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Rechner · Für Mitarbeitende

Wie groß ist die Lücke?

Die gesetzliche Rente ersetzt einen Teil des letzten Einkommens, nicht das ganze. Der Rechner stellt Wunschrente, gesetzliche Rente und vorhandene Vorsorge gegenüber – und zeigt, welcher Beitrag die Differenz schließen würde.

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Rechner

Die Werte für die gesetzliche Rente stehen in deiner Renteninformation. Trage sie ein, statt sie schätzen zu lassen – das Ergebnis wird dadurch belastbarer.

Die Lücke
Wunschrente {{ wunschEur }}
Gesetzliche Rente {{ gesetzEur }}
Vorhandene private Rente {{ privatEur }}
Fehlt im Monat {{ lueckeEur }}
Was dafür nötig wäre
Kapitalbedarf bei Rentenbeginn{{ kapitalEur }}
Ansparzeit{{ jahreTxt }}
Beitrag im Monat{{ beitragEur }}

{{ hinweisSatz }}

Keine Lücke bei diesen Werten

Gesetzliche und private Rente erreichen die Wunschrente. Zu prüfen bleibt, ob die Wunschrente die Inflation abdeckt – in 30 Jahren kauft dieselbe Summe deutlich weniger.

Überschlagsrechnung ohne Inflation, Steuern und Kranken- oder Pflegebeiträge in der Rentenphase. Der Kapitalbedarf ergibt sich aus der Lücke und dem eingestellten Rentenfaktor, der monatliche Beitrag aus Ansparzeit und angenommener Wertentwicklung bei monatlicher Zahlung. Rentenfaktoren und Kosten unterscheiden sich je Tarif erheblich; ein garantierter Rentenfaktor ist nicht selbstverständlich. Die Werte sind keine Zusage einer Wertentwicklung und keine Rentenberatung – für Auskünfte zur gesetzlichen Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Warum die Lücke größer ist, als sie aussieht

Drei Effekte, die die Renteninformation nicht zeigt.

Kaufkraft

Die Renteninformation nennt den Betrag in heutigem Geld und zusätzlich eine Hochrechnung. Was davon in 30 Jahren real bleibt, hängt an der Inflation – bei 2 Prozent halbiert sie die Kaufkraft etwa in 35 Jahren.

Steuern und Beiträge

Renten werden versteuert, und auf Betriebsrenten fallen bei Pflichtversicherten Kranken- und Pflegebeiträge an – oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat, Stand 2026.

Erwerbsminderung

Wer vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, hat ein größeres Problem als eine Rentenlücke. Deshalb gehört die Absicherung der Arbeitskraft vor die Altersvorsorge.

Was der Betrieb dazu beitragen kann

Zwei Hebel, die den nötigen Eigenbeitrag deutlich senken.

Der erste Hebel ist die Entgeltumwandlung: Der Beitrag kommt aus dem Brutto, gespart werden Steuern und, bis 338 Euro im Monat, Sozialabgaben. Netto kostet ein Beitrag von 200 Euro dadurch häufig nur etwa die Hälfte – der Entgeltumwandlungs-Rechner zeigt es mit eigenen Zahlen.

Der zweite ist der Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts sind Pflicht, viele Betriebe geben mehr. Beides zusammen verschiebt die Rechnung spürbar – aus 100 Euro Netto-Aufwand können 230 Euro Beitrag werden.

Passt dazu

Entgeltumwandlungs-Rechner Netto-Aufwand und Förderquote. Entgeltumwandlung Anspruch, Grenzen und Ablauf. Rentenschätzer Erste Orientierung zur gesetzlichen Rente. bAV oder Sparplan Der direkte Vergleich der beiden Wege.
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Beratung für die Belegschaft

Wir kommen in den Betrieb oder beraten per Video – mit Renteninformation und echten Zahlen je Mitarbeitendem.

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Fragen und Antworten

Zu den Annahmen des Rechners.

Woher bekomme ich die Zahl für die gesetzliche Rente?

Aus der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung ab 27 Jahren und fünf Beitragsjahren jährlich verschickt. Dort stehen die Rente bei heutigem Stand und eine Hochrechnung. Nimm den Wert, der zu deinem geplanten Rentenbeginn passt.

Was ist ein Rentenfaktor?

Er sagt, wie viel Monatsrente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Bei einem Faktor von 30 werden aus 100.000 Euro Kapital 300 Euro Rente im Monat. Ob er garantiert ist, entscheidet der Tarif – mehr dazu auf unserer Seite zum Rentenfaktor.

Ist die Inflation berücksichtigt?

Nein. Der Rechner arbeitet mit nominalen Beträgen. Wer real rechnen will, zieht von der angenommenen Wertentwicklung die erwartete Inflation ab – aus 6 Prozent werden dann etwa 4.

Warum wird der Rentenbeginn abgefragt?

Er bestimmt die Ansparzeit und damit, wie stark der Zinseffekt wirkt. Zehn Jahre mehr Laufzeit senken den nötigen Monatsbeitrag deutlich – das ist der größte Hebel im Rechner.

Rechnet der Rechner Steuern in der Rente mit?

Nein. Renten sind steuerpflichtig, und auf Betriebsrenten fallen bei Pflichtversicherten Kranken- und Pflegebeiträge an, oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat (2026). Die tatsächlich verfügbare Rente liegt also unter dem ausgewiesenen Betrag.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.

Der Rechner zeigt eine Überschlagsrechnung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Auskünfte zur gesetzlichen Rente erteilt die Deutsche Rentenversicherung; eine Rentenberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes leisten wir nicht.

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