Cannabis am Steuer: der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel
Seit der Legalisierung gilt ein eigener THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Der Gesamtverband der Versicherer warnt: Ein großer Teil der Konsumenten fährt trotzdem – und unterschätzt, was im Schadenfall passiert.
Worum es geht
Der GDV hat Zahlen vorgelegt, nach denen etwa jeder Fünfte kurz nach dem Konsum von Cannabis noch Auto fährt. Darüber berichtet das Versicherungsmagazin. Der Verband warnt ausdrücklich vor den Folgen für den Versicherungsschutz.
Rechtlich gilt seit der Legalisierung ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Er ist keine Freigabe, sondern eine Ordnungswidrigkeitsgrenze – vergleichbar mit den Promillegrenzen beim Alkohol.
Was in der Kfz-Versicherung passiert
Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Geschädigten in jedem Fall. Das ist der Zweck einer Pflichtversicherung, und daran ändert Drogenkonsum nichts. Aber: Der Versicherer kann anschließend bei dir Regress nehmen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zu 5.000 Euro.
In der Kasko sieht es anders aus. Dort geht es um deinen eigenen Schaden, und hier greift der Ausschluss. Selbst Tarife, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, nehmen Alkohol und Drogen ausdrücklich davon aus. Das heißt praktisch: Für den eigenen Wagen zahlt niemand.
Dazu kommen Führerschein, Bußgeld, Punkte und bei Wiederholung eine Fahreignungsprüfung. Der wirtschaftliche Schaden liegt schnell im fünfstelligen Bereich.
Häufige Fehleinschätzungen
Beim Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit lohnt der Blick in die Bedingungen, weil die Reichweite je Tarif unterschiedlich ist. Beim Thema Alkohol und Drogen gibt es diesen Spielraum aber nicht.
Wenn du wissen willst, was dein Vertrag im Ernstfall wirklich trägt: Wir lesen das mit dir durch, unabhängig davon, ob du bei uns Kunde bist.
Quelle: Versicherungsmagazin, 27. August 2026, unter Berufung auf eine Erhebung des GDV. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe des Artikels.