Die bAV startet mit Zuschuss und Abgabenersparnis, der Sparplan mit voller Freiheit und niedrigeren Kosten. Der Rechner stellt beide bei gleichem Netto-Aufwand gegenüber – bis zur Rente nach Steuern.
Beide Wege starten mit demselben Netto-Aufwand: Was in der bAV aus dem Brutto fließt, wird beim Sparplan aus dem Netto gespart.
{{ fazitText }}
Annahmen, Stand 1. Januar 2026: Der Netto-Aufwand der Umwandlung ergibt sich aus dem eingestellten Steuersatz und, sofern das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt, aus Arbeitnehmeranteilen von 21,15 Prozent bis 338 Euro Umwandlung. Die Betriebsrente wird mit dem eingestellten Steuersatz der Rentenphase versteuert; zusätzlich sind Kranken- und Pflegebeiträge von 21,1 Prozent auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 Euro angesetzt. Beim Sparplan sind 0,3 Prozent Fondskosten unterstellt sowie bei Entnahme Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent auf den Gewinn nach 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds; die Vorabpauschale während der Ansparphase ist nicht berücksichtigt. Beide Kapitalwerte werden gleichmäßig über die eingestellte Rentendauer verteilt, ohne weitere Verzinsung. Keine Zusage einer Wertentwicklung, keine Steuerberatung.
Vier Unterschiede, die sich nicht in Euro ausdrücken lassen.
Der Sparplan ist jederzeit verfügbar, die Betriebsrente nicht: Sie ist für die Altersversorgung gebunden und vor Rentenbeginn nicht auslösbar. Das ist ein Nachteil – und ein Schutz.
Der Arbeitgeberzuschuss und die Abgabenersparnis gibt es nur in der bAV. Beim Sparplan fällt beides weg, dafür ist die Anlage frei wählbar.
Die Betriebsrente zahlt bis zum Lebensende, das Depot bis das Kapital verbraucht ist. Wer 95 wird, fährt mit der Rente besser, wer früh stirbt, vererbt aus dem Depot mehr.
Betriebsrentenansprüche sind in der Ansparphase weitgehend geschützt und werden bei Arbeitslosengeld II nicht wie freies Vermögen behandelt. Beim Depot ist das anders.
Aus der Beratungspraxis, nicht aus der Tabelle.
Für Beschäftigte mit Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ist die bAV meist vorn: Abgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss zusammen sind ein Vorsprung, den eine höhere Depotrendite erst über lange Zeiträume aufholt. Entscheidend ist dann die Qualität des Tarifs – ein teurer Vertrag verschenkt den Vorsprung wieder.
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fällt die Sozialabgabenersparnis weg, in der Rente kommen aber Kranken- und Pflegebeiträge hinzu. Dann wird es zur Rechenfrage im Einzelfall, und Flexibilität spricht für den Sparplan – etwa über ein Altersvorsorgedepot oder eine ETF-Rentenversicherung.
In der Praxis ist es selten ein Entweder-oder: Der geförderte Rahmen bis 338 Euro im Monat wird über die bAV genutzt, alles darüber privat und flexibel. Genau so beraten wir Belegschaften auch.
Wir rechnen den Vergleich mit deinen Zahlen und konkreten Tarifen durch – inklusive der Kosten, die im Rechner nur pauschal stehen.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Zu den Annahmen des Vergleichs.
Weil nur das vergleichbar ist. Ein Bruttobeitrag von 200 Euro in der bAV kostet netto rund 100 Euro; wer privat spart, hat genau diese 100 Euro zur Verfügung. Ein Vergleich von 200 gegen 200 Euro wäre unfair gegen den Sparplan.
Für die bAV der eingestellte Effektivkostensatz – zwischen günstigen und teuren Tarifen liegen leicht 1,5 Prozentpunkte pro Jahr. Für den Sparplan pauschal 0,3 Prozent Fondskosten. Depotkosten und Handelskosten sind nicht enthalten.
Mit dem eingestellten Steuersatz der Rentenphase und zusätzlich mit Kranken- und Pflegebeiträgen von 21,1 Prozent auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 Euro im Monat (2026). Privat Krankenversicherte zahlen diese Beiträge nicht – für sie fällt der Vergleich günstiger für die bAV aus.
Beim Verkauf fallen auf den Gewinn Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent an, bei Aktienfonds nach 30 Prozent Teilfreistellung. Kirchensteuer und die jährliche Vorabpauschale sind im Rechner nicht berücksichtigt – letztere mindert das Endkapital zusätzlich leicht.
Weil beide Kapitalwerte gleichmäßig über diese Dauer verteilt werden. Die echte Betriebsrente zahlt lebenslang – wer älter wird als die eingestellte Dauer, bekommt in der bAV weiter Geld, im Depot nicht.
Bei Direktversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung bleibt der Vertrag davon unberührt. Deshalb prüfen wir die Bezugsrechtsgestaltung, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Der Vergleich beruht auf Annahmen, die im Rechner offengelegt sind, und ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Steuerberatung. Angaben zur Wertentwicklung sind Beispielrechnungen, keine Zusage.