Erstes Gehalt, erste eigene Kasse
Mit dem Ausbildungsstart endet die Familienversicherung. Die Kasse ist dann eine eigene Entscheidung, und die Beiträge unterscheiden sich stärker als viele denken.
Worum es geht
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag nicht. Genau dort unterscheiden sich die Kassen, und der Unterschied landet direkt im Netto. Geld und Verbraucher weist darauf hin, dass sich der Vergleich zum Ausbildungsstart besonders lohnt.
Dazu kommen Bonusprogramme und Zusatzleistungen, die je Kasse verschieden ausfallen: Zuschüsse für Zahnreinigung, Sehhilfen, Sport oder Reiseimpfungen.
Was zum Ausbildungsstart noch ansteht
Die Krankenkasse ist nur ein Punkt. Mit dem ersten eigenen Einkommen fallen weitere Entscheidungen an: Haftpflicht außerhalb der Familienversicherung, Berufsunfähigkeit zum Einstiegsalter, erste Rücklage.
Die Berufsunfähigkeit ist dabei der Baustein mit dem größten Zeitwert. Je jünger und gesünder, desto günstiger und desto weniger Fragen im Antrag.
Was jetzt zu tun ist
Wir gehen mit Azubis die vier Punkte durch, die zum Start wirklich zählen, und lassen alles andere weg. Das dauert ein Gespräch.
Eltern können dabei sein, müssen aber nicht. Bei unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.
Quelle: Geld und Verbraucher, 28. August 2026. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung.