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Kaufen Stand 29. August 2026 4 Minuten

Unbedenklichkeits­bescheinigung: der letzte Schritt ins Grundbuch

Zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung liegen meist zwei bis vier Monate. Der Grund ist ein Blatt Papier vom Finanzamt, das erst kommt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Notarakte

Der Ablauf in fünf Schritten

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Damit entsteht die Grunderwerbsteuer.
Der Notar meldet den Vertrag dem Finanzamt und trägt zugleich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein.
Das Finanzamt setzt die Steuer fest, der Bescheid ist innerhalb eines Monats zu zahlen.
Nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und schickt sie an den Notar.
Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung, das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein.
Steuerbescheid nach Beurkundungetwa 4 bis 6 Wochen
Zahlungsfrist1 Monat ab Bescheid
Bescheinigung nach Zahlungwenige Tage bis 2 Wochen
Eigentumsumschreibung insgesamtetwa 2 bis 4 Monate

Was die Auflassungsvormerkung leistet

Sie ist die Sicherung des Käufers in der Zwischenzeit. Solange sie im Grundbuch steht, kann der Verkäufer die Immobilie nicht an einen Dritten übertragen oder zusätzlich belasten. Der Käufer ist noch nicht Eigentümer, aber sein Anspruch ist geschützt. Deshalb wird der Kaufpreis üblicherweise erst fällig, wenn die Vormerkung eingetragen ist und weitere Voraussetzungen aus dem Vertrag erfüllt sind.

Wo es sich verzögert

Die Steuer wird zu spät gezahlt. Die Bescheinigung kommt nicht, die Umschreibung liegt.
Der Kaufpreis wird auf mehrere Erwerber verteilt und die Bescheide laufen unterschiedlich.
Im Vertrag ausgewiesenes Inventar wird vom Finanzamt beanstandet und der Bescheid nachgerechnet.
Lasten des Verkäufers sind noch nicht gelöscht. Löschungsunterlagen der Gläubigerbank fehlen.
Was das für dich bedeutet

Halte die Grunderwerbsteuer als Liquidität bereit, getrennt vom übrigen Eigenkapital. Sie wird zu einem Zeitpunkt fällig, an dem oft parallel Umzug und erste Rechnungen anstehen.

Der Besitzübergang, also Schlüssel, Nutzen und Lasten, wird im Kaufvertrag geregelt und liegt meist vor der Eigentumsumschreibung. Wohnen kannst du also früher als das Grundbuch dich nennt.

Dennis Lobeck, ALVINEX Hamburg
Dennis Lobeck
ALVINEX, Hamburg und Kreis Pinneberg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quellen: Grunderwerbsteuergesetz, Grundbuchordnung, Bürgerliches Gesetzbuch zur Vormerkung, Stand August 2026. Dieser Ratgeber ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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