Eine Ablehnung ist eine Rechtsauffassung des Versicherers, kein Urteil. Ein großer Teil der abgelehnten Fälle scheitert an Formalien, nicht an der Krankheit.
Hier steht, was du in den ersten Tagen tun solltest, welche Ablehnungsgründe es überhaupt gibt und wer die Prüfung machen darf.
Ein Aufhebungsvertrag, ein Vergleichsangebot oder eine Rücktrittserklärung kann Ansprüche endgültig beenden. Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.
Der Versicherer muss begründen, worauf er sich stützt. Ohne diese Begründung lässt sich nicht beurteilen, ob die Ablehnung trägt.
Police, Bedingungen, Antrag mit Gesundheitsfragen, alle Fragebögen, Arztberichte, der komplette Schriftverkehr. Wer das geordnet hat, verkürzt jede spätere Prüfung erheblich.
Ob eine Ablehnung hält, ist eine Rechtsfrage. Wir sortieren die Unterlagen und organisieren die Anbindung an die Kanzlei. Die Bewertung macht der Anwalt.
Die Prozentwerte zeigen, wie sich Ablehnungen in der Praxis verteilen. Sie helfen einzuordnen, wie schwer ein Grund wiegt – und wo sich am meisten bewegen lässt.
Fragebögen liegen geblieben, Nachforderungen nicht beantwortet, Fristen verstrichen. Das ist der häufigste Grund überhaupt und der einzige, der sich vollständig vermeiden lässt. Wenn der Fall deshalb liegt, geht es zuerst darum, die Kommunikation wieder in Gang zu bringen.
Der Versicherer hält dich für weniger als zur Hälfte berufsunfähig. Entscheidend ist dann, ob deine Tätigkeit richtig erfasst wurde: Zeitanteile, körperliche und geistige Anforderungen, prägende Tätigkeitsteile. Eine nachgeschärfte Tätigkeitsbeschreibung ist hier der zentrale Hebel.
Der Versicherer meint, im Antrag seien Vorerkrankungen nicht oder falsch angegeben worden. Das führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs – es kommt darauf an, was gefragt wurde, was bekannt war und wie lange der Vertrag läuft. Eine Rechtsfrage, keine Frage des Verhandelns.
Der schwerste Fall. Hier geht es ohne anwaltliche Vertretung nicht weiter.
Zusammen die kleinste Gruppe. Ausschlussklauseln stehen in deiner Police, konkrete und abstrakte Verweisung hängen an den Bedingungen. Was gilt, lässt sich am Vertrag prüfen.
Quelle: Morgen&Morgen, Stand 2014. Die Rangfolge kann sich seither verändert haben. Die vollständige Verteilung mit allen acht Gründen steht auf der Seite zum Leistungsfall.
Diese Trennung ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum die Zusammenarbeit funktioniert: Wir machen die Organisation, die Kanzlei das Recht.
Fall aufnehmen, Unterlagen sortieren und auf Vollständigkeit prüfen, Kommunikation mit dem Versicherer führen, Bearbeitungsstand nachhalten und die Anbindung an die Kanzlei organisieren.
Rechtliche Bewertung der Ablehnung, Formulierung des Widerspruchs, Vertretung gegenüber dem Versicherer und, wenn es sein muss, vor Gericht. Das ist Rechtsberatung und darf nur ein Anwalt leisten.
Keine rechtliche Bewertung, keine Prognose über Erfolgsaussichten, keine Fristenberatung. Unsere Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO deckt Versicherungsvermittlung, nicht Rechtsberatung.
Nach einer Ablehnung zählt, wer die Akte in die Hand nimmt.
Du meldest den Leistungsfall bei uns. Wir schicken dir die Fragebögen, du füllst sie selbst aus, wir leiten sie an den Versicherer weiter.
Wir unterstützen dich beim Ausfüllen und erklären die Fragen im Detail, damit keine ungewollte Lücke entsteht. Rechtsberatung ist das ausdrücklich nicht.
Wir organisieren die Anbindung an die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Du musst dich nicht selbst kümmern.
Für Betriebe, Praxen und Selbständige, mit gewerblichem Schadenservice.
Der kostenfreie Leistungsservice der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte gilt für den ersten Leistungsantrag und nur für Verträge, die über uns laufen. Er deckt Leben, Kranken und Sach ab. Ob dein Vertrag die Voraussetzungen erfüllt, sagen wir dir auf Nachfrage.
Kostenfrei für den ersten Leistungsantrag, über die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Gilt für Verträge, die über uns laufen, in den Sparten Leben, Kranken und Sach.
Trägt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem Versicherer, wenn der passende Baustein enthalten ist und die Wartezeit abgelaufen war. Nach der Ablehnung abgeschlossen hilft sie nicht mehr.
Möglich, aber teuer und unkalkulierbar. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, und bei einer BU-Rente ist der Streitwert die Summe vieler Jahresrenten.
Wir nehmen den Fall auf, stellen die Akte zusammen und organisieren die Anbindung an die Kanzlei. Du musst dich nicht mit dem Versicherer streiten, während du krank bist.
Oft ja. Ein großer Teil der Ablehnungen beruht auf unvollständigen Angaben oder einer zu grob erfassten Tätigkeit – nicht auf einer endgültigen medizinischen Bewertung. Ob es in deinem Fall trägt, beurteilt ein Anwalt anhand der Akte.
Das hängt vom Einzelfall und von deinen Bedingungen ab. Warte damit nicht: Je früher die Akte geprüft wird, desto mehr Wege stehen offen. Die Frist selbst beurteilt der Anwalt, nicht wir.
Für Verträge, die über uns laufen, ist der Leistungsservice der Kanzlei beim ersten Leistungsantrag kostenfrei. Alles Weitere klärt die Kanzlei direkt mit dir, unabhängig von uns.
Das ist eine rechtliche Bewertung, die wir nicht vornehmen dürfen. Unterschreib nichts, bevor die Kanzlei das Angebot gesehen hat – ein Vergleich beendet in der Regel alle weiteren Ansprüche.
Dann steht der Leistungsservice über uns an erster Stelle. Für die Zukunft: Der Rechtsschutz muss vor dem Streitfall stehen, danach wird er nicht mehr rückwirkend wirksam.
Nein, aber es führt zu einer neuen Prüfung. Melde dich, sobald die Post kommt – nicht erst, wenn die Zahlung ausbleibt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 10. September 2026.
Diese Seite informiert über mögliche Vorgehensweisen nach einer Leistungsablehnung. Sie ist keine Rechtsberatung und enthält keine Bewertung deines Einzelfalls. Die rechtliche Prüfung übernimmt eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei.