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Verträge

BU und die anderen Verträge: „gilt weltweit" ist nur die halbe Frage

Viele moderne Tarife zahlen weltweit. Entscheidend ist aber, was der Versicherer im Leistungsfall von dir verlangt, und ob du das aus dem Ausland leisten kannst.

Alles auf dieser Seite hängt an deinen Bedingungen. Pauschale Aussagen dazu sind unseriös.

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Berufsunfähigkeit: Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich steht in den Bedingungen. Ältere Verträge sind hier oft enger als neue.

·Weltweite Geltung ausdrücklich prüfen, nicht annehmen
·Manche Tarife verlangen den Wohnsitz in einem bestimmten Land
·Bei Wechsel des Wohnsitzlandes kann eine Anzeigepflicht bestehen
·Beitragszahlung so umstellen, dass sie nicht an einer Kontoschließung scheitert
·Zahlungswege der Rente ins Ausland klären

Berufsunfähigkeit: Leistungsfall

Der praktische Knackpunkt. Nicht die Zahlung, sondern der Nachweis.

·Wer prüft, und mit welchen Unterlagen
·Werden ausländische Arztberichte akzeptiert, in welcher Sprache
·Sind Untersuchungen in Deutschland verlangt
·Nachprüfung nach Anerkennung, in welchem Turnus
·Mitwirkungspflichten und Fristen bei Wohnsitz im Ausland

Risikolebensversicherung

Läuft in der Regel weiter, verlangt aber Sorgfalt bei Formalien.

·Umzug melden, Adresse aktuell halten
·Bezugsrecht prüfen, besonders bei Familie im Ausland
·Bei Auszahlung ins Ausland Nachweise und Formvorschriften beachten
·Erhöhungsoptionen können an einen deutschen Wohnsitz gebunden sein
·Steuerliche Behandlung im neuen Wohnsitzland klären lassen

Unfall und Haftpflicht

Beide haben einen räumlichen Geltungsbereich, der bei dauerhaftem Wegzug häufig endet.

·Privathaftpflicht gilt oft nur befristet bei Auslandsaufenthalten
·Nach dauerhaftem Wegzug braucht es lokale Deckung
·Auslandsunfallschutz prüfen, besonders bei Sport und Beruf
·Bei verbleibendem Eigentum in Deutschland Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht behalten
·Tierhalterhaftpflicht getrennt prüfen

Rechtsschutz

Endet praktisch an der Grenze, mit engen Ausnahmen.

·Meist nur Deckung für Streitigkeiten mit deutschem Bezug
·Vorübergehende Auslandsaufenthalte oft mitversichert, Wohnsitzwechsel nicht
·Bei laufenden Verfahren vor dem Wegzug klären, wie es weitergeht
·Mietrechtsschutz für eine deutsche Immobilie separat prüfen
·Kündigung erst nach Klärung offener Fälle

Hausrat, Wohngebäude, Kfz

Was in Deutschland bleibt, braucht weiter Schutz, und zwar den richtigen.

·Eingelagerter Hausrat ist oft nicht oder nur begrenzt versichert
·Leerstehende Immobilien haben eigene Obliegenheiten
·Vermietung ändert den notwendigen Schutz
·Kfz: Verkauf, Abmeldung oder Mitnahme entscheidet über die Police
·Bei Rückkehr Anschlussschutz vorher klären
Aus der Praxis

Ein Kunde ging für vier Jahre nach Nordamerika und ließ seine BU unverändert laufen. Was niemand geprüft hatte: Sein Vertrag verlangte für die Leistungsprüfung Untersuchungen in Deutschland. Als es zum Leistungsfall kam, bedeutete das zwei Flüge und mehrere Wochen Verzögerung. Der Vertrag zahlte, aber die Prüfung dauerte doppelt so lange wie nötig.

Bedingungen lesen wir für dich

Schick uns die Policen, wir prüfen Geltungsbereich, Mitwirkungspflichten und Meldepflichten und sagen dir, was du vor dem Wegzug ändern solltest.

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Redaktion

Erstellt von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Aussage über deinen konkreten Vertrag.

Zuletzt geprüft

30. August 2026

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