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Altersvorsorge 8. September 2026 4 Minuten

Riester-Verträge kommen 2027 in Bewegung

Zum 1. Januar 2027 soll mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge starten. Der Wechsel des Anbieters wird einfacher – und damit steht für Millionen Riester-Verträge eine Entscheidung an.

Berater und Kundin gehen am Tisch eine Vertragsmappe durch

Was sich ändert

Die Förderung wird auf den eigenen Beitrag umgestellt: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro, zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro. Der Kreis der Förderberechtigten wird auf Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erweitert, anbieten dürfen künftig auch Banken, Fondsgesellschaften und Neobroker. Für die Versicherer erhöht das das Risiko, dass Bestände abwandern: Die BaFin hält laut Fachpresse längere Stornohaftungszeiten für möglich.

Stand: 8. September 2026. Die Details ergeben sich aus dem Gesetzgebungsverfahren, endgültige Bedingungen einzelner Anbieter gibt es noch nicht.

Was das für deinen Riester-Vertrag heißt

Ein Wechsel wird möglich, nicht Pflicht. Ein Vertrag mit hoher Garantie und altem Rechnungszins kann weiter der bessere Baustein sein.
Entscheidend sind drei Zahlen: garantierte Rente, bisher eingezahlte Beiträge samt Zulagen und die Kosten, die noch anfallen.
Wer 2026 kündigt oder beitragsfrei stellt, verliert unter Umständen Zulagen und muss Förderungen zurückzahlen. Das ist vor jeder Entscheidung zu klären.
Wer bisher gar nicht gefördert spart, hat mit dem Depotweg ab 2027 eine zusätzliche Option – auch parallel zur betrieblichen Altersversorgung.

Fünf Wege für Bestandskunden

Nach dem Reformgesetz stehen einem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027 fünf Wege offen. Stand: 8. September 2026.

Weiterführen wie bisher. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, können in der heutigen Förderung unverändert weiterlaufen.
Nur die Förderung wechseln. Der Vertrag bleibt, die neue Förderstruktur greift. Ein Weg zurück in die alte Förderung ist danach nicht vorgesehen.
Guthaben übertragen. Das angesparte Kapital geht förderunschädlich in einen neuen Vertrag oder in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Beitragsfrei stellen. Es wird nichts mehr eingezahlt, das Guthaben bleibt im Vertrag und die Förderung bleibt unangetastet. Neue Zulagen gibt es dann nicht.
Kündigen. Förderschädlich: erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Nach langer Laufzeit sind das erhebliche Summen, deshalb fast immer der schlechteste der fünf Wege.
Wenig bekannt

Wer ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt bestehende Riester-Verträge damit automatisch auf die neue Fördersystematik um. Ein Neuabschluss nach altem Recht ist nach aktuellem Stand nur bis einschließlich Dezember 2026 möglich.

Zwei Zahlen, die die Entscheidung tragen

Die Effektivkosten des bestehenden Vertrags stehen im Produktinformationsblatt und in der jährlichen Standmitteilung. Der gesetzliche Deckel von 1 Prozent im Jahr gilt allerdings nur für den Standarddepot-Vertrag, nicht für Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte. Die zweite Zahl ist die Restlaufzeit: Je näher der Ruhestand, desto mehr wiegen Beitragsgarantie und garantierter Rentenfaktor, je länger die Laufzeit, desto stärker wirken die Kosten.

Was jetzt sinnvoll ist

Die Unterlagen zusammenstellen: aktuelle Standmitteilung, Zulagenstatus, Kostenübersicht. Damit lässt sich im Herbst rechnen, sobald die Anbieterkonditionen für das Depot vorliegen. Vorher umzustellen heißt, eine Entscheidung ohne Vergleichsgröße zu treffen.

Unsere Einordnung

Wir halten nichts von pauschalen Wechselempfehlungen. Bei Verträgen aus den Jahren vor 2012 ist die Garantie oft mehr wert als jede Kostenersparnis, bei jüngeren Verträgen mit hohen laufenden Kosten sieht es umgekehrt aus. Den Unterschied macht die Rechnung, nicht das Produkt.

Dennis Lobeck, Versicherungsmakler bei ALVINEX in Hamburg
Dennis Lobeck
Versicherungsmakler bei ALVINEX, Hamburg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quellen: Das Investment, AssCompact und VersicherungsJournal, 8. September 2026, via dvb-Pressespiegel; Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe der Artikel. Keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung.

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