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Haus und Wohnen 8. September 2026 3 Minuten

Rückversicherer warnen vor mehr Wetterschäden

Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände: Beim Branchentreffen in Monte Carlo warnen die Rückversicherer vor einer Zunahme wetterbedingter Naturkatastrophen. Mit sinkenden Prämien müssen sie dennoch rechnen.

Regenwasser läuft an einem Backsteinhaus in den abgesenkten Kellereingang

Worum es geht

Rückversicherer tragen die Spitzenrisiken der Versicherer. Wenn sie vor häufigeren Wetterereignissen warnen, ist das ein Hinweis auf die Schadenlast der kommenden Jahre – und damit auf die Bedingungen und Beiträge, die am Ende in privaten Verträgen ankommen. Auf dem Treffen in Monte Carlo rechnet die Branche laut Berichterstattung trotz der Warnung mit sinkenden Prämien.

Was in der eigenen Police zählt

Elementarschäden sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht automatisch enthalten. Sie müssen eingeschlossen sein – Starkregen und Rückstau gehören dazu.
Rückstau ist häufig an eine funktionsfähige Rückstausicherung gebunden. Ohne sie kann die Leistung gekürzt werden.
Im Keller gelagerte Gegenstände sind oft nur begrenzt oder gar nicht ersetzt. Das steht in den Bedingungen, nicht im Angebot.
Bei der Wohngebäudeversicherung wird die Summe über den Baupreisindex angepasst, beim Hausrat nicht. Dort entsteht Unterversicherung schleichend.

Was sich prüfen lässt

Drei Punkte reichen für eine erste Einschätzung: Ist Elementar eingeschlossen? Welche Obliegenheiten stehen im Vertrag? Passt die Hausratsumme noch zur Einrichtung? Die Antworten stehen in der Police, nicht im Beitragsbescheid.

Unsere Einordnung

Die Warnung der Rückversicherer ändert nichts an der eigenen Lage, aber sie macht eine Frage dringlicher: ob Elementar eingeschlossen ist. In Hamburg und im Kreis Pinneberg ist Starkregen das realistischere Szenario als Hochwasser – und genau der Fall wird häufig nicht mitversichert.

Dennis Lobeck, Versicherungsmakler bei ALVINEX in Hamburg
Dennis Lobeck
Versicherungsmakler bei ALVINEX, Hamburg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quelle: Tagesschau, 8. September 2026, via dvb-Pressespiegel. Dieser Beitrag ist eine eigene Einordnung, keine Wiedergabe des Artikels.

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