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Versicherung 30. August 2026 2 Minuten

Erstes Gehalt, erste eigene Kasse

Mit dem Ausbildungsstart endet die Familienversicherung. Die Kasse ist dann eine eigene Entscheidung, und die Beiträge unterscheiden sich stärker als viele denken.

Drei Auszubildende arbeiten gemeinsam an einem Tisch

Worum es geht

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag nicht. Genau dort unterscheiden sich die Kassen, und der Unterschied landet direkt im Netto. Geld und Verbraucher weist darauf hin, dass sich der Vergleich zum Ausbildungsstart besonders lohnt.

Dazu kommen Bonusprogramme und Zusatzleistungen, die je Kasse verschieden ausfallen: Zuschüsse für Zahnreinigung, Sehhilfen, Sport oder Reiseimpfungen.

Was zum Ausbildungsstart noch ansteht

Die Krankenkasse ist nur ein Punkt. Mit dem ersten eigenen Einkommen fallen weitere Entscheidungen an: Haftpflicht außerhalb der Familienversicherung, Berufsunfähigkeit zum Einstiegsalter, erste Rücklage.

Die Berufsunfähigkeit ist dabei der Baustein mit dem größten Zeitwert. Je jünger und gesünder, desto günstiger und desto weniger Fragen im Antrag.

Was jetzt zu tun ist

Zusatzbeitrag der Kassen vergleichen, nicht nur den Namen. Der Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindung jederzeit möglich.
Bonusprogramme mitnehmen. Wer sie nutzt, holt einen Teil des Beitrags zurück.
Private Haftpflicht prüfen: Nach dem Ausbildungsstart greift die Familienversicherung oft nicht mehr.
Berufsunfähigkeit früh abschließen. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss.
Was das für dich bedeutet

Wir gehen mit Azubis die vier Punkte durch, die zum Start wirklich zählen, und lassen alles andere weg. Das dauert ein Gespräch.

Eltern können dabei sein, müssen aber nicht. Bei unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.

Dennis Lobeck, Versicherungsmakler bei ALVINEX in Hamburg
Dennis Lobeck
Versicherungsmakler bei ALVINEX, Hamburg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quelle: Geld und Verbraucher, 28. August 2026. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung.

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