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Recht 27. August 2026 3 Minuten

Einwurf-Einschreiben gilt nicht mehr als Zustellungsbeweis

Wer eine Kündigung fristgerecht loswerden will, greift zum Einwurf-Einschreiben. Ein Urteil stellt diese Gewohnheit infrage – mit Folgen für jede Frist, die du selbst einhalten musst.

Briefumschlag mit Einschreiben-Beleg auf einem Schreibtisch

Worum es geht

Das Einwurf-Einschreiben gilt seit Jahren als der pragmatische Weg, eine Zustellung zu belegen: Der Zusteller dokumentiert den Einwurf, der Absender bekommt einen Beleg. Vor Gericht galt das bisher als starkes Indiz.

Nach einem aktuellen Urteil reicht das nicht mehr automatisch aus, wie die ARAG in einer Auswertung darstellt, über die Geld und Verbraucher berichtet. Der Grund liegt in den Abläufen bei der Zustellung: Wenn nicht sicher nachvollziehbar ist, dass der Beleg zum konkreten Brief und zum konkreten Briefkasten gehört, trägt der Absender das Risiko.

Warum das für Versicherungen wichtig ist

Fast alles, was in der Versicherungswelt schiefgehen kann, hängt an Fristen. Die Kündigung zum Ablauf. Der Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung. Der Widerruf. Die Meldung eines Schadens. In all diesen Fällen musst du beweisen, dass dein Schreiben rechtzeitig angekommen ist – nicht der Versicherer, dass es nicht angekommen ist.

Wer sich auf den Einschreibenbeleg verlässt und im Streitfall nichts weiter hat, steht damit schlechter da als gedacht.

Was jetzt sicherer ist

Kündigungen über das Portal oder die App des Versicherers einreichen, wo es angeboten wird. Der Eingang wird dort protokolliert und bestätigt.
Bei E-Mail eine Lesebestätigung anfordern und die Sendung im Postfach aufbewahren. Der Sendebeleg allein genügt nicht, die Antwort des Versicherers dagegen schon.
Bei wirklich wichtigen Schreiben persönlich zustellen und einen Zeugen mitnehmen, oder den Zustellungsauftrag über einen Gerichtsvollzieher erledigen. Das kostet wenig und ist rechtssicher.
Immer schriftlich bestätigen lassen. Eine Kündigung ohne Bestätigung des Versicherers ist eine offene Baustelle, unabhängig vom Versandweg.
Was das für dich bedeutet

Wenn deine Verträge bei uns liegen, ist das kein Thema für dich. Wir kündigen, holen die Bestätigung ein und legen sie ab. Wenn wir keine Bestätigung bekommen, gehen wir hinterher.

Bei Verträgen, die du selbst verwaltest: Verlass dich nicht auf den Einschreibenbeleg allein. Sorg immer für eine Bestätigung des Empfängers.

Dennis Lobeck, Versicherungsmakler bei ALVINEX in Hamburg
Dennis Lobeck
Versicherungsmakler bei ALVINEX, Hamburg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quelle: Geld und Verbraucher, 27. August 2026, unter Berufung auf eine Einordnung der ARAG. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe des Artikels.

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Fristen im Blick, ohne dass du daran denken musst

Mit einer Maklervollmacht übernehmen wir Kündigungen, Widersprüche und Bestätigungen. Nichts wird umgestellt, was nicht umgestellt werden soll.

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