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Verrentung

Wohnen bleiben und Geld aus der Immobilie lösen

Das Haus ist abbezahlt, die Rente ist knapp, ein Umzug kommt nicht infrage. Für diese Situation gibt es mehrere Wege, und jeder hat seinen Preis. Diese Seite erklärt alle, mit Vor- und Nachteilen, ohne Empfehlung.

Wir vermitteln keine Verrentungsprodukte auf Zuruf. Wir sortieren mit Ihnen, ob überhaupt eine Verrentung passt oder ein anderer Weg günstiger ist.

Beratungsgespräch bei ALVINEX
Einordnung vorweg

Jede Form der Verrentung kostet Geld. Sie erhalten weniger als den Marktwert, weil der Käufer auf sein Kapital wartet und das Risiko trägt, wie lange Sie wohnen bleiben. Das ist kein unfaires Geschäft, sondern der Preis dafür, im eigenen Zuhause zu bleiben. Entscheidend ist, ob dieser Preis in Ihrer Lage angemessen ist und ob ein anderer Weg günstiger wäre. Genau das rechnen wir vorher durch.

Die sechs Wege im Einzelnen

Sie unterscheiden sich in drei Punkten: was Sie bekommen, wer Eigentümer wird und wer für das Haus zahlt.

Leibrente auf Lebenszeit

Sie verkaufen die Immobilie vollständig und erhalten dafür eine monatliche Rente bis zum Lebensende, dazu ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Der Kaufpreis wird um den Wert des Wohnrechts und um die erwartete Rentendauer gemindert.

Dafür: lebenslange Sicherheit, planbares Einkommen, Instandhaltung geht meist auf den Käufer über.
Dagegen: Bei früherem Tod war das Geschäft für Sie schlecht, bei langem Leben gut. Die Immobilie fällt aus dem Erbe. Die Rente ist meist nicht oder nur teilweise inflationsgesichert.
Passt, wenn: Sie sicher wohnen bleiben wollen, ein laufendes Einkommen brauchen und Erben keine Rolle spielen oder einverstanden sind.

Zeitrente über feste Laufzeit

Wie die Leibrente, aber die Zahlung läuft über eine vereinbarte Zeit, etwa zehn oder fünfzehn Jahre. Die monatlichen Beträge sind dadurch höher als bei einer lebenslangen Rente.

Dafür: höhere Rate, kalkulierbare Summe, bei Tod vor Laufzeitende gehen die Restzahlungen an die Erben, wenn das vereinbart ist.
Dagegen: Nach Laufzeitende gibt es kein Geld mehr, das Wohnrecht bleibt aber. Wer 95 wird, steht die letzten Jahre ohne diese Einnahme da.
Passt, wenn: eine überbrückbare Lücke besteht, etwa bis zu einer Erbschaft oder dem Beginn einer weiteren Rente.

Verkauf mit Nießbrauch, ohne Rente

Sie verkaufen und behalten den Nießbrauch, erhalten den gesamten Betrag aber als Einmalzahlung. Der Abschlag richtet sich nach dem Wert des Nießbrauchs, der mit steigendem Alter sinkt.

Dafür: Sie haben das Geld sofort und können frei damit umgehen, etwa Schulden ablösen, Kinder unterstützen oder anlegen.
Dagegen: Kein laufendes Einkommen. Wer die Summe zu schnell verbraucht, steht später schlechter da als vorher.
Passt, wenn: ein konkreter, einmaliger Kapitalbedarf besteht und die laufende Rente eigentlich reicht.

Teilverkauf

Ein Anbieter kauft einen Anteil, üblich bis zur Hälfte, und wird Miteigentümer. Sie bleiben wohnen und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt auf den ausgezahlten Betrag. Beim späteren Gesamtverkauf fällt häufig zusätzlich ein Durchführungsentgelt an, und viele Verträge garantieren dem Anbieter einen Mindesterlös.

Dafür: Sie bleiben zur Hälfte Eigentümer und nehmen an einer Wertsteigerung dieses Anteils teil. Ein Rückkauf ist meist möglich.
Dagegen: Das Nutzungsentgelt läuft dauerhaft und ist wirtschaftlich ein Zins, oft über dem Zins eines normalen Bankdarlehens. Instandhaltung und Sanierung bleiben in der Regel vollständig bei Ihnen, obwohl der Anbieter mitverdient. Verbraucherzentralen kritisieren diese Konstruktion regelmäßig.
Passt, wenn: kein Kredit möglich ist, Teilhabe am Wert wichtig ist und die Gesamtkosten über die erwartete Laufzeit vorher durchgerechnet wurden.

