Einwurf-Einschreiben gilt nicht mehr als Zustellungsbeweis
Wer eine Kündigung fristgerecht loswerden will, greift zum Einwurf-Einschreiben. Ein Urteil stellt diese Gewohnheit infrage – mit Folgen für jede Frist, die du selbst einhalten musst.
Worum es geht
Das Einwurf-Einschreiben gilt seit Jahren als der pragmatische Weg, eine Zustellung zu belegen: Der Zusteller dokumentiert den Einwurf, der Absender bekommt einen Beleg. Vor Gericht galt das bisher als starkes Indiz.
Nach einem aktuellen Urteil reicht das nicht mehr automatisch aus, wie die ARAG in einer Auswertung darstellt, über die Geld und Verbraucher berichtet. Der Grund liegt in den Abläufen bei der Zustellung: Wenn nicht sicher nachvollziehbar ist, dass der Beleg zum konkreten Brief und zum konkreten Briefkasten gehört, trägt der Absender das Risiko.
Warum das für Versicherungen wichtig ist
Fast alles, was in der Versicherungswelt schiefgehen kann, hängt an Fristen. Die Kündigung zum Ablauf. Der Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung. Der Widerruf. Die Meldung eines Schadens. In all diesen Fällen musst du beweisen, dass dein Schreiben rechtzeitig angekommen ist – nicht der Versicherer, dass es nicht angekommen ist.
Wer sich auf den Einschreibenbeleg verlässt und im Streitfall nichts weiter hat, steht damit schlechter da als gedacht.
Was jetzt sicherer ist
Wenn deine Verträge bei uns liegen, ist das kein Thema für dich. Wir kündigen, holen die Bestätigung ein und legen sie ab. Wenn wir keine Bestätigung bekommen, gehen wir hinterher.
Bei Verträgen, die du selbst verwaltest: Verlass dich nicht auf den Einschreibenbeleg allein. Sorg immer für eine Bestätigung des Empfängers.
Quelle: Geld und Verbraucher, 27. August 2026, unter Berufung auf eine Einordnung der ARAG. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe des Artikels.