In der Beratung tauchen immer die gleichen Fragen auf: Wie hoch, wie lange, ab wann? Wir beantworten sie nicht jedes Mal neu. Diese Seite sammelt die Werte, mit denen wir arbeiten, und die Überlegung dahinter.
Es sind Ausgangswerte, keine Zusagen. Wer ein anderes Leben hat, bekommt eine andere Zahl – aber er erfährt, warum.
Vier Produkte, ein Kriterium. Der Rentenfaktor entscheidet, was aus dem angesparten Kapital später monatlich wird – und er ist die Zahl, die in den Angeboten am häufigsten unverbindlich dargestellt wird.
Der Rentenfaktor sagt, wie viel monatliche Rente je 10.000 € Vertragsvermögen gezahlt wird. Verbindlich ist nur der garantierte Faktor, nicht der aktuelle. Wir vergleichen deshalb ausschließlich garantierte Werte.
Bei fondsgebundenen Tarifen kommt ein zweites Kriterium dazu: Effektivkosten unter einem Prozent. Bei Indexpolicen zusätzlich die Cap-Historie der vergangenen Jahre.
Die Pflegepflichtversicherung trägt einen Teil der Kosten, den Rest zahlt der Pflegebedürftige oder seine Familie. 60 € je Tag entsprechen rund 1.800 € im Monat und decken damit die typische Lücke in der vollstationären Pflege.
Nach unten staffeln wir: niedrigere Pflegegrade brauchen weniger, aber nicht null.
Das Zweibettzimmer allein reicht nicht. Entscheidend ist die Erstattung der privatärztlichen Behandlung, und zwar über den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus. Genau dort entstehen die Rechnungen, die der Patient sonst selbst trägt.
Das Krankenhaustagegeld wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen gezahlt und ist frei verwendbar. Höher setzen wir es an, wenn Kinder im Haushalt sind oder bei Selbstständigkeit, weil dann während des Aufenthalts Kosten weiterlaufen.
Viele Tarife zahlen bei Kur, aber nicht bei Anschlussrehabilitation. Der Reha-Einschluss ist deshalb das Kriterium, an dem wir Tarife trennen.
Versichert wird die Lücke, nicht das ganze Einkommen. Für gesetzlich Versicherte beginnt sie dort, wo das Krankengeld endet oder unter dem Nettoeinkommen liegt.
Für Angestellte setzen wir die Karenzzeit ab Tag 43 an, weil bis dahin die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers läuft. Selbstständige brauchen eine kürzere Karenz.
Die Summe wird nach der Diagnose als Einmalbetrag gezahlt und ist frei verwendbar. Ein Jahresnetto verschafft die Zeit, in der man sich um die Behandlung kümmern kann statt um Geld.
Sind konkrete Mehrkosten geplant, etwa eine Behandlung im Ausland, orientieren wir uns daran statt am Einkommen.
Wir rechnen den Jahresbeitrag gegen die Leistung, die in zwei Jahren realistisch abgerufen wird. Bleibt der Baustein darunter, lohnt er sich; liegt er darüber, ist Selbstzahlen der günstigere Weg.
Grundlage sind drei Dinge: die Bedingungswerke der Tarife, mit denen wir arbeiten, die Schadenfälle, die wir für Kunden begleitet haben, und die Lücke, die die gesetzliche Absicherung tatsächlich lässt.
Wir setzen die Werte dort an, wo der Zusatzbeitrag klein und die Wirkung im Schadenfall groß ist. Das ist bei Deckungssummen fast immer der Fall, bei Tagegeldern häufig, bei Zusatzbausteinen nicht immer – deshalb steht bei der ambulanten Zusatzversicherung eine Rechenregel statt einer Zahl.
Überprüft wird das einmal jährlich sowie immer dann, wenn sich Leistungsrecht oder Marktstandard bewegt.
Ob ein Versicherer eine Summe annimmt, entscheidet er nach Antrag und Risikoprüfung. Was am Ende gilt, steht in deinem Vertrag und in den Bedingungen des Anbieters – nicht auf dieser Seite.
Schick uns deine Policen. Wir legen sie neben unsere Standards und sagen dir, wo eine Lücke ist. Kostenlos und unverbindlich.