Umkehrhypothek über eine Bank

Ein Darlehen, das nicht getilgt wird. Zinsen laufen auf, das Eigentum bleibt bei Ihnen. Zurückgezahlt wird aus dem Verkauf nach dem Auszug oder aus dem Erbe.

Dafür: Sie bleiben vollständig Eigentümer, kein Verkauf, keine Miteigentümer.
Dagegen: Die Zinseszinsen wachsen über die Jahre erheblich, die Auszahlung ist eher niedrig, und in Deutschland bieten es nur wenige Institute an.
Passt, wenn: das Eigentum unbedingt in der Familie bleiben soll und die Erben die Ablösung tragen können.

Verkauf mit Rückmietung

Sie verkaufen zum regulären Marktpreis und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag über Ihre bisherige Wohnung ab. Kein Wohnrecht im Grundbuch, sondern ein Mietverhältnis.

Dafür: voller Marktpreis ohne Verrentungsabschlag, Instandhaltung liegt beim Vermieter, Mieterschutz gilt.
Dagegen: Die Miete zahlen Sie dauerhaft aus dem Verkaufserlös. Eigenbedarfskündigung ist rechtlich möglich, auch wenn sie in dieser Konstellation selten vorkommt. Ein Kündigungsverzicht sollte im Vertrag stehen.
Passt, wenn: der Erlös hoch genug ist, um die Miete über Jahrzehnte zu tragen, und ein zuverlässiger Käufer gefunden wird.

Direkter Vergleich

Die vier Fragen, die am Ende zählen.

Modell Geld Eigentum Laufende Kosten für Sie Hauptrisiko
Leibrente monatlich, lebenslang geht über meist nur Betriebskosten kurze Rentendauer, Inflation
Zeitrente monatlich, befristet geht über meist nur Betriebskosten langes Leben nach Laufzeitende
Nießbrauch, Einmalzahlung einmalig geht über Betriebskosten, oft kleine Instandhaltung Geld zu früh verbraucht
Teilverkauf einmalig, Teilbetrag teilweise bei Ihnen Nutzungsentgelt plus volle Instandhaltung Gesamtkosten über lange Laufzeit
Umkehrhypothek einmalig oder in Raten bleibt bei Ihnen alles, plus auflaufende Zinsen Zinseszins frisst das Erbe
Verkauf mit Rückmietung einmalig, voller Preis geht über Miete Mietsteigerung, Eigenbedarf

Die Angaben beschreiben die üblichen Vertragsgestaltungen. Im Einzelfall weicht jeder Vertrag davon ab, insbesondere bei Instandhaltung, Wertsicherung und Rückkaufrechten. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertragstext.

Worauf es im Vertrag ankommt

Sieben Punkte, die den Unterschied zwischen einem guten und einem teuren Abschluss machen.

Grundbuch, nicht Zusage

Wohnrecht oder Nießbrauch müssen an erster Rangstelle im Grundbuch stehen. Sonst hilft sie im Fall einer Insolvenz oder Zwangsversteigerung des Käufers nicht.

Rentenzahlung besichern

Die Rente gehört als Reallast ins Grundbuch, mit Rückübertragungsrecht bei Zahlungsausfall. Ein Versprechen im Kaufvertrag allein genügt nicht.

Wertsicherung

Eine Rente ohne Indexierung verliert über zwanzig Jahre erheblich an Kaufkraft. Eine Anbindung an den Verbraucherpreisindex sollte drinstehen.

Wer zahlt das Dach

Instandhaltung, Sanierung und gesetzliche Auflagen müssen eindeutig zugeordnet sein. Beim Teilverkauf liegt das oft vollständig bei Ihnen, obwohl Sie nur noch die Hälfte besitzen.

Auszug ins Pflegeheim

Was passiert, wenn Sie dauerhaft nicht mehr dort wohnen können? Gute Verträge erlauben dann die Vermietung oder zahlen eine Ablösung. Schlechte lassen das Wohnrecht verfallen.

