Hausrat · Wohnen und Eigentum

Hausratversicherung: Es kommt auf die Bausteine an

Die Hausratversicherung ersetzt Einrichtung und bewegliche Sachen zum Neuwert. Das ist der einfache Teil. Der Unterschied zwischen zwei Tarifen liegt nicht im Grundschutz, sondern in dem, was daneben vereinbart ist.

Wir schauen deshalb zuerst auf drei Dinge: die Versicherungssumme, den Elementarbaustein und die Regelung bei grober Fahrlässigkeit. Danach reden wir über den Beitrag.

Ruhiger Wohnraum, Einrichtung und Tageslicht
Kurz gefasst
Versichert ist der Hausrat zum Neuwert, nicht zum Zeitwert.
Elementarschutz ist nicht enthalten und in Hamburg der wichtigste Zusatz.
Fahrraddiebstahl unterwegs braucht die Fahrradklausel.
650 Euro je Quadratmeter bringen den Unterversicherungsverzicht.

Was die Hausratversicherung versichert

Versichert ist der Hausrat: alles, was du aus der Wohnung mitnehmen könntest, wenn du auszögst. Möbel, Teppiche, Lampen, Kleidung, Geschirr, Bücher, Fernseher, Computer, Fahrräder, Werkzeug, Sportgeräte, Kinderspielzeug. Dazu Bargeld und Wertsachen, allerdings nur bis zu Entschädigungsgrenzen.

Ersetzt wird der Neuwert, nicht der Zeitwert. Das ist der eigentliche Kern dieser Versicherung: Für ein zwölf Jahre altes Sofa bekommst du den Betrag, den ein vergleichbares neues Sofa heute kostet, nicht den Restwert des alten. Bei einem Totalschaden entscheidet dieser Unterschied über mehrere zehntausend Euro.

Nicht versichert ist alles, was fest zum Gebäude gehört: Wände, Fenster, Türen, Estrich, die Heizungsanlage, die fest verbaute Badeinrichtung. Das ist Sache der Wohngebäudeversicherung, die der Eigentümer abschließt. Als Mieter brauchst du sie nicht, als Eigentümer brauchst du beides.

Grenzfall Einbauküche

Wer die Küche selbst eingebaut oder vom Vormieter gekauft hat, versichert sie über den Hausrat. Hat der Vermieter sie gestellt, gehört sie zum Gebäude. Steht das nicht ausdrücklich in der Police, klären wir es vorab schriftlich.

Grenzfall Markise und Antenne

Außen angebrachte Sachen sind in vielen Tarifen nur bis zu einer festen Summe gedeckt und teils gegen weniger Gefahren. Wer eine teure Terrassenüberdachung hat, sollte sie ausdrücklich benennen.

Grenzfall Arbeitszimmer

Beruflich genutzte Sachen im Homeoffice sind oft nur begrenzt versichert. Bei Selbstständigen mit Technik, Warenlager oder Werkzeug in der Wohnung gehört das in eine Gewerbepolice, nicht in die Hausrat.

Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer maximal zahlt. Ist sie niedriger als der tatsächliche Neuwert des Hausrats, liegt Unterversicherung vor. Der Versicherer darf dann auch kleine Schäden nur anteilig ersetzen, im Verhältnis von Versicherungssumme zum wirklichen Wert. Das trifft nicht nur den Totalschaden, sondern jeden einzelnen Schaden.

Deshalb arbeiten die Tarife mit einer Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche. Wer sie einhält, bekommt den Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand, die Summe sei zu niedrig. Voraussetzung ist, dass die gemeldete Wohnfläche stimmt.

Der zweite Punkt wird oft vergessen: Die Wohnfläche muss aktuell sein. Nach einem Umzug in eine größere Wohnung oder nach dem Ausbau des Dachgeschosses trägt die alte Angabe nicht mehr. Der Verzicht entfällt, und der Vertrag ist wieder unterversichert, ohne dass sich am Papier etwas geändert hat.

