Kein Gesundheitscheck heißt nicht automatisch Leistung
Tarife ohne Gesundheitsprüfung werben mit Einfachheit. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt, dass der Verzicht auf Fragen den Versicherer nicht in jedem Fall bindet.
Worum es geht
Das Landgericht Hamburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Versicherer auf die Gesundheitsprüfung verzichtet hatte und die Leistung dennoch verweigerte. Darüber berichtet Finanzwelt. Das Gericht gab dem Versicherer im Grundsatz recht.
Der Punkt ist juristisch fein, praktisch aber wichtig: Der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nur, dass nicht gefragt wird. Er bedeutet nicht, dass alle Umstände als mitversichert gelten – Wartezeiten, Ausschlüsse für bereits eingetretene Ereignisse und die Frage der Vorvertraglichkeit bleiben bestehen.
Wo solche Tarife vorkommen
Verzicht auf die Gesundheitsprüfung findet sich vor allem in drei Bereichen: in der betrieblichen Altersvorsorge bei Kollektivverträgen, in der geförderten Pflegevorsorge nach Pflege-Bahr sowie bei Aktionen und Nachversicherungsgarantien in der Berufsunfähigkeit.
Genau in diesen Fällen ist der Verzicht ein echter Vorteil, besonders für Menschen mit Vorerkrankungen. Nur darf man ihn nicht mit einer Leistungsgarantie verwechseln.
Was du prüfen solltest
Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind ein sinnvolles Werkzeug, wenn eine normale Annahme nicht möglich ist. Als erste Wahl sind sie selten die richtige.
Bei Vorerkrankungen führt der bessere Weg über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Das kostet nichts und erzeugt keinen Eintrag, wenn ein Haus nicht mitgeht.
Quelle: Finanzwelt, 27. August 2026, zu einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe des Artikels und keine Rechtsberatung.