Was kostet ein Beitrag von 200 Euro im Monat wirklich, und was kommt mit dem Arbeitgeberzuschuss im Vertrag an? Stelle Gehalt und Umwandlungsbetrag ein – den Steuersatz schätzt der Rechner selbst.
Bruttogehalt und Umwandlungsbetrag einstellen, der Steuersatz wird überschlagen. Alle Werte sind Beispielrechnungen, keine verbindliche Auskunft.
Aus {{ nettoEur }} Netto-Aufwand werden {{ beitragEur }} Beitrag. Der Betrieb spart bei diesem Gehalt Arbeitgeberanteile von etwa {{ svAgEur }} im Monat.
Sozialversicherungsfrei bleiben 2026 nur 338 Euro im Monat, also 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Teil darüber ist bis 676 Euro steuerfrei, aber beitragspflichtig – der Rechner berücksichtigt das.
{{ foerderSatz }}
Rechenstand 1. Januar 2026: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 8.450 Euro, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro im Monat. Angesetzte Arbeitnehmeranteile: Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 1,8 Prozent, kinderlos 2,1 Prozent. Der Steuersatz wird aus dem Bruttogehalt nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) überschlagen und auf den steuerfreien Teil angewendet; Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Umlagen und die Unfallversicherung sind nicht enthalten. Verbindlich rechnet die Lohnabrechnung, steuerliche Fragen klärt der Steuerberater.
Drei Effekte überlagern sich – und einer davon wirkt erst in der Rente.
Der umgewandelte Betrag mindert das steuer- und beitragspflichtige Entgelt. Bis 676 Euro im Monat entfällt die Lohnsteuer, bis 338 Euro zusätzlich die Sozialabgaben. Beides gilt nur, solange das Gehalt unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Oberhalb bleibt allein der Steuereffekt.
Der dritte Effekt ist der Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, gesetzlich vorgeschrieben. Er erhöht den Beitrag im Vertrag, ohne den Netto-Aufwand zu verändern.
Gegenzurechnen ist, dass die Betriebsrente später voll versteuert wird und bei Pflichtversicherten Kranken- und Pflegebeiträge anfallen – oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat in der Krankenversicherung, Stand 2026. Ob die Umwandlung sich lohnt, hängt deshalb auch am Vertrag selbst: an Kosten, Anlage und garantierten Leistungen.
Damit klar ist, wo die Überschlagsrechnung endet.
Verbindlich rechnet nur die Lohnbuchhaltung mit den echten Lohnsteuerdaten, Freibeträgen und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Zum persönlichen Steuersatz und zur Veranlagung berät der Steuerberater.
Effektivkosten, Garantien und Anlage des Versorgungsvertrags entscheiden über die spätere Rente. Die sehen wir uns im Angebotsvergleich an.
Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld bemessen sich am reduzierten Entgelt. Das gehört ins Einzelgespräch.
Wir rechnen die Entgeltumwandlung für euren Betrieb mit den echten Gehältern durch – auf Wunsch mit Beratung für die gesamte Belegschaft.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Wie der Rechner rechnet und wo seine Grenzen liegen.
Weil der umgewandelte Betrag vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen wird. Bei einem Bruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entfallen rund 21 Prozent Arbeitnehmeranteile, dazu kommt die gesparte Lohnsteuer. Der Arbeitgeberzuschuss erhöht zusätzlich den Beitrag im Vertrag.
Er überschlägt aus dem Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen – abzüglich Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale sowie der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – und leitet daraus den Grenzsteuersatz nach dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG ab. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge bleiben außen vor. Wer seinen Satz kennt, kann ihn selbst einstellen.
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen ohnehin keine Beiträge mehr an. Wer mehr als 8.450 Euro im Monat verdient, spart durch die Umwandlung keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr, oberhalb von 5.812,50 Euro keine Kranken- und Pflegebeiträge.
Ja. Voreingestellt sind die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Zahlt euer Betrieb mehr, kannst du den Satz hochstellen.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Insolvenzgeldumlage, Beiträge zur Unfallversicherung, Kosten des Versorgungsvertrags und die spätere Besteuerung der Betriebsrente. Auch die geringere gesetzliche Rente durch das reduzierte beitragspflichtige Entgelt zeigt der Rechner nicht.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Der Rechner zeigt eine Überschlagsrechnung auf Basis der Rechengrößen 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung, keine Beratung im Einzelfall und keine Steuerberatung. Wir sind Versicherungsmakler, keine Steuerberater.