Verträge laufen, aber niemand betreut sie: kein Ansprechpartner mehr, Zuschuss nie angepasst, Versorgungsordnung von 2014. Wir sehen uns den Bestand an und sagen, was offen ist – ohne dass ein Anbieter gewechselt werden muss.
Vier Punkte, in dieser Reihenfolge.
Wird er gezahlt, wie ist er gerechnet, gilt er auch für Zusagen von vor 2019? Der häufigste Befund und der mit dem größten Risiko.
Versorgungsordnung, Umwandlungsvereinbarungen, Beratungsdokumentation. Vorhanden, aktuell und zum Bestand passend?
Sind alle Beiträge vollständig und pünktlich abgeführt worden? Lücken entstehen typisch beim Wechsel der Lohnbuchhaltung.
Effektivkosten, Rentenfaktor, Garantie, Flexibilität. Nicht um zu wechseln, sondern um zu wissen, woran man ist.
Vier Unterlagen, alles Weitere holen wir bei den Versicherern.
Policen und Nachträge, die Versorgungsordnung, die Entgeltumwandlungsvereinbarungen und einen Auszug der Beitragsabführung aus der Lohnbuchhaltung. Fehlt eine Versorgungsordnung, ist das kein Hindernis – dann ist sie das erste Ergebnis der Übernahme.
Nach der Sichtung bekommt der Betrieb eine Liste: was in Ordnung ist, was nachzuziehen ist, was rechtlich geprüft werden sollte. Danach entscheidet der Betrieb, ob er uns die Betreuung überträgt.
Rückständige Ansprüche, Verjährung und die Frage, ob eine Zusage wirksam geändert wurde, sind arbeitsrechtliche Bewertungen. Wir dokumentieren den Sachverhalt und benennen ihn, die rechtliche Einordnung nimmt ein Anwalt vor.
Wie viele Verträge bestehen und bei welchen Versicherern? Mehr brauchen wir für den ersten Blick nicht.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zum Ablauf der Übernahme.
Nichts. Wir werden über die Courtage der bestehenden Verträge vergütet, wenn der Betrieb uns die Betreuung überträgt. Eine Rechnung an den Betrieb stellen wir nicht.
Nein, und meistens ist es auch nicht sinnvoll. Ein Wechsel kostet garantierte Werte. Wir übernehmen die Betreuung der bestehenden Verträge und setzen nur bei neuen Zusagen auf einen geprüften Tarif.
Über eine Maklervollmacht je Vertrag oder eine Rahmenvollmacht für den Bestand. Der Vertrag bleibt unverändert, nur der Ansprechpartner wechselt. Bearbeitungszeit beim Versicherer meist zwei bis sechs Wochen.
Dann besteht eine offene Verpflichtung. Wir dokumentieren den Befund und richten die künftige Zahlung ein. Wie mit Rückständen umzugehen ist, ist eine arbeitsrechtliche Frage – dafür braucht der Betrieb anwaltlichen Rat.
Bei bis zu 20 Verträgen in der Regel zwei bis drei Wochen, sobald die Unterlagen vorliegen. Gebraucht werden Policen, Versorgungsordnung, Umwandlungsvereinbarungen und ein Auszug der Beitragsabführung.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite beschreibt unser Vorgehen bei der Übernahme bestehender Bestände. Die Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung rückständiger Ansprüche und arbeitsrechtlicher Risiken gehört in anwaltliche Hände.