Der Betrieb schließt eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeitenden ab und zahlt den Beitrag ein. Kein Bilanzansatz, kein Gutachten, kein Verwaltungsapparat – deshalb ist sie in kleinen und mittleren Betrieben der Standardweg.
Ein Vertrag, drei Beteiligte, klare Rollen.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeitenden ab. Der Betrieb ist Versicherungsnehmer und führt den Beitrag ab, der Mitarbeitende ist versicherte Person und Bezugsberechtigter. Ob der Beitrag aus Entgeltumwandlung stammt, vom Betrieb kommt oder aus beidem, ändert an der Konstruktion nichts.
Steuerlich läuft sie über § 3 Nr. 63 EStG: Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis 4 Prozent auch sozialversicherungsfrei. Versteuert wird die spätere Rente. Für den Betrieb ist der Beitrag Betriebsausgabe – keine Rückstellung, kein Gutachten, keine Bilanzwirkung.
Verwaltung entsteht an drei Stellen: Beitragsliste an den Versicherer, Meldung bei Ein- und Austritt, Dokumentation der Zusage. Alles andere – Beratung, Anträge, Änderungen, Rückfragen der Belegschaft – läuft über uns.
Vier Gründe, die in der Praxis den Ausschlag geben.
Der Beitrag ist Betriebsausgabe. Es entsteht keine Pensionsrückstellung, die Bilanzkennzahlen bleiben unberührt.
Der Betrieb schuldet den Beitrag, nicht eine Rentenhöhe. Nachschusspflichten wie bei der Pensionszusage entstehen nicht.
Beim Jobwechsel kann der Vertrag privat weitergeführt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Das entschärft die meisten Austrittsfälle.
Ab einem Mitarbeitenden sinnvoll. Gruppenkonditionen und vereinfachte Gesundheitsprüfung gibt es je nach Versicherer schon ab drei bis fünf Teilnehmern.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zählen zusammen auf denselben Rahmen.
8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 676 Euro im Monat.
4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 338 Euro im Monat.
Wird eine Zusage von vor 2005 pauschal nach § 40b EStG alter Fassung versteuert, mindert das den steuerfreien Rahmen.
Wie viel Rahmen im konkreten Fall noch frei ist, zeigt der Rechner zu den Steuerfrei-Grenzen.
Auch wenn ein Versicherer die Leistung erbringt.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht der Arbeitgeber für die zugesagte Leistung ein, selbst wenn er die Durchführung einem Versicherer überlassen hat. Diese Einstandspflicht ist der Grund, warum die Auswahl des Versorgungsträgers und die Dokumentation der Zusage keine Formalien sind.
Praktisch heißt das: Die Zusage muss zur Leistung des Vertrags passen, Beiträge müssen vollständig und pünktlich abgeführt werden, und Änderungen – Gehaltssprung, Elternzeit, Austritt – müssen im Vertrag ankommen. Wir führen die Beratungsdokumentation je Mitarbeitendem und melden uns, wenn etwas nachzuziehen ist.
Der Durchführungsweg entscheidet nicht über die Rente. Der Vertrag tut es.
Sie sagen, wie viel Rendite die Kosten pro Jahr aufzehren. Zwischen günstigen und teuren Tarifen liegen über 30 Jahre erhebliche Beträge.
Er bestimmt, wie viel Monatsrente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Wichtig ist, ob er garantiert ist – mehr dazu auf unserer Seite zum Rentenfaktor.
Volle Beitragsgarantie kostet Rendite, keine Garantie erhöht die Schwankung. Wir stellen die Varianten nebeneinander, statt eine zu empfehlen.
Zuzahlungen, Beitragspausen, Erhöhungen und die Übertragung beim Jobwechsel sollten ohne neue Abschlusskosten möglich sein.
Wir vergleichen die Tarife, klären die Dokumentation und beraten die Belegschaft. Sag uns kurz, wie groß der Betrieb ist.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Was Betriebe vor der Einführung wissen wollen.
Der Betrieb. Der Mitarbeitende ist versicherte Person und in der Regel unwiderruflich bezugsberechtigt, das heißt: Die Leistung geht an ihn oder seine Hinterbliebenen, nicht an den Betrieb.
Steuerfrei sind 2026 bis zu 8.112 Euro im Jahr, also 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach § 3 Nr. 63 EStG. Sozialversicherungsfrei bleibt davon die Hälfte, 4.056 Euro. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden zusammengerechnet.
Nein. Der Beitrag ist Betriebsausgabe, eine Pensionsrückstellung entsteht nicht. Das ist der wesentliche Unterschied zur Pensionszusage und ein Grund, warum Banken und Betriebsprüfer damit unkompliziert umgehen.
Bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung und ohne Beleihung oder Abtretung des Anspruchs ist die Direktversicherung nicht insolvenzsicherungspflichtig. Wird der Vertrag beliehen oder abgetreten oder ist die Bezugsberechtigung widerruflich, sieht es anders aus – das prüfen wir vertragsweise.
Der Vertrag kann privat weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder – bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der Übertragungsanspruch nach § 4 Abs. 3 BetrAVG gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden.
Auf Effektivkosten, Rentenfaktor, Garantieniveau, Fondsauswahl und die Frage, ob Zuzahlungen und Beitragspausen ohne neue Abschlusskosten möglich sind. Bei Gruppenverträgen kommen häufig Rabatte und ein vereinfachtes Annahmeverfahren dazu.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 7. September 2026.
Diese Seite informiert über den Durchführungsweg Direktversicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.