Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Courtage kommen in Schleswig-Holstein auf rund zwölf Prozent des Kaufpreises. Bei 450.000 Euro sind das über 50.000 Euro, die aus dem Eigenkapital kommen müssen und nicht im Darlehen stecken.
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Orientierungswerte. Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem konkreten Vertrag.
Ländersache. Die Sätze reichen von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland, Hamburg liegt bei 5,5 Prozent (Stand: August 2026). Der Bescheid kommt einige Wochen nach dem Notartermin und muss bezahlt sein, bevor du im Grundbuch stehst.
Rund 1,5 bis 2 Prozent, gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Enthalten sind Beurkundung, Vormerkung, Eintragung und die Grundschuld für die Bank.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, der Käuferanteil beträgt höchstens die Hälfte. Der genaue Satz steht im Exposé.
Umzug, Renovierung, Küche, Gutachter. Und bei Häusern eine Instandhaltungsrücklage – ein Dach kostet nicht weniger, wenn man nicht daran denkt.
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Sie ist Ländersache. Die Spanne reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland, Hamburg liegt bei 5,5 Prozent (Stand: August 2026). Fällig wird sie einige Wochen nach dem Notartermin, per Bescheid vom Finanzamt.
Zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, du kannst sie also nicht verhandeln. Enthalten sind Kaufvertrag, Beurkundung, Auflassungsvormerkung und die Eintragung im Grundbuch.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen gilt seit 2020 das Provisionsteilungsgebot: Käufer und Verkäufer tragen jeweils höchstens die Hälfte. Wie es in deinem Fall aussieht, steht im Exposé und wird vorher schriftlich vereinbart.
Manche Banken finanzieren sie mit, meist mit Zinsaufschlag, weil die Beleihung über den Objektwert steigt. Die Regel bleibt: Nebenkosten aus Eigenkapital, das Objekt aus dem Darlehen.
Alles, was nach dem Kauf kommt: Umzug, Renovierung, Küche, Gartengestaltung und die laufenden Kosten. Bei einer Wohnung dazu das Hausgeld, bei einem Haus die Instandhaltungsrücklage. Rechne die Rücklage lieber ein, bevor sie dich einholt.
Ja, Grunderwerbsteuer und Notarkosten fallen genauso an. Bei einem Neubau kommen Vermessung, Erschließung und Baugenehmigung hinzu – die sind hier nicht enthalten.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Ablauf und Rahmenbedingungen der Finanzierung. Sie ersetzt kein Angebot und keine Beratung im Einzelfall. Konditionen hängen von Objekt, Bonität und Beleihung ab.