Förderung 2026: was der Staat noch dazugibt
Der Bund hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 umgestellt. Die Grundförderung ist geblieben, zwei Stellschrauben sind kleiner geworden, und ab Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag im Halbjahresrhythmus weiter.
Heizungstausch: die Sätze im Überblick
Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für jeden Heizungstausch und für den Anschluss an ein Wärmenetz. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist auf selbstnutzende Eigentümer beschränkt, die eine funktionierende fossile Heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage austauschen. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und gilt ebenfalls nur für Selbstnutzer.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind mit der Reform entfallen. Neu ist ein Familienzuschlag. Vermieter erhalten die Grundförderung, den Klimageschwindigkeitsbonus in der Regel nicht.
Warum Warten ab Februar 2027 Geld kostet
Zum 1. Februar 2027 beginnt eine Treppe nach unten: Die förderfähigen Höchstkosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus um jeweils vier Prozentpunkte. Wer ein halbes Jahr aufschiebt, verliert damit sowohl auf der Bemessungsgrundlage als auch auf dem Fördersatz.
Wenn ein Heizungstausch in den nächsten zwei Jahren ansteht, ist der Antrag im laufenden Förderzeitraum die günstigste Variante. Reihenfolge: Wärmeplanung der Kommune abfragen, Angebot einholen, Bestätigung zum Antrag über den Fachbetrieb, Antrag stellen, danach beauftragen.
Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Diese Reihenfolge ist der häufigste Fehler.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Anlagentechnik laufen nicht über die Heizungsförderung, sondern als Einzelmaßnahmen über das BAFA. Zusätzliche Prozentpunkte gibt es, wenn die Maßnahme vorher in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Der Fahrplan ist deshalb fast immer der erste Schritt, nicht der letzte.
Für Selbstnutzer ohne Anspruch auf den Einkommensbonus kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen die bessere Rechnung sein: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre. Kombinieren lässt sie sich mit der BEG-Förderung nicht, deshalb lohnt der Vergleich vorab.
Kredite statt Zuschuss
Förderkredite laufen über die Hausbank, nicht direkt über die KfW. Das heißt: Die Entscheidung über den Förderkredit fällt zusammen mit der Entscheidung über die Bankfinanzierung, nicht danach.
Quellen: KfW-Mitteilung zu den Anpassungen der BEG-Produkte und Bundesregierung, Juli 2026. Über Förderfähigkeit und Zuschusshöhe entscheidet ausschließlich die Förderbank. Dieser Ratgeber ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
