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Rechner · Stand 2026

Entgeltumwandlungs-Rechner

Was kostet ein Beitrag von 200 Euro im Monat wirklich, und was kommt mit dem Arbeitgeberzuschuss im Vertrag an? Stelle Gehalt und Umwandlungsbetrag ein – den Steuersatz schätzt der Rechner selbst.

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Rechner

Bruttogehalt und Umwandlungsbetrag einstellen, der Steuersatz wird überschlagen. Alle Werte sind Beispielrechnungen, keine verbindliche Auskunft.

Geschätzter Steuersatz: {{ steuersatzTxt }} Aus dem Bruttogehalt nach dem Tarif 2026 überschlagen. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge sind nicht enthalten.
Was der Mitarbeitende einsetzt
Entgeltumwandlung brutto {{ umwandlungEur }}
Gesparte Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil) {{ svAnEur }}
Gesparte Lohnsteuer {{ steuerEur }}
Netto-Aufwand im Monat {{ nettoEur }}
Was im Vertrag landet
Entgeltumwandlung{{ umwandlungEur }}
Arbeitgeberzuschuss{{ zuschussEur }}
Beitrag im Vertrag{{ beitragEur }}

Aus {{ nettoEur }} Netto-Aufwand werden {{ beitragEur }} Beitrag. Der Betrieb spart bei diesem Gehalt Arbeitgeberanteile von etwa {{ svAgEur }} im Monat.

Über 338 Euro im Monat

Sozialversicherungsfrei bleiben 2026 nur 338 Euro im Monat, also 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Teil darüber ist bis 676 Euro steuerfrei, aber beitragspflichtig – der Rechner berücksichtigt das.

{{ foerderquoteTxt }} gefördert von {{ beitragEur }}
Woher der Beitrag kommt
{{ l.label }} {{ l.anteil }} {{ l.wert }}

{{ foerderSatz }}

Rechenstand 1. Januar 2026: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 8.450 Euro, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro im Monat. Angesetzte Arbeitnehmeranteile: Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 1,8 Prozent, kinderlos 2,1 Prozent. Der Steuersatz wird aus dem Bruttogehalt nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) überschlagen und auf den steuerfreien Teil angewendet; Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Umlagen und die Unfallversicherung sind nicht enthalten. Verbindlich rechnet die Lohnabrechnung, steuerliche Fragen klärt der Steuerberater.

Wie die Ersparnis entsteht

Drei Effekte überlagern sich – und einer davon wirkt erst in der Rente.

Der umgewandelte Betrag mindert das steuer- und beitragspflichtige Entgelt. Bis 676 Euro im Monat entfällt die Lohnsteuer, bis 338 Euro zusätzlich die Sozialabgaben. Beides gilt nur, solange das Gehalt unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Oberhalb bleibt allein der Steuereffekt.

Der dritte Effekt ist der Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, gesetzlich vorgeschrieben. Er erhöht den Beitrag im Vertrag, ohne den Netto-Aufwand zu verändern.

Gegenzurechnen ist, dass die Betriebsrente später voll versteuert wird und bei Pflichtversicherten Kranken- und Pflegebeiträge anfallen – oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat in der Krankenversicherung, Stand 2026. Ob die Umwandlung sich lohnt, hängt deshalb auch am Vertrag selbst: an Kosten, Anlage und garantierten Leistungen.

Was der Rechner nicht kann

Damit klar ist, wo die Überschlagsrechnung endet.

Keine Lohnabrechnung

Verbindlich rechnet nur die Lohnbuchhaltung mit den echten Lohnsteuerdaten, Freibeträgen und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Keine Steuerberatung

Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Zum persönlichen Steuersatz und zur Veranlagung berät der Steuerberater.

Keine Vertragskosten

Effektivkosten, Garantien und Anlage des Versorgungsvertrags entscheiden über die spätere Rente. Die sehen wir uns im Angebotsvergleich an.

Keine Auswirkung auf Sozialleistungen

Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld bemessen sich am reduzierten Entgelt. Das gehört ins Einzelgespräch.

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Fragen und Antworten

Wie der Rechner rechnet und wo seine Grenzen liegen.

Warum kostet ein Beitrag von 200 Euro nur rund die Hälfte netto?

Weil der umgewandelte Betrag vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen wird. Bei einem Bruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entfallen rund 21 Prozent Arbeitnehmeranteile, dazu kommt die gesparte Lohnsteuer. Der Arbeitgeberzuschuss erhöht zusätzlich den Beitrag im Vertrag.

Wie kommt der Rechner auf den Steuersatz?

Er überschlägt aus dem Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen – abzüglich Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale sowie der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – und leitet daraus den Grenzsteuersatz nach dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG ab. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge bleiben außen vor. Wer seinen Satz kennt, kann ihn selbst einstellen.

Warum bleibt die Ersparnis bei hohem Gehalt kleiner?

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen ohnehin keine Beiträge mehr an. Wer mehr als 8.450 Euro im Monat verdient, spart durch die Umwandlung keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr, oberhalb von 5.812,50 Euro keine Kranken- und Pflegebeiträge.

Ist der Arbeitgeberzuschuss im Ergebnis enthalten?

Ja. Voreingestellt sind die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Zahlt euer Betrieb mehr, kannst du den Satz hochstellen.

Was ist nicht enthalten?

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Insolvenzgeldumlage, Beiträge zur Unfallversicherung, Kosten des Versorgungsvertrags und die spätere Besteuerung der Betriebsrente. Auch die geringere gesetzliche Rente durch das reduzierte beitragspflichtige Entgelt zeigt der Rechner nicht.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.

Der Rechner zeigt eine Überschlagsrechnung auf Basis der Rechengrößen 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung, keine Beratung im Einzelfall und keine Steuerberatung. Wir sind Versicherungsmakler, keine Steuerberater.

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