Maklerprovision: wer zahlt was, und wann
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Teilungsgebot. Wer bestellt, zahlt mindestens die Hälfte, und Vereinbarungen darunter sind unwirksam.
Die Regel in einem Satz
Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und er muss seinen Anteil zahlen, bevor der Käufer zahlen muss. Umgekehrt gilt dasselbe. Ein Maklervertrag, der dem Käufer mehr auflädt, ist in diesem Punkt unwirksam.
Das Gebot greift beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gilt es nicht, dort bleibt die Aufteilung frei verhandelbar.
Ortsübliche Sätze
Die Sätze sind Marktübung, keine Vorschrift. Verhandelbar ist die Provision immer, entscheidend ist, was dafür geleistet wird: Bewertung, Unterlagen, Energieausweis, Fotos, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notarvorbereitung.
Wann sie fällig wird
Der Anspruch entsteht, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und der Makler nachweisbar dazu beigetragen hat. Ohne Abschluss keine Provision, auch nicht nach zwanzig Besichtigungen. Platzt der Vertrag später, etwa weil die Finanzierung des Käufers scheitert, entfällt der Anspruch in der Regel wieder.
Der Maklervertrag muss in Textform vorliegen, ein Handschlag reicht nicht. Lies vor der Unterschrift, welche Leistungen konkret benannt sind und wie lange die Bindung läuft.
Bei uns gilt: Bewertung und Erstgespräch kostenlos, Provision erst bei Erfolg. Was wir dafür tun, steht im Vertrag, nicht im Kleingedruckten.
Käuferprovision im Blick behalten
Für den Käufer ist die Provision Teil der Kaufnebenkosten und damit Eigenkapital, das die Bank meist nicht mitfinanziert. Bei 450.000 Euro Kaufpreis in Schleswig-Holstein sind Steuer, Notar, Grundbuch und halbe Provision zusammen rund 45.000 bis 50.000 Euro. Diese Summe gehört in die Budgetplanung, bevor das erste Gebot rausgeht.
Quellen: Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, Marktübliche Sätze Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand August 2026. Dieser Ratgeber ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
