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Courtage Rechtslage seit Dezember 2020

Wann zahlt der Käufer
die Maklercourtage?

Seit Ende 2020 dürfen Verkäufer die Courtage bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht mehr vollständig auf Privatkäufer abwälzen. Wer wie viel zahlt, hängt an drei Dingen: Objektart, Auftraggeber und dem, was schriftlich vereinbart wurde.

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Courtage entsteht erst mit wirksamem Kaufvertrag

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Die Regel

Was das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten sagt

Es gilt seit dem 23. Dezember 2020 und betrifft Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Höchstens die Hälfte

Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer maximal die Hälfte der Gesamtcourtage übernehmen. Eine höhere Beteiligung ist unwirksam.

Erst zahlen, dann verlangen

Der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil beglichen hat. Diese Reihenfolge steht im Gesetz.

Doppelauftrag heißt gleiche Teile

Beauftragen beide Seiten denselben Makler, muss die Courtage in gleicher Höhe vereinbart werden. Ungleiche Sätze sind nicht zulässig.

Textform genügt nicht mündlich

Der Maklervertrag über Wohnung oder Einfamilienhaus braucht Textform. Eine mündliche Zusage begründet keinen Anspruch.

Wann es anders läuft

Fälle ohne Teilungspflicht

Mehrfamilienhäuser und Grundstücke

Hier gilt die Teilungspflicht nicht. Wer welchen Anteil trägt, ist Verhandlungssache und steht im Exposé.

Gewerbeobjekte

Bei Gewerbeimmobilien ist die Verteilung frei. Üblich ist, dass der Käufer trägt, gelegentlich auch der Verkäufer allein.

Käufer ist Unternehmen

Kauft eine GmbH oder ein gewerblicher Investor, greift der Verbraucherschutz nicht. Auch dann gilt: schriftlich vor der ersten Besichtigung.

Suchauftrag durch den Käufer

Wenn du uns beauftragst, gezielt ein Objekt für dich zu finden, bist du Auftraggeber. Die Konditionen legen wir vorher fest.

Rechenbeispiel

Bei 450.000 Euro Kaufpreis und 3,57 Prozent Käuferanteil

16.065 €
Käuferanteil der Courtage
3,57 % inkl. MwSt.
16.065 €
Verkäuferanteil
gleiche Höhe bei Teilung
32.130 €
Gesamtcourtage
7,14 % inkl. MwSt.

Dazu kommen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. In Schleswig-Holstein summieren sich die Nebenkosten damit auf rund zwölf Prozent des Kaufpreises – bei 450.000 Euro also etwa 54.000 Euro, die aus dem Eigenkapital kommen müssen.

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Häufige Fragen zur Käuferprovision

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Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unverbindlich

Frage zur Courtage besprechen

Wenn du wissen willst, was in deinem Fall gilt, ruf an oder schreib uns. Wir sagen dir, wie die Verteilung bei dem Objekt aussieht, das dich interessiert.

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