Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Das Gebäudeenergiegesetz ist Geschichte. Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, und damit fällt die Regel, an der sich drei Jahre lang die Debatte aufgehängt hat: neue Heizungen müssen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was jetzt gilt
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle im Juli 2026 beschlossen, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit Ende Juli. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, ersetzt das Gebäudeenergiegesetz.
Zentral ist der Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe. Wer eine Heizung einbaut, hat wieder freie Wahl der Technik. Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut und betrieben werden. Dafür ist ab 2029 eine schrittweise Pflicht vorgesehen, sie anteilig mit erneuerbaren Brennstoffen zu betreiben. Das Ziel bleibt unverändert: ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.
Neu ist die gestaffelte Solarpflicht
In der Debatte um die gestrichene Heizungsregel ging unter, dass das Gesetz eine bundesweite Pflicht zur Solarnutzung einführt, zeitlich gestaffelt nach Gebäudeart.
Wer in den nächsten Jahren ohnehin das Dach anfasst, sollte die Photovoltaik in derselben Planung mitdenken. Zwei Gerüste kosten doppelt.
Was das beim Hauskauf bedeutet
Die Unsicherheit über den Heizungstausch hat 2024 und 2025 viele Kaufentscheidungen verzögert. Sie ist kleiner geworden, verschwunden ist sie nicht. Eine 25 Jahre alte Gasheizung bleibt eine Investition, die in absehbarer Zeit fällig wird, und die Brennstoffkosten steigen über den CO2-Preis unabhängig davon, was im Gesetz steht.
Praktisch heißt das: Alter und Typ der Heizung im Exposé prüfen, den Energieausweis lesen, die kommunale Wärmeplanung abfragen. Steht dein Objekt in einem geplanten Wärmenetzgebiet, ist der Anschluss oft die günstigste Lösung. Die Auskunft bei der Kommune kostet nichts.
Ist deine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt eine Rechnung statt eines Bauchgefühls: Was kostet der Tausch, welche Förderung greift, was bleibt monatlich übrig.
Bei einem geplanten Kauf gehören Modernisierungskosten in die Finanzierung, nicht in die Rubrik später. Mitfinanziert ist günstiger als nachfinanziert.
Die Förderung wurde parallel umgestellt
Im Juli 2026 hat der Bund auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu geregelt. Grundförderung, Boni und förderfähige Höchstkosten haben sich verändert, und die Höchstbeträge sinken ab 2027 in Halbjahresschritten. Die Zahlen stehen im Ratgeber zur Förderung.
Quellen: Bundesregierung und Deutscher Bundestag zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Juli 2026. Dieser Ratgeber ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