ALVINEX Standard Hausratversicherung

650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche

Wir setzen die Versicherungssumme nicht nach Gefühl, sondern nach Wohnfläche an. 650 Euro je Quadratmeter ist der Wert, mit dem die Tarife den Unterversicherungsverzicht gewähren. Wer niedriger ansetzt, spart wenige Euro Beitrag und riskiert eine Quotelung im Schadenfall.

Rechenbeispiel

Eine Wohnung mit 85 Quadratmetern ergibt eine Versicherungssumme von 55.250 Euro. Wird stattdessen mit 400 Euro je Quadratmeter kalkuliert, stehen 34.000 Euro in der Police. Brennt die Wohnung vollständig aus und der tatsächliche Neuwert des Hausrats liegt bei 55.000 Euro, zahlt der Versicherer im zweiten Fall nur den Anteil, der der Unterdeckung entspricht — rund 62 Prozent, also etwa 34.000 Euro. Die Differenz von 21.000 Euro trägt der Haushalt selbst.

Empfehlung aus unserer Beratungspraxis, Stand 1. September 2026. Der Wert ersetzt keine Einzelfallprüfung: Wer eine hochwertige Einrichtung, Sammlungen oder teure Technik hat, braucht mehr.

Die Gefahren im Grundschutz

Der Grundschutz ist bei allen Anbietern ähnlich zugeschnitten. Vier Gefahrengruppen sind enthalten, alles andere ist Zusatz.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen. Mitversichert sind Lösch- und Rauchschäden, auch wenn das Feuer selbst die Wohnung nicht erreicht hat. Nicht enthalten sind Sengschäden ohne offene Flamme — die glühende Zigarette auf dem Teppich ist im Grundschutz nicht gedeckt und braucht einen eigenen Baustein.

Einbruchdiebstahl

Der Täter muss einbrechen, einsteigen, mit falschen Schlüsseln eindringen oder sich in der Wohnung verstecken. Mitversichert sind Vandalismus nach dem Einbruch und Raub. Nicht gedeckt ist einfacher Diebstahl: die vergessene Tasche im Treppenhaus, das Handy vom Cafétisch. Die offen stehende Terrassentür kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Leitungswasser

Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizkörpern, Waschmaschinen oder Aquarien austritt. Der häufigste Schaden in dieser Sparte. Regen, der durch ein offenes Fenster kommt, ist kein Leitungswasser. Auch Grundwasser gehört nicht dazu.

Sturm und Hagel

Sturm ab Windstärke 8, dazu Hagelschlag und Sachen, die der Sturm ins Fenster wirft. Gedeckt ist auch Regen, der durch eine sturmbedingte Öffnung eindringt. Der Sturm muss nachweisbar sein — die Wetterdaten der Station in der Nähe entscheiden im Streitfall.

Elementarschäden: in Hamburg der wichtigste Zusatz

Elementarschäden sind ein eigener Baustein, in keinem Grundschutz enthalten und in Norddeutschland der Zusatz mit dem größten Nutzen. Gedeckt sind Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.

Der praktisch relevante Fall ist Starkregen. Bei Regenmengen, die die Kanalisation nicht mehr aufnimmt, drückt Wasser durch Bodenabläufe und Toiletten zurück in Keller und Souterrainwohnungen. Ohne Elementarbaustein zahlt die Hausratversicherung dafür nichts, und die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers deckt nur das Gebäude, nicht dein Mobiliar.

Zwei Dinge gehören zum Baustein: eine funktionsfähige Rückstausicherung und die Beachtung der Lagerhöhe. Viele Bedingungen setzen voraus, dass Sachen im Keller nicht direkt auf dem Boden stehen — häufig genannt sind zwölf Zentimeter. Wer die Waschmaschine auf einen Sockel stellt, erfüllt die Obliegenheit.

Wer wirklich betroffen ist

Nicht nur die Elbnähe. Die Gefährdung entsteht auch bei Hanglagen, in verdichteten Wohngebieten und überall dort, wo die Kanalisation älter ist als die heutigen Regenmengen. Das ZÜRS-Zonenmodell der Versicherer teilt Adressen in vier Gefährdungsklassen ein.

