per Video oder telefonisch. Bei einer Entscheidung, die 30 Jahre wirkt, ersetzt kein Formular das Gespräch, und die Beratungsdokumentation braucht ohnehin einen Menschen, der sie verantwortet.
Ihre Verträge sehen Mitarbeitende in der ALVINEX Kunden-App, unabhängig davon, ob es die Betriebsrente oder eine private Absicherung ist.
Wie viele Mitarbeitende, wie viele Eintritte im Jahr, wer macht die Lohnabrechnung? Danach richten wir den Ablauf ein.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zum Zusammenspiel mit Lohnbuchhaltung und Steuerbüro.
Die Beitragsabführung über die Lohnabrechnung und die Meldung, wenn jemand eintritt, ausscheidet oder länger ohne Entgelt ist. Alles andere – Beratung, Anträge, Änderungen, Dokumentation, Rückfragen – läuft über uns.
Ja, das ist der Normalfall. Wir liefern die Beitragsliste in der Form, die das Büro braucht, und klären Rückfragen direkt dort, statt sie über die Geschäftsführung zu leiten.
Der Betrieb meldet den Eintritt, wir bieten ein Gesprächsfenster an – vor Ort, per Video oder telefonisch. Anmeldung und Dokumentation laufen digital, die Unterlagen bekommt der Mitarbeitende in Kopie.
Wir stellen den Vertrag beitragsfrei oder richten die private Weiterführung ein, je nach Wunsch des Mitarbeitenden und nach Versorgungsordnung. Der Betrieb meldet nur den Beginn und das Ende.
Anlassbezogen bei Ein- und Austritten und einmal jährlich zur Anpassung an die neuen Rechengrößen. Dazwischen nur, wenn es etwas zu entscheiden gibt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite beschreibt unsere Arbeitsweise in der Betreuung. Die Pflichten aus dem Betriebsrentengesetz bleiben beim Arbeitgeber; wir unterstützen bei der Erfüllung, ersetzen aber keine Lohnbuchhaltung und keine Rechtsberatung.