Ablehnung · was jetzt zählt

Die BU zahlt nicht. Und jetzt?

Eine Ablehnung ist eine Rechtsauffassung des Versicherers, kein Urteil. Ein großer Teil der abgelehnten Fälle scheitert an Formalien, nicht an der Krankheit.

Hier steht, was du in den ersten Tagen tun solltest, welche Ablehnungsgründe es überhaupt gibt und wer die Prüfung machen darf.

Geöffneter Brief mit markierter Textstelle auf einem Schreibtisch, daneben Brille und Stift
Kurz gefasst
Unterschreib nichts, was der Versicherer dir nach der Ablehnung vorlegt, bevor es geprüft ist.
Fordere die Begründung schriftlich an und stelle die vollständige Akte zusammen.
Der häufigste Ablehnungsgrund ist keine Reaktion des Kunden – also vermeidbar.
Wir sortieren und organisieren, die rechtliche Bewertung macht eine Kanzlei.

Die ersten vier Schritte

1
Nichts unterschreiben, was du nicht verstehst

Ein Aufhebungsvertrag, ein Vergleichsangebot oder eine Rücktrittserklärung kann Ansprüche endgültig beenden. Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.

2
Die Ablehnung schriftlich und vollständig anfordern

Der Versicherer muss begründen, worauf er sich stützt. Ohne diese Begründung lässt sich nicht beurteilen, ob die Ablehnung trägt.

3
Die Akte zusammenstellen

Police, Bedingungen, Antrag mit Gesundheitsfragen, alle Fragebögen, Arztberichte, der komplette Schriftverkehr. Wer das geordnet hat, verkürzt jede spätere Prüfung erheblich.

4
Prüfen lassen, nicht selbst argumentieren

Ob eine Ablehnung hält, ist eine Rechtsfrage. Wir sortieren die Unterlagen und organisieren die Anbindung an die Kanzlei. Die Bewertung macht der Anwalt.

Fünf Gründe, aus denen abgelehnt wird

Die Prozentwerte zeigen, wie sich Ablehnungen in der Praxis verteilen. Sie helfen einzuordnen, wie schwer ein Grund wiegt – und wo sich am meisten bewegen lässt.

Keine Reaktion des Kunden
32,62 %

Fragebögen liegen geblieben, Nachforderungen nicht beantwortet, Fristen verstrichen. Das ist der häufigste Grund überhaupt und der einzige, der sich vollständig vermeiden lässt. Wenn der Fall deshalb liegt, geht es zuerst darum, die Kommunikation wieder in Gang zu bringen.

Der 50-Prozent-Grad wird nicht erreicht
31,82 %

Der Versicherer hält dich für weniger als zur Hälfte berufsunfähig. Entscheidend ist dann, ob deine Tätigkeit richtig erfasst wurde: Zeitanteile, körperliche und geistige Anforderungen, prägende Tätigkeitsteile. Eine nachgeschärfte Tätigkeitsbeschreibung ist hier der zentrale Hebel.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
10,23 %

Der Versicherer meint, im Antrag seien Vorerkrankungen nicht oder falsch angegeben worden. Das führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs – es kommt darauf an, was gefragt wurde, was bekannt war und wie lange der Vertrag läuft. Eine Rechtsfrage, keine Frage des Verhandelns.

Anfechtung oder Betrugsvorwurf
9,91 %

Der schwerste Fall. Hier geht es ohne anwaltliche Vertretung nicht weiter.

Ausschlussklauseln und Verweisung
3,94 %

Zusammen die kleinste Gruppe. Ausschlussklauseln stehen in deiner Police, konkrete und abstrakte Verweisung hängen an den Bedingungen. Was gilt, lässt sich am Vertrag prüfen.

Quelle: Morgen&Morgen, Stand 2014. Die Rangfolge kann sich seither verändert haben. Die vollständige Verteilung mit allen acht Gründen steht auf der Seite zum Leistungsfall.

Wer darf was

Diese Trennung ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum die Zusammenarbeit funktioniert: Wir machen die Organisation, die Kanzlei das Recht.

Was wir machen

Fall aufnehmen, Unterlagen sortieren und auf Vollständigkeit prüfen, Kommunikation mit dem Versicherer führen, Bearbeitungsstand nachhalten und die Anbindung an die Kanzlei organisieren.

Was die Kanzlei macht

Rechtliche Bewertung der Ablehnung, Formulierung des Widerspruchs, Vertretung gegenüber dem Versicherer und, wenn es sein muss, vor Gericht. Das ist Rechtsberatung und darf nur ein Anwalt leisten.

