Viele moderne Tarife zahlen weltweit. Entscheidend ist aber, was der Versicherer im Leistungsfall von dir verlangt, und ob du das aus dem Ausland leisten kannst.
Alles auf dieser Seite hängt an deinen Bedingungen. Pauschale Aussagen dazu sind unseriös.
Der räumliche Geltungsbereich steht in den Bedingungen. Ältere Verträge sind hier oft enger als neue.
Der praktische Knackpunkt. Nicht die Zahlung, sondern der Nachweis.
Läuft in der Regel weiter, verlangt aber Sorgfalt bei Formalien.
Beide haben einen räumlichen Geltungsbereich, der bei dauerhaftem Wegzug häufig endet.
Endet praktisch an der Grenze, mit engen Ausnahmen.
Was in Deutschland bleibt, braucht weiter Schutz, und zwar den richtigen.
Ein Kunde ging für vier Jahre nach Nordamerika und ließ seine BU unverändert laufen. Was niemand geprüft hatte: Sein Vertrag verlangte für die Leistungsprüfung Untersuchungen in Deutschland. Als es zum Leistungsfall kam, bedeutete das zwei Flüge und mehrere Wochen Verzögerung. Der Vertrag zahlte, aber die Prüfung dauerte doppelt so lange wie nötig.
Schick uns die Policen, wir prüfen Geltungsbereich, Mitwirkungspflichten und Meldepflichten und sagen dir, was du vor dem Wegzug ändern solltest.
Erstellt von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Aussage über deinen konkreten Vertrag.
30. August 2026