Was der Baustein kostet

Der Aufschlag hängt an der Gefährdungsklasse der Adresse. In den unteren Zonen ist er gering, in Zone 3 und 4 kann er den Beitrag deutlich anheben oder zur Ablehnung führen. In diesem Fall lohnt der Vergleich über mehrere Versicherer.

Selbstbehalt als Hebel

Ist der Aufschlag hoch, ist ein vereinbarter Selbstbehalt der bessere Weg als der Verzicht auf den Baustein. Kleine Schäden trägt man selbst, der teure Fall bleibt gedeckt.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Versicherer, die Leistung zu kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde — und zwar in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Die brennende Kerze im leeren Zimmer, der Topf auf der eingeschalteten Platte, die gekippte Terrassentür beim Verlassen der Wohnung: In diesen Fällen kürzen Versicherer regelmäßig, teils um die Hälfte oder mehr.

Gute Tarife verzichten vertraglich auf dieses Recht. Der Verzicht ist meist auf einen Höchstbetrag begrenzt, häufig auf einen Teil der Versicherungssumme. Es gibt drei Varianten, und der Unterschied zwischen ihnen ist im Schadenfall groß: unbegrenzter Verzicht, Verzicht bis zu einer festen Summe, oder gar kein Verzicht.

Wir lesen diese Klausel bei jedem Vertrag nach, den wir prüfen. Sie kostet im Beitrag wenig und ist der Punkt, an dem Schadenregulierungen am häufigsten scheitern.

Fahrrad und E-Bike

In der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder im verschlossenen Fahrradraum ist das Fahrrad Teil des Hausrats und über Einbruchdiebstahl versichert. Wird es unterwegs gestohlen, greift der Grundschutz nicht: Das ist einfacher Diebstahl.

Dafür gibt es den Baustein Fahrraddiebstahl. Er deckt den Diebstahl außerhalb der Wohnung, meist bis zu einer Grenze von einem bis fünf Prozent der Versicherungssumme. Zwei Bedingungen stehen fast immer drin: Das Rad muss verkehrssicher abgestellt und mit einem eigenen Schloss gesichert sein, und es gibt eine Nachtzeitklausel — zwischen 22 und 6 Uhr besteht Schutz nur, wenn das Rad in Gebrauch war.

Bei E-Bikes und Pedelecs über 2.000 Euro ist eine eigene Fahrradversicherung fast immer die bessere Lösung. Sie deckt zusätzlich Sturzschäden, Akkuschäden, Verschleiß und teils Pannenhilfe, und sie hat keine Nachtzeitklausel. Der Beitrag liegt höher, entspricht aber dem Wert des Rades.

Nachtzeitklausel prüfen

Es gibt Tarife ohne diese Einschränkung. Wer das Rad nachts regelmäßig draußen abstellen muss, weil kein Keller vorhanden ist, braucht einen solchen Tarif oder eine eigene Police.

Kaufbelege aufbewahren

Ohne Rechnung wird die Erstattung schwierig, besonders bei hochwertigen Rädern. Rahmennummer notieren, Fotos machen, Belege digital ablegen.

S-Pedelec ist anders

Über 25 km/h Tretunterstützung gilt das Rad als Kleinkraftrad. Es braucht ein Versicherungskennzeichen und ist über die Hausrat nicht versicherbar.

Außenversicherung

Die Außenversicherung deckt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet: das Notebook auf Reisen, der Koffer im Hotel, das Zimmer des Kindes im Studentenwohnheim, das eingelagerte Mobiliar während einer Renovierung.

Zwei Grenzen sind wichtig. Erstens gilt die Deckung nur für einen begrenzten Zeitraum, häufig drei Monate, teils bis zu einem Jahr. Wer länger auslagert, braucht eine eigene Vereinbarung. Zweitens ist die Entschädigung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt, oft zehn bis zwanzig Prozent.

Für das Kind im Studium ist die Außenversicherung häufig ausreichend, solange der Hauptwohnsitz bei den Eltern bleibt. Meldet sich das Kind um, endet der Schutz und es braucht eine eigene Police.