Was wir nicht machen

Keine rechtliche Bewertung, keine Prognose über Erfolgsaussichten, keine Fristenberatung. Unsere Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO deckt Versicherungsvermittlung, nicht Rechtsberatung.

Wie viel Hilfe du bekommst, steht in der Servicevereinbarung

Nach einer Ablehnung zählt, wer die Akte in die Hand nimmt.

Basic und Care

Du meldest den Leistungsfall bei uns. Wir schicken dir die Fragebögen, du füllst sie selbst aus, wir leiten sie an den Versicherer weiter.

Care Plus

Wir unterstützen dich beim Ausfüllen und erklären die Fragen im Detail, damit keine ungewollte Lücke entsteht. Rechtsberatung ist das ausdrücklich nicht.

Care Ultimate

Wir organisieren die Anbindung an die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Du musst dich nicht selbst kümmern.

Care Business

Für Betriebe, Praxen und Selbständige, mit gewerblichem Schadenservice.

Voraussetzung

Der kostenfreie Leistungsservice der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte gilt für den ersten Leistungsantrag und nur für Verträge, die über uns laufen. Er deckt Leben, Kranken und Sach ab. Ob dein Vertrag die Voraussetzungen erfüllt, sagen wir dir auf Nachfrage.

Servicevereinbarung im Detail ansehen →

Wer die Anwaltskosten trägt

Leistungsservice über uns

Kostenfrei für den ersten Leistungsantrag, über die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Gilt für Verträge, die über uns laufen, in den Sparten Leben, Kranken und Sach.

Rechtsschutzversicherung

Trägt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem Versicherer, wenn der passende Baustein enthalten ist und die Wartezeit abgelaufen war. Nach der Ablehnung abgeschlossen hilft sie nicht mehr.

Selbst tragen

Möglich, aber teuer und unkalkulierbar. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, und bei einer BU-Rente ist der Streitwert die Summe vieler Jahresrenten.

Warum der Rechtsschutz vorher stehen muss →

Weiterlesen

Der Leistungsfall im Ablauf
Sechs Schritte, Unterlagen, Leistungsquoten
Rechtsschutz zur BU
Welcher Baustein im Streitfall greift
BU-Check für bestehende Verträge
Klauseln prüfen, bevor etwas passiert
Ablehnung erhalten

Schick uns die Ablehnung, wir sortieren den Rest

Wir nehmen den Fall auf, stellen die Akte zusammen und organisieren die Anbindung an die Kanzlei. Du musst dich nicht mit dem Versicherer streiten, während du krank bist.

Fall schildern 040 74 123 0800
Leistungsfall melden → Servicevereinbarung ansehen →

Fragen und Antworten

Habe ich nach einer Ablehnung noch eine Chance?

Oft ja. Ein großer Teil der Ablehnungen beruht auf unvollständigen Angaben oder einer zu grob erfassten Tätigkeit – nicht auf einer endgültigen medizinischen Bewertung. Ob es in deinem Fall trägt, beurteilt ein Anwalt anhand der Akte.

Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?

Das hängt vom Einzelfall und von deinen Bedingungen ab. Warte damit nicht: Je früher die Akte geprüft wird, desto mehr Wege stehen offen. Die Frist selbst beurteilt der Anwalt, nicht wir.

Kostet mich die Prüfung etwas?

Für Verträge, die über uns laufen, ist der Leistungsservice der Kanzlei beim ersten Leistungsantrag kostenfrei. Alles Weitere klärt die Kanzlei direkt mit dir, unabhängig von uns.

Der Versicherer bietet mir einen Vergleich an. Soll ich annehmen?

Das ist eine rechtliche Bewertung, die wir nicht vornehmen dürfen. Unterschreib nichts, bevor die Kanzlei das Angebot gesehen hat – ein Vergleich beendet in der Regel alle weiteren Ansprüche.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Was jetzt?

Dann steht der Leistungsservice über uns an erster Stelle. Für die Zukunft: Der Rechtsschutz muss vor dem Streitfall stehen, danach wird er nicht mehr rückwirkend wirksam.

Mein Anerkenntnis war befristet und läuft aus. Ist das eine Ablehnung?

Nein, aber es führt zu einer neuen Prüfung. Melde dich, sobald die Post kommt – nicht erst, wenn die Zahlung ausbleibt.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 10. September 2026.

Diese Seite informiert über mögliche Vorgehensweisen nach einer Leistungsablehnung. Sie ist keine Rechtsberatung und enthält keine Bewertung deines Einzelfalls. Die rechtliche Prüfung übernimmt eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei.

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