Für jeden Betrieb einer Drohne schreibt das Luftverkehrsgesetz eine Halterhaftpflicht vor – unabhängig von Gewicht und Einsatzzweck. Die private Haftpflichtversicherung deckt das in der Regel nicht ab.
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Fast alle Privathaftpflichtverträge schließen Luftfahrzeuge aus oder decken nur Modellflug ohne Kamera. Wer eine Kameradrohne fliegt, braucht in der Regel einen eigenen Vertrag.
Eine Drohne, die in eine Windschutzscheibe, ein Gewächshaus oder eine Person fliegt, verursacht Kosten, die weit über dem Kaufpreis des Geräts liegen.
Absturz, Wasserschaden und Verlust der Verbindung sind über die Haftpflicht nicht gedeckt. Dafür braucht es einen Kaskobaustein für die Drohne selbst.
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Bei Aufträgen, Fotografie oder Vermessung kommen Betriebshaftpflicht und Berufsrisiken dazu. Das gehört besprochen, nicht angeklickt.