Umzug, Wohnflächenänderung und Doppelversicherung

Beim Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Für eine Übergangszeit sind beide Wohnungen versichert, in vielen Bedingungen zwei bis drei Monate ab Umzugsbeginn. Das deckt die Phase, in der Sachen noch in der alten Wohnung stehen.

Zwei Meldungen sind Pflicht: die neue Adresse und die neue Wohnfläche. Wird die Wohnung größer, steigt die nötige Versicherungssumme, und ohne Anpassung entfällt der Unterversicherungsverzicht. Wird sie kleiner, sinkt der Beitrag — auch das wird nur angepasst, wenn man es meldet.

Wenn zwei Haushalte zusammenziehen, bestehen oft zwei Hausratpolicen für eine Wohnung. Doppelt zahlt keiner: Der jüngere Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, weil das versicherte Interesse wegfällt. Behalten sollte man in der Regel den Vertrag mit den besseren Bedingungen, nicht den mit dem niedrigeren Beitrag.

Was die Hausratversicherung nicht abdeckt

Klar abgegrenzt ist die Hausrat gegen vier Nachbarn, die eigene Verträge brauchen.

Schäden an fremdem Eigentum

Wenn du bei anderen einen Schaden verursachst, zahlt die Privathaftpflicht, nicht die Hausrat. Das gilt auch für Schäden an der Mietwohnung selbst — Mietsachschäden sind Teil der Haftpflicht.

Das Gebäude

Wände, Dach, Fenster, Heizung und fest verbaute Bäder versichert die Wohngebäudeversicherung. Als Eigentümer einer Wohnung ist die Abgrenzung im Einzelfall zu klären, weil die Teilungserklärung mitspricht.

Das Auto und Anhänger

Kraftfahrzeuge, ihre Teile und ihr Zubehör fallen nicht unter den Hausrat, auch nicht in der Garage. Das ist Sache der Kfz-Versicherung.

Verschleiß und eigene Fehler

Abnutzung, Materialfehler, Schimmel ohne versicherte Ursache, Schäden durch mangelhafte Reparatur oder ein Handwerkerfehler sind nicht gedeckt. Für Letzteres haftet der Handwerker.

Drei Konstellationen, an denen es typischerweise hängt

Die folgenden Beispiele sind zur Veranschaulichung gerechnet, nicht aus konkreten Kundenakten.

Der Rückstau

Nach einem Starkregen stehen zwanzig Zentimeter Wasser im Souterrain. Waschmaschine, Trockner, Kartons mit Kleidung und ein Fahrrad sind hin, Schaden 6.800 Euro. Ohne Elementarbaustein zahlt der Versicherer nichts. Mit Baustein und funktionsfähiger Rückstausicherung wird voll ersetzt.

Die Kerze

Eine Kerze auf der Fensterbank entzündet den Vorhang, das Wohnzimmer brennt aus, Schaden 42.000 Euro. Der Versicherer wertet das Verlassen des Raums als grobe Fahrlässigkeit und kürzt um 50 Prozent. Mit vertraglichem Verzicht auf die Kürzung bleibt es bei der vollen Entschädigung.

Die Wohnfläche

Nach dem Umzug von 62 auf 96 Quadratmeter bleibt die Police unverändert. Beim Einbruch mit 9.000 Euro Schaden stellt der Versicherer die Unterversicherung fest und zahlt anteilig rund 5.800 Euro. Eine Meldung an den Versicherer hätte den Fall vermieden.

Was den Beitrag bestimmt

Der Beitrag ergibt sich aus vier Größen: der Versicherungssumme, also der Wohnfläche, der Tarifzone deiner Adresse, den gewählten Zusatzbausteinen und dem Selbstbehalt. Die Tarifzone richtet sich nach der Einbruchhäufigkeit im Postleitzahlgebiet; in Hamburg liegen die Zonen innerhalb der Stadt weit auseinander, im Kreis Pinneberg meist niedriger.

Der größte Preisunterschied entsteht nicht zwischen Anbietern, sondern zwischen Bausteinsätzen. Ein Vertrag mit Elementarschutz, unbegrenztem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und Fahrradklausel kostet ein Mehrfaches des nackten Grundschutzes. Der Vergleich ist nur bei identischem Bausteinsatz aussagekräftig.