Zweite Person mitdenken

Wohnrecht und Rente sollten für beide Partner gelten, auch wenn nur einer im Grundbuch steht. Sonst steht der Hinterbliebene ohne Absicherung da.

Steuern und Sozialleistungen

Von einer Leibrente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, die Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Einmalzahlungen können Grundsicherung oder Wohngeld beeinflussen. Das gehört vorher zum Steuerberater.

Die Familie einbeziehen

Jede Verrentung verändert das Erbe. Ein Gespräch mit den Kindern vorher verhindert Streit später, und manchmal entsteht daraus eine Lösung innerhalb der Familie.

Erst prüfen: die günstigeren Alternativen

In der Beratung stellt sich häufig heraus, dass es gar keine Verrentung braucht. Vier Wege sind meistens billiger.

Verkaufen und kleiner wohnen

Voller Marktpreis, weniger Fläche, niedrigere Nebenkosten. Der Umzug ist der Preis, wirtschaftlich ist es fast immer der beste Weg. Zum Verkauf

Einen Teil vermieten

Einliegerwohnung, Obergeschoss oder Einbau einer zweiten Einheit. Sie bleiben Eigentümer und haben laufende Einnahmen. Zum Vermieten

Innerhalb der Familie lösen

Die Kinder kaufen den Anteil, mit Nießbrauch oder Rente. Das Geld bleibt in der Familie, und die Erbschaftsteuer lässt sich mitgestalten.

Normales Darlehen prüfen

Auch im Alter ist ein Darlehen möglich, wenn Rente und Objekt passen. Der Zins liegt meist unter dem Nutzungsentgelt eines Teilverkaufs. Zur Finanzierung

Lassen Sie uns Ihre Situation durchrechnen

Im ersten Gespräch klären wir drei Dinge: was die Immobilie heute wert ist, wie hoch der Kapitalbedarf tatsächlich ist und welcher der sechs Wege in Ihrer Lage rechnerisch am besten dasteht. Häufig ist es keiner davon, und das sagen wir dann auch.

Kostenlos und unverbindlich, gern zu Hause bei Ihnen oder per Video. Angehörige dürfen und sollen dabei sein.

Termin vereinbaren 040 74 123 0800 Angaben per E-Mail

Häufige Fragen

Was Eigentümer zur Verrentung am häufigsten fragen.

Wie viel weniger bekomme ich als beim normalen Verkauf?

Das hängt am Wert des Wohnrechts, und der hängt am Alter. Je jünger die Bewohner, desto länger die erwartete Nutzung und desto größer der Abschlag. Bei Menschen um die 70 sind Abschläge im zweistelligen Prozentbereich üblich, bei deutlich jüngeren wird die Verrentung wirtschaftlich schnell unattraktiv. Eine belastbare Zahl gibt es erst mit Objektwert und Geburtsdaten.

Ab welchem Alter ist eine Verrentung sinnvoll?

Anbieter beginnen meist ab etwa 65 bis 70 Jahren, weil vorher der Abschlag zu groß ist. Wer jünger ist und Kapital braucht, fährt mit Darlehen, Vermietung oder Verkauf fast immer besser.

Was ist mit meinen Kindern?

Bei Leibrente, Zeitrente und Nießbrauchverkauf fällt die Immobilie aus dem Erbe, es bleibt das, was von Rente oder Einmalzahlung übrig ist. Beim Teilverkauf bleibt der eigene Anteil, belastet mit den laufenden Kosten. Deshalb gehört das Thema früh an den Familientisch, nicht ins Testament.

Was passiert, wenn der Käufer insolvent wird?

Deshalb der erste Rang im Grundbuch. Ein an erster Stelle eingetragener Nießbrauch bleibt auch in der Zwangsversteigerung bestehen, ein nachrangiges Wohnrecht kann erlöschen. Bei der Rente schützt die Reallast mit Rückübertragungsrecht.

Vermittelt ALVINEX solche Verträge?

Wir beraten zur Einordnung und begleiten Sie durch den Vergleich. Kommt eine Verrentung in Betracht, holen wir Angebote ein und lesen die Verträge mit. Der Abschluss läuft immer über den jeweiligen Anbieter und den Notar, die Prüfung der Vertragsgestaltung gehört zum Notar und, wo nötig, zum Anwalt.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vertragsgestaltung, Grundbucheintragungen und steuerliche Wirkungen im Einzelfall gehören zu Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Stand der Darstellung: August 2026.

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