Ein Selbstbehalt von 150 oder 300 Euro senkt den Beitrag spürbar und ist dort sinnvoll, wo der Haushalt kleine Schäden ohnehin selbst tragen würde. Sinnlos ist er, wenn genau die kleinen Schäden das Motiv für die Versicherung waren.

Wechsel, Kündigung und Fristen

Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, mit drei Monaten Frist. Bei mehrjährigen Verträgen gilt: Ein Vertrag über mehr als drei Jahre kann zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Dazu kommen Sonderkündigungsrechte. Nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung gekündigt werden. Nach einem Schadenfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht. Fällt das versicherte Interesse weg, etwa beim Zusammenziehen zweier Haushalte, endet der Vertrag.

Beim Wechsel gilt eine Regel ohne Ausnahme: erst die Annahme des neuen Vertrags schriftlich vorliegen haben, dann den alten kündigen. Ein Vorschaden oder eine gekündigte Vorpolice führt bei manchen Versicherern zur Ablehnung, und dann steht der Haushalt ohne Schutz da.

Fragen und Antworten

Brauche ich eine Hausratversicherung als Mieter?

Sie ist nicht vorgeschrieben, deckt aber genau das ab, was dir gehört. Das Gebäude versichert der Eigentümer, deine Einrichtung nicht. Bei einem Wohnungsbrand oder einem Leitungswasserschaden geht es schnell um den Wert einer kompletten Einrichtung.

Zahlt die Hausrat bei Starkregen im Keller?

Nur mit Elementarbaustein. Rückstau aus der Kanalisation und eindringendes Oberflächenwasser sind im Grundschutz nicht enthalten. Sturm und Hagel dagegen schon.

Ist mein Fahrrad mitversichert?

In der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller ja, denn dort zählt es zum Hausrat. Diebstahl unterwegs ist nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl gedeckt. Für hochwertige Räder und E-Bikes ist eine eigene Police oft der bessere Weg.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Tarife nutzen eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche und verzichten dafür auf den Unterversicherungseinwand. Wichtig ist, dass die gemeldete Wohnfläche stimmt und nach einem Umzug angepasst wird.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Viele Tarife verzichten vertraglich darauf, meist bis zu einer festgelegten Summe. Ob und bis zu welcher Höhe, steht in deinen Bedingungen.

Zahlt die Hausrat, wenn der Keller mitversichert ist und dort eingebrochen wird?

Ja, Kellerräume gehören zum Versicherungsort. Bei Gemeinschaftskellern schauen die Versicherer aber genauer hin: Häufig gilt für Sachen im Gemeinschaftsraum eine Entschädigungsgrenze, und ein einfaches Vorhängeschloss kann als unzureichende Sicherung ausgelegt werden.

Muss ich einen Einbruch der Polizei melden?

Ja. Ohne Anzeige und ohne Stehlgutliste wird es schwierig. Die Anzeige ist in den Bedingungen als Obliegenheit vorgesehen, die Liste braucht der Versicherer für die Bewertung.

Was ist mit Wertsachen wie Schmuck und Bargeld?

Dafür gelten eigene Entschädigungsgrenzen, meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme, und für Bargeld zusätzlich ein fester Betrag. Ein Tresor mit ausreichendem Widerstandsgrad hebt diese Grenzen in vielen Tarifen an.

Zahlt die Hausrat bei einem Umzug doppelt?

Sie zahlt nicht doppelt, aber sie versichert während des Umzugs beide Wohnungen. Der Zeitraum ist begrenzt, in vielen Bedingungen auf zwei bis drei Monate ab Umzugsbeginn.

Kann ich die Police jederzeit kündigen?

Ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Zusätzlich gibt es Sonderkündigungsrechte: nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem Schadenfall und beim Wegfall des versicherten Interesses.

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Stimmt deine Versicherungssumme?

Schick uns deine Police. Wir prüfen Summe, Elementarbaustein und die Regelung bei grober Fahrlässigkeit und sagen dir, ob der Vertrag bleibt oder wechselt.

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